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Wer kann 2025 in Rente gehen? Alle Jahrgänge, Regeln und Tipps im Überblick

Wer kann 2025 in Rente gehen? Hier finden Sie die große Übersicht zu allen Jahrgängen, Voraussetzungen und Rentenarten, die im Jahr 2025 den Ruhestand antreten können.

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2025 ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland das Jahr, in dem der Ruhestand endlich in greifbare Nähe rückt. Doch wer kann 2025 tatsächlich regulär oder vorzeitig in Rente gehen? Welche Jahrgänge sind betroffen und welche Voraussetzungen gelten? Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., finden Sie die große Übersicht mit allen wichtigen Fakten und einer übersichtlichen Tabelle.

Voraussetzungen für den Renteneintritt 2025

Um 2025 in Rente zu gehen, müssen grundsätzlich zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie müssen das jeweilige Renteneintrittsalter für Ihre Rentenart erreichen.
  • Sie müssen die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen, meist mindestens fünf Jahre Beitragszeit für die Regelaltersrente.

J e nach Rentenart gelten unterschiedliche Altersgrenzen und Bedingungen.

Die wichtigsten Rentenarten und Jahrgänge für 2025

1. Regelaltersrente (ab 66 Jahre bzw. 66 Jahre und 2 Monate)

    Wer? Jahrgänge 1958 und 1959

    Geburtszeitraum: 2. Dezember 1958 bis 1. Oktober 1959

    Voraussetzungen: Mindestens 5 Jahre Beitragszeit, Erreichen der Regelaltersgrenze

    Besonderheit: Für 1958 Geborene gilt die Grenze von 66 Jahren, für 1959 Geborene 66 Jahre und 2 Monate.

2. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei)

    Wer? Jahrgänge 1960 und 1961

    Geburtszeitraum: 2. August 1960 bis 1. Juni 1961

    Voraussetzungen: 45 Beitragsjahre, Renteneintrittsalter je nach Geburtsdatum (64 Jahre und 4 bis 6 Monate).

3. Altersrente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen)

    Wer? Jahrgänge 1961 und 1962

    Geburtszeitraum: 2. Dezember 1961 bis 1. Dezember 1962

    Voraussetzungen: Mindestens 35 Beitragsjahre, Renteneintritt ab 63 Jahren mit Abschlägen (12,6 % für 1961, 13,2 % für 1962).

4. Altersrente für schwerbehinderte Menschen

    Wer? Jahrgang 1960 und 1961

    Geburtszeitraum: 2. August 1960 bis 1. Juni 1961

    Voraussetzungen: 35 Beitragsjahre, Grad der Behinderung von mindestens 50, Renteneintrittsalter wie bei besonders langjährig Versicherten.

Tabelle: Wer kann 2025 in Rente gehen?

Art der RenteGeburtszeitraumRenteneintritts-alterVoraussetzungen für RentenantragAbschlag
Regelaltersrente2.12.1958 – 1.10.195966 Jahre (1958) / 66 J. 2 M. (1959)5 Jahre BeitragszeitKeiner
Besonders langjährig Versicherte (abschlagsfrei)2.8.1960 – 1.6.196164 Jahre 4–6 Monate45 Jahre BeitragszeitKeiner
Langjährig Versicherte (mit Abschlägen)2.12.1961 – 1.12.1962ab 63 Jahren35 Jahre Beitragszeit12,6 oder 13,2 %
Schwerbehinderte Menschen2.8.1960 – 1.6.196164 Jahre 4–6 Monate35 Jahre Beitragszeit, GdB ≥ 50Je nach Wahl des Eintrittalters, höchstens 10,8 %

Wichtige Hinweise zum Rentenantrag 2025

Die Rente wird immer im Folgemonat nach Erreichen des Rentenalters ausgezahlt.

Wer früher in Rente gehen möchte, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen.

Für alle ab Jahrgang 1964 steigt das reguläre Renteneintrittsalter auf 67 Jahre.

Rentenerhöhung 2025

Ab dem 1. Juli 2025 steigen die Renten deutschlandweit um 3,74 Prozent (Rentenerhöhung 2025). Der aktuelle Rentenwert erhöht sich von 39,32 € auf 40,79 €.

Zusammenfassung: Wer 2025 in Rente gehen kann / Rente beantragen kann

2025 können vor allem die Jahrgänge 1958, 1959, 1960, 1961 und 1962 – je nach Rentenart und Beitragszeiten – in den Ruhestand starten. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen und eine Kontenklärung durchführen lassen. So steht einem entspannten Start in den Ruhestand nichts im Wege!

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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