Die Bundesregierung hat weitreichende Änderungen beim Elterngeld beschlossen. Die drastische Absenkung der Einkommensgrenze und neue Restriktionen beim parallelen Bezug haben nicht nur Auswirkungen auf junge Familien, sondern auch auf Rentnerinnen und Rentner, die eine aktive Rolle in der Familie einnehmen oder eigene Kinder im Rentenalter bekommen. Wie genau diese Veränderungen aussehen und worauf Rentner achten sollten, erfahren Sie im folgenden Expertenartikel.
Die neuen Regeln beim Elterngeld ab 2025
Zum 1. April 2025 wurde die Einkommensgrenze für das Elterngeld auf einheitlich 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen gesenkt – sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. Zuvor lag diese Schwelle für Paare bei 300.000 Euro, für Alleinerziehende bei 250.000 Euro. Wer über dieser Grenze liegt, hat künftig keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Die Regelung zielt auf eine stärkere Fokussierung der Unterstützung auf Familien mit mittleren und niedrigeren Einkommen ab.
Auch der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld (Standard-Elterngeld) ist fortan stark reglementiert: Beide Elternteile dürfen für maximal einen Monat gemeinsam das Basiselterngeld beziehen, und dies auch nur im ersten Lebensjahr des Kindes. Für ElterngeldPlus und bei besonderen Lebenslagen – etwa Mehrlings- oder Frühgeburten oder Behinderung des Kindes – gelten Ausnahmen.
Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich weiterhin auf Basis des vorgeburtlichen, zu versteuernden Einkommens und ersetzt zwischen 65 und 100 Prozent des weggefallenen Einkommens, begrenzt auf einen monatlichen Höchstbetrag von 1.800 Euro. Auch weiterhin kann ElterngeldPlus für einen verlängerten Zeitraum zu reduzierten Sätzen bezogen werden, und es gibt den Partnerschaftsbonus für Eltern, die beide in Teilzeit arbeiten.
Weitere Details und die offiziellen Gesetzestexte finden Interessierte auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de/elterngeld.
Rentner als Eltern: Wer kann betroffen sein?
In den vergangenen Jahren hat sich die Lebenswirklichkeit verändert. Immer häufiger gibt es Eltern, die erst im reiferen Alter Kinder bekommen. So ist es auch möglich, dass Rentner oder solche, die kurz vor der Rente stehen, noch Kinder bekommen oder adoptieren. Ebenso können Großeltern verstärkt Verantwortung für ihre Enkel übernehmen, insbesondere dann, wenn sie deren Hauptbezugspersonen sind.
Die aktuellen Elterngeldregelungen schließen grundsätzlich niemanden aufgrund des Lebensalters aus. Das Alter des antragsstellenden Elternteils spielt juristisch keine Rolle – entscheidend ist die biologische oder rechtliche Elternschaft zu einem Kind im ersten bis zweiten Lebensjahr und der Wohnsitz in Deutschland. Wer als Rentner ein Kind bekommt oder adoptiert, könnte also grundsätzlich Elterngeld beanspruchen, sofern das Einkommen unterhalb der neuen Schwelle liegt.
Mit der Absenkung der Einkommensgrenze betrifft die Neuregelung allerdings verstärkt Gutverdienende oder solche, die aus Vermietung, privater Rentenversicherung oder Kapitaleinkünften ein hohes zu versteuerndes Einkommen haben. Damit wird der Kreis der anspruchsberechtigten älteren Eltern und Rentner eingeschränkt.
Kindererziehungszeiten und ihre Wirkung auf die Rente
Eine zentrale Verbindung zwischen Elterngeld und späteren Rentenansprüchen besteht in der Anrechnung sogenannter Kindererziehungszeiten. Für jedes Kind, das nach 1991 geboren wurde, werden in den ersten drei Jahren nach der Geburt Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Staat eingezahlt – und zwar unabhängig davon, ob und wie viel die Eltern arbeiten. Dies ist für Rentner und alle älteren Eltern, die Kinder erziehen, relevant: Für jedes Jahr Kindererziehung erhalten sie einen zusätzlichen Rentenpunkt, was die spätere Rente dauerhaft erhöht.
Auch für bereits verrentete Personen lohnt sich die Prüfung, ob bislang noch nicht alle Erziehungszeiten beantragt und angerechnet wurden, da auch rückwirkend Korrekturen möglich sind. Gerade bei sogenannten „späten Eltern“ – etwa nach mehreren Ehen oder durch Adoption – ist die Rentenanrechnung ein wichtiger Hebel, um Altersarmut vorzubeugen.
Elterngeld und private Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rente ist der Bezug von Elterngeld – und die dahinterstehende Rentenversicherungspflicht – auch für viele private und staatlich geförderte Vorsorgesysteme wie die Riester-Rente relevant. Wer Elterngeld bezieht, bleibt förderberechtigt und profitiert weiterhin von Zulagen und Steuervorteilen. Besonders attraktiv sind die Kinderzulagen, die zusätzlich zur Grundförderung gezahlt werden.
Für Rentner mit privater Altersvorsorge zählt das Elterngeld hingegen nicht als rentensteigerndes Element, kann aber den Anspruch auf staatliche Zulagen verlängern oder die Beitragshöhe temporär verringern. Es empfiehlt sich, diese Aspekte frühzeitig mit dem Anbieter der jeweiligen Altersvorsorge zu klären.
Indirekte Effekte: Wenn Rentner für Enkel sorgen
Ein wichtiger Aspekt ist die sogenannte Großeltern- oder Pflegeelternschaft. Übernehmen Rentner rechtlich oder faktisch die Erziehung eines Enkelkindes, können sie Elterngeld oder zumindest Kindererziehungszeiten beantragen, insbesondere wenn die Eltern ausfallen oder nicht in Deutschland leben. Auch hier gilt die neue Einkommensgrenze. So profitieren auch ältere Menschen, die im Ruhestand Verantwortung für Kinder übernehmen, von dieser staatlichen Anerkennung und finanziellen Unterstützung.
Was ändert sich für Pflege- und Adoptiveltern?
Auch Pflegeeltern und Adoptiveltern im Ruhestand können Elterngeld beanspruchen, sobald das Kind neu in den Haushalt aufgenommen wird. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für leibliche Eltern: Einkommen unter der neuen Grenze und Antragstellung innerhalb von sieben Monaten nach Geburt oder Aufnahme des Kindes.
Steuerliche Aspekte und Tipps zur Antragstellung
Rentner, die Elterngeld beanspruchen, müssen das darauf basierende Einkommen zwar nicht versteuern; allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz auf andere, zu versteuernde Einkünfte. Dies ist bei hohen Renten, Pensionen oder Einkünften aus anderen Quellen zu beachten.
Die Antragstellung erfolgt wie gewohnt bei der Elterngeldstelle am Wohnort. Besonders wichtig ist es, notwendige Belege (Geburtsurkunde, Adoptionsbeschluss, Nachweis zur Erziehungsleistung) vollständig einzureichen und auf mögliche Fristen zu achten. Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen, weshalb eine frühzeitige Antragstellung ratsam ist.
Fazit des Vereins Für soziales Leben e. V.
Die Neuregelungen beim Elterngeld ab 2025 bringen für viele Familien spürbare Einschränkungen – sie betreffen jedoch nicht nur junge Eltern, sondern auch Rentner, späte Eltern und Pflegegroßeltern. Der Verein Für soziales Leben e. V. empfiehlt allen Betroffenen, frühzeitig Informationen einzuholen, mögliche Anrechnungszeiten für die Rente rechtzeitig zu sichern und sich individuell steuerlich beraten zu lassen. Wer im Ruhestand Verantwortung für Kinder übernimmt, kann weiterhin von Elterngeld und rentensteigernden Kindererziehungszeiten profitieren – sofern die neue Einkommensgrenze eingehalten wird.