Altersarmut ist in Deutschland längst keine Ausnahme mehr, sondern bittere Realität für Millionen Rentnerinnen und Rentner. Trotz jahrzehntelanger Arbeit und Beitragszahlungen erhalten viele Menschen nur eine geringe Rente, die nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Laut statistischem Bundesamt liegt das Rentenniveau 2025 nur noch bei rund 48,3 % des durchschnittlichen Nettoverdienstes. Für viele bedeutet das: weniger als 1.100 € im Monat – und damit finanzielle Sorgen im Alter.
Doch es gibt staatliche Zuschüsse, die helfen können, die Lücke zu schließen. Einer der wichtigsten davon ist die Grundsicherung im Alter. Daneben können auch Wohngeld und andere Hilfen in Betracht kommen. In diesem Artikel erfährst du, wer Anspruch hat, wie die Leistungen beantragt werden und welche weiteren Unterstützungen möglich sind.
Warum droht Altersarmut trotz Rente?
Hauptursachen sind das sinkende Rentenniveau, unterbrochene Erwerbsbiografien und steigende Lebenshaltungskosten. Besonders gefährdet sind:
- Frauen mit längeren Erwerbspausen wegen Kindererziehung oder Pflege
- Langzeitarbeitslose
- Geringverdienende mit Teilzeitjobs
- Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
- Alleinlebende Senioren
Die Armutsgrenze liegt 2025 bei etwa 1.314 € netto pro Monat für Alleinstehende. Liegt die monatliche Rente darunter, können staatliche Zuschüsse beantragt werden.
Grundsicherung im Alter – die zentrale Unterstützung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung, die das Existenzminimum sicherstellt, wenn die gesetzliche Rente und andere Einkünfte den Lebensunterhalt nicht decken. Sie wird aus Steuermitteln finanziert und nicht – wie die Rente – aus Beiträgen.
Wer hat Anspruch?
- Rentner:innen ab Erreichen der regulären Altersgrenze
- Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
- Einkommen und Vermögen müssen unter bestimmten Grenzen liegen (Schonvermögen 2025: 10.000 € für Alleinstehende, 20.000 € für Paare)
Was wird gezahlt?
- Regelbedarfsstufe – 2025 ca. 563 € monatlich für Alleinstehende
- Kosten für Unterkunft und Heizung – in angemessener Höhe vollständig
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Mehrbedarfszuschläge, z. B. bei Schwerbehinderung oder medizinischer Ernährung
- Einmalige Leistungen für notwendige Anschaffungen (z. B. Waschmaschine)
Antragstellung:
Der Antrag wird beim zuständigen Sozialamt gestellt. In der Regel sind Nachweise über Rente, Nebeneinkünfte, Mietvertrag und Kontoauszüge erforderlich. Wichtig: Es gibt keine automatische Zahlung – ohne Antrag keine Leistung.
Besonderheit zur Unterkunftskosten-Übernahme:
In den ersten zwölf Monaten gilt eine sogenannte Karenzzeit – in dieser werden die tatsächlichen Miet- und Heizkosten übernommen, auch wenn sie leicht über der Angemessenheitsgrenze liegen. Danach prüft das Amt, ob eine günstigere Wohnung zumutbar wäre.
Wohngeld – für Rentner mit knappem Einkommen
Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Menschen, deren Einkommen zwar gering, aber zu hoch für Grundsicherung ist. Seit „Wohngeld Plus“ im Jahr 2023 hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert. Anspruch und Höhe hängen ab von:
- Einkommen
- Mietkosten
- Haushaltsgröße
Wohngeld wird beim örtlichen Wohngeldamt (Stadt- oder Landkreisverwaltung) beantragt. Es ist nicht gleichzeitig mit Grundsicherung möglich – daher sollte vorab berechnet werden, welche Leistung mehr bringt.
Weitere staatliche Hilfen und Beratungsangebote
Neben der Grundsicherung im Alter können Senioren von weiteren Angeboten profitieren:
- Zuschüsse der Krankenkassen zu Sehhilfen oder Zahnersatz bei geringem Einkommen
- Härtefallfonds der Bundes- oder Landesebene für besondere Notlagen
- Kostenfreie bzw. ermäßigte Leistungen im öffentlichen Nahverkehr in manchen Kommunen
Wichtige Anlaufstellen:
- VdK Deutschland, SoVD, Caritas, AWO – bieten kostenlose Beratung und Hilfe beim Ausfüllen der Anträge
- Seniorenstiftungen – können in Einzelfällen direkte finanzielle Hilfe leisten
- Ehrenamtliche Initiativen wie „Ein Herz für Rentner e. V.“ unterstützen mit Sach- oder Geldspenden
Praxistipps für Betroffene
- Frühzeitig Beratung suchen – am besten schon vor Renteneintritt den möglichen Anspruch prüfen.
- Alle Nachweise bereitlegen – Einkommens- und Vermögensnachweise beschleunigen die Bearbeitung.
- Anträge vollständig einreichen – fehlende Unterlagen führen oft zu Verzögerungen.
- Vergleichen – prüfen, ob Wohngeld oder Grundsicherung mehr Vorteile bringt.
- Regionale Hilfen nutzen – viele Städte bieten zusätzliche Unterstützungsprogramme.
Zusammenfassung: Zuschüsse bei Altersarmut
Altersarmut ist ein wachsendes Problem, doch niemand muss sie stillschweigend hinnehmen. Die Grundsicherung im Alter ist die wichtigste staatliche Hilfe, um das Existenzminimum zu sichern. Zusammen mit Wohngeld, Krankenkassenzuschüssen und lokalen Unterstützungsprogrammen lässt sich die finanzielle Lage vieler Betroffener deutlich verbessern.
Wichtig: Leistungen gibt es nur auf Antrag – wer aktiv wird, kann oft mehr Unterstützung erhalten, als zunächst vermutet. Beratung durch Sozialämter oder Wohlfahrtsverbände ist der erste Schritt aus der finanziellen Notlage.