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Mehr Rente sichern: Freiwillige Beiträge für Rentenlücken clever nachzahlen

Viele Menschen, die lange zur Schule oder Hochschule gegangen sind, haben Lücken im Rentenkonto – vor allem, wenn Teile der Ausbildung vor dem 17. Geburtstag lagen oder die Gesamtdauer acht Jahre überschreitet. Für solche Monate können bis zum 45. Lebensjahr freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, was die spätere Rente erhöht und wichtige Anspruchsvoraussetzungen sichert. Dieser Artikel von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt, wie Sie Lücken erkennen, warum Nachzahlungen sinnvoll sind und wie Sie den Antrag stellen.

Viele Menschen beschäftigen sich spätestens in der Lebensmitte mit ihrer Rentenbiografie und stellen fest: Wer lange zur Schule oder Hochschule gegangen ist, hat häufig Lücken im Rentenkonto. Insbesondere betrifft das Zeiten vor dem 17. Geburtstag sowie Schul- und Studienzeiten, die in Summe länger als acht Jahre dauern. Diese Lücken können sich negativ auf die Rentenhöhe und den Zeitpunkt des Rentenbeginns auswirken. Doch der Gesetzgeber eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Monate durch freiwillige Beiträge auszugleichen – und damit die Rentenansprüche zu erhöhen.

Rentenkonto-Lücken: Warum entstehen sie überhaupt?

Wer nach dem 16. Lebensjahr eine Schule besucht oder studiert, zahlt in der Regel keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rentenversicherungsträger erkennt maximal acht Jahre Schul- und Studienzeit als sogenannte „Anrechnungszeit“ an, aber nur ab dem 17. Geburtstag. Alle Monate davor sowie Zeiten, die über acht Jahre hinausgehen, bleiben unberücksichtigt, wenn keine beitragspflichtige Beschäftigung vorliegt. Es entstehen Lücken, die langfristig die Rente spürbar mindern können. Eine detaillierte Übersicht, welche Zeiträume und Voraussetzungen für die freiwillige Nachzahlung gelten, finden Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.

Typische Lücken im Rentenkonto entstehen:

  • während des Schulbesuchs zwischen dem 16. und 17. Geburtstag,
  • bei Studienzeiten nach dem 17. Geburtstag, wenn die Gesamtdauer acht Jahre überschreitet,
  • wenn nach dem Studium noch eine Immatrikulation vorliegt.

Für welche Zeiträume können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden?

Die gesetzliche Rentenversicherung gestattet Nachzahlungen für:

  • Monate zwischen dem 16. und 17. Geburtstag, in denen kein sozialversicherungspflichtiger Job ausgeübt wurde,
  • Monate nach dem 17. Geburtstag, die über die achtjährige Anrechnungsgrenze hinausgehen und in denen keine Beitrags- oder andere Anrechnungszeiten (zum Beispiel Minijobs, Kindererziehung) hinterlegt sind.
    Wichtig: Bereits belegte oder angerechnete Monate sind von der Nachzahlung ausgeschlossen.

Fristen und Voraussetzungen

Der Antrag auf Nachzahlung freiwilliger Beiträge für Schul- und Studienzeiten muss spätestens bis zum 45. Geburtstag gestellt werden. Danach ist das Verfahren nicht mehr möglich – Ausnahmen gelten nur für Beamte, die nachversichert wurden. Die Beiträge können auf Wunsch in Raten bis zu fünf Jahre gezahlt werden; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung vor Vollendung des 45. Lebensjahrs.

Für die Nachzahlung berechtigt sind alle Versicherten, die nach dem 16. Lebensjahr Schul- oder Studienzeiten nachweisen können und die Versicherteneigenschaft erfüllen (also freiwillig oder pflichtversichert sind).

Wie hoch dürfen die freiwilligen Beiträge sein?

Die monatlichen Beiträge liegen 2025 zwischen mindestens 103,42€ und höchstens 1,497,30€. Jeder freiwillige Beitrag zählt wie ein regulärer Pflichtbeitrag und erhöht die Rentenpunkte entsprechend. Sie entscheiden selbst, für welche Monate und in welcher Höhe nachgezahlt wird, solange die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.

Der Weg zur freiwilligen Nachzahlung: So läuft das Verfahren ab

  1. Rentenkonto abfragen und Lücken identifizieren – ideal in einer Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
  2. Nachweise über Schul- oder Studienzeiten zusammentragen (Zeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen).
  3. Antrag V0080 auf Nachzahlung für Ausbildungszeiten online oder per Formular beim Rentenversicherungsträger einreichen.
  4. Betrag und Ratenzahlung wählen; bei großen Summen können Zahlungen auf maximal fünf Jahre verteilt werden.
  5. Nachzahlung auf die festgelegten Zeiträume leisten, um Rentenlücken zu schließen.

Vorteile der Nachzahlung

  • Höhere Rente: Jeder freiwillige Beitrag erhöht die Rentenpunkte und damit die spätere Rente.
  • Wartezeiten erfüllen: Mindestversicherungszeiten (für abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren, Erwerbsminderungsrente etc.) können erreicht werden.
  • Flexibilität: Nachzahlungen können individuell auf die Rentenplanung abgestimmt werden.
  • Steuervorteile: Beiträge sind als Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich absetzbar.lv1871

Fazit

Wer lange zur Schule oder Hochschule gegangen ist, sollte sein Rentenkonto frühzeitig prüfen und vorhandene Lücken analysieren. Für Monate vor dem 17. Geburtstag sowie für Zeiten, die insgesamt mehr als acht Jahre Bildungsdauer umfassen, gibt es bis zum 45. Lebensjahr die Möglichkeit, freiwillige Beiträge nachzuzahlen. Das wirkt sich positiv auf die spätere Rentenhöhe und den Anspruch auf bestimmte Rentenarten aus. Eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei, alle Optionen optimal zu nutzen und Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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