Viele Menschen beschäftigen sich spätestens in der Lebensmitte mit ihrer Rentenbiografie und stellen fest: Wer lange zur Schule oder Hochschule gegangen ist, hat häufig Lücken im Rentenkonto. Insbesondere betrifft das Zeiten vor dem 17. Geburtstag sowie Schul- und Studienzeiten, die in Summe länger als acht Jahre dauern. Diese Lücken können sich negativ auf die Rentenhöhe und den Zeitpunkt des Rentenbeginns auswirken. Doch der Gesetzgeber eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Monate durch freiwillige Beiträge auszugleichen – und damit die Rentenansprüche zu erhöhen.
Rentenkonto-Lücken: Warum entstehen sie überhaupt?
Wer nach dem 16. Lebensjahr eine Schule besucht oder studiert, zahlt in der Regel keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Rentenversicherungsträger erkennt maximal acht Jahre Schul- und Studienzeit als sogenannte „Anrechnungszeit“ an, aber nur ab dem 17. Geburtstag. Alle Monate davor sowie Zeiten, die über acht Jahre hinausgehen, bleiben unberücksichtigt, wenn keine beitragspflichtige Beschäftigung vorliegt. Es entstehen Lücken, die langfristig die Rente spürbar mindern können. Eine detaillierte Übersicht, welche Zeiträume und Voraussetzungen für die freiwillige Nachzahlung gelten, finden Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Typische Lücken im Rentenkonto entstehen:
- während des Schulbesuchs zwischen dem 16. und 17. Geburtstag,
- bei Studienzeiten nach dem 17. Geburtstag, wenn die Gesamtdauer acht Jahre überschreitet,
- wenn nach dem Studium noch eine Immatrikulation vorliegt.
Für welche Zeiträume können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden?
Die gesetzliche Rentenversicherung gestattet Nachzahlungen für:
- Monate zwischen dem 16. und 17. Geburtstag, in denen kein sozialversicherungspflichtiger Job ausgeübt wurde,
- Monate nach dem 17. Geburtstag, die über die achtjährige Anrechnungsgrenze hinausgehen und in denen keine Beitrags- oder andere Anrechnungszeiten (zum Beispiel Minijobs, Kindererziehung) hinterlegt sind.
Wichtig: Bereits belegte oder angerechnete Monate sind von der Nachzahlung ausgeschlossen.
Fristen und Voraussetzungen
Der Antrag auf Nachzahlung freiwilliger Beiträge für Schul- und Studienzeiten muss spätestens bis zum 45. Geburtstag gestellt werden. Danach ist das Verfahren nicht mehr möglich – Ausnahmen gelten nur für Beamte, die nachversichert wurden. Die Beiträge können auf Wunsch in Raten bis zu fünf Jahre gezahlt werden; maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung vor Vollendung des 45. Lebensjahrs.
Für die Nachzahlung berechtigt sind alle Versicherten, die nach dem 16. Lebensjahr Schul- oder Studienzeiten nachweisen können und die Versicherteneigenschaft erfüllen (also freiwillig oder pflichtversichert sind).
Wie hoch dürfen die freiwilligen Beiträge sein?
Die monatlichen Beiträge liegen 2025 zwischen mindestens 103,42€ und höchstens 1,497,30€. Jeder freiwillige Beitrag zählt wie ein regulärer Pflichtbeitrag und erhöht die Rentenpunkte entsprechend. Sie entscheiden selbst, für welche Monate und in welcher Höhe nachgezahlt wird, solange die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden.
Der Weg zur freiwilligen Nachzahlung: So läuft das Verfahren ab
- Rentenkonto abfragen und Lücken identifizieren – ideal in einer Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Nachweise über Schul- oder Studienzeiten zusammentragen (Zeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen).
- Antrag V0080 auf Nachzahlung für Ausbildungszeiten online oder per Formular beim Rentenversicherungsträger einreichen.
- Betrag und Ratenzahlung wählen; bei großen Summen können Zahlungen auf maximal fünf Jahre verteilt werden.
- Nachzahlung auf die festgelegten Zeiträume leisten, um Rentenlücken zu schließen.
Vorteile der Nachzahlung
- Höhere Rente: Jeder freiwillige Beitrag erhöht die Rentenpunkte und damit die spätere Rente.
- Wartezeiten erfüllen: Mindestversicherungszeiten (für abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren, Erwerbsminderungsrente etc.) können erreicht werden.
- Flexibilität: Nachzahlungen können individuell auf die Rentenplanung abgestimmt werden.
- Steuervorteile: Beiträge sind als Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich absetzbar.lv1871
Fazit
Wer lange zur Schule oder Hochschule gegangen ist, sollte sein Rentenkonto frühzeitig prüfen und vorhandene Lücken analysieren. Für Monate vor dem 17. Geburtstag sowie für Zeiten, die insgesamt mehr als acht Jahre Bildungsdauer umfassen, gibt es bis zum 45. Lebensjahr die Möglichkeit, freiwillige Beiträge nachzuzahlen. Das wirkt sich positiv auf die spätere Rentenhöhe und den Anspruch auf bestimmte Rentenarten aus. Eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei, alle Optionen optimal zu nutzen und Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden.