Ab dem Jahr 2025 stehen viele Rentner vor neuen steuerlichen Fragen. Durch die schrittweise Anhebung des zu versteuernden Rentenanteils müssen immer mehr Menschen eine Steuererklärung abgeben. Doch nicht jede Rente ist automatisch steuerpflichtig. Entscheidend sind der Rentenfreibetrag, der in der Vergangenheit festgelegt wurde, und der jährlich neu angepasste Grundfreibetrag, der für alle Steuerpflichtigen gilt. Beide Freibeträge wirken zusammen und können darüber entscheiden, ob Sie Einkommensteuer zahlen müssen oder nicht.
Wann müssen Rentner ihre Rente versteuern?
Seit der großen Rentenreform 2005 erfolgt der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Während Rentenbeiträge in der Erwerbsphase zunehmend steuerlich absetzbar sind, wird die Rente im Alter Schritt für Schritt steuerpflichtig.
- Kriterium 1: Rentenbeginn – Wer schon länger Rentner ist, profitiert von einem höheren Rentenfreibetrag, da der steuerpflichtige Anteil damals geringer war.
- Kriterium 2: Höhe der Jahresbruttorente – Erst wenn die steuerpflichtige Rente den Grundfreibetrag übersteigt, wird Einkommensteuer fällig.
- Kriterium 3: Weitere Einkünfte – Zusätzliche Einkommen wie Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Kapitalerträge erhöhen die Steuerlast.
Der steuerliche Rentenfreibetrag 2025
Der Rentenfreibetrag bemisst sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und bleibt zeitlebens in absoluter Höhe gleich. Für Neurentner 2025 beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 84%, das heißt: 16% ihrer Jahresbruttorente bleiben steuerfrei.
Beispiel: Beginnt eine Rente im Jahr 2025 mit 18.000 Euro Jahresbruttorente, sind 2.880 Euro dauerhaft steuerfrei. Die restlichen 15.120 Euro gelten als zu versteuernde Einnahmen.
Der Grundfreibetrag 2025
Neben dem Rentenfreibetrag gibt es für alle Steuerpflichtigen den Grundfreibetrag. Dieser wird jährlich angepasst und schützt das Existenzminimum vor Besteuerung.
- Grundfreibetrag 2025: 12.180 € für Alleinstehende, 24.360 € für Ehepaare (gemeinsame Veranlagung).
Das bedeutet: Erst wenn die steuerpflichtigen Renteneinkünfte den Grundfreibetrag überschreiten, wird Einkommensteuer erhoben.
Renten-Steuer-Tabelle 2025 (vereinfachte Übersicht)
Jahr des Rentenbeginns | Steuerpflichtiger Anteil | Steuerfreier Anteil | Anmerkung |
---|---|---|---|
2020 | 80% | 20% | lebenslang festgeschrieben |
2022 | 82% | 18% | lebenslang festgeschrieben |
2024 | 83% | 17% | lebenslang festgeschrieben |
2025 | 84% | 16% | für Neurentner ab 2025 |
2040 | 100% | 0% | vollständige Steuerpflicht |
FAQ zur Rentenbesteuerung 2025
Müssen alle Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Nein. Wer mit seiner steuerpflichtigen Rente und allen weiteren Einkünften unter dem Grundfreibetrag bleibt, muss keine Einkommensteuer zahlen. Detaillierte Hinweise zur Steuererklärungspflicht und zur Rentenbesteuerung finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung: Informationen zur Rentenbesteuerung für Rentner
Wer prüft die Steuerpflicht?
Die Deutsche Rentenversicherung meldet Rentenzahlungen automatisch an die Finanzverwaltung. Rentner müssen selbst prüfen, ob eine Steuererklärung erforderlich ist.
Kann ich Werbungskosten oder Pauschalen absetzen?
Ja. Das Finanzamt zieht automatisch den Werbungskosten-Pauschbetrag von 123 € ab. Höhere Kosten können Sie individuell nachweisen.
Wie wirkt sich die Steuer auf Betriebsrenten und private Renten aus?
Betriebsrenten und Riester-/Rürup-Renten gelten als zusätzliche Einkünfte und werden individuell mitbesteuert.
Was sollte ich tun, wenn ich unsicher bin?
Eine Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater kann sinnvoll sein, um Freibeträge optimal zu nutzen.
Fazit
Im Jahr 2025 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil für Neurentner auf 84%. Entscheidend ist jedoch nicht nur der Rentenfreibetrag, sondern insbesondere der Grundfreibetrag, der mit 12.180 Euro (ledig) beziehungsweise 24.360 Euro (verheiratet) relativ hoch ausfällt. Viele Rentner bleiben damit weiterhin steuerfrei – aber zunehmend mehr müssen ihre Rente bei der Steuer angeben. Mit der Renten-Steuer-Tabelle 2025 behalten Sie den Überblick und können besser einschätzen, ob für Sie eine Steuerpflicht besteht.