Viele Rentnerinnen und Rentner fragen sich: „Ist meine Rente eigentlich sicher vor Gläubigern?“ Die klare Antwort lautet: Nein – Renten sind grundsätzlich pfändbar. Allerdings gelten rechtlich dieselben Schutzgrenzen wie bei Arbeitseinkommen. Wer seine Rente bezieht und gleichzeitig mit Schulden kämpft, muss deshalb wissen, wo die Grenzen liegen und welche Möglichkeiten es gibt, die eigene Existenz trotz drohender Pfändung abzusichern.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine Rente gepfändet werden darf, wie hoch die Pfändungsfreigrenzen sind, und welche rechtlichen und praktischen Maßnahmen Sie ergreifen können, um sich zu schützen.
Warum ist die Rente pfändbar?
Rechtlich wird die gesetzliche Rente wie Arbeitseinkommen behandelt. Das bedeutet: Rentenansprüche fallen unter das Einkommen nach § 850 ZPO (Zivilprozessordnung).
- Gläubiger dürfen daher auf Teile der Rente zugreifen, wenn Pfändungen oder Zwangsvollstreckungen vorliegen.
- Gleichzeitig schützt der Gesetzgeber das sogenannte „Existenzminimum“. Niemand muss durch eine Pfändung unter eine Schwelle rutschen, die das tägliche Leben unmöglich macht.
Wichtig: Ob Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente – grundsätzlich sind alle Rentenarten pfändbar. Unterschiede bestehen lediglich darin, wie hoch der unpfändbare Anteil ist.
Pfändungsfreigrenzen für Rentner
Die Pfändungsfreigrenze schützt sowohl Arbeitnehmer als auch Rentner. Sie wird regelmäßig angepasst und beträgt seit 1. Juli 2025 1.560 Euro netto pro Monat für Alleinstehende, s. Pfändungstabelle 2025/2026.
- Liegt die Rente unterhalb dieser Grenze, ist keine Pfändung möglich.
- Bei höherer Rente gilt eine gleitende Staffelung: Je nach Einkommenshöhe und Unterhaltspflichten erhöht sich der unpfändbare Betrag.
- Beispiel: Ein Rentner mit einer Altersrente von 1.800 Euro und ohne Unterhaltspflichten müsste etwa 240 Euro an Gläubiger abtreten.
Tipp: Betroffene sollten immer prüfen, ob ihre individuelle Rente richtig berechnet wird. Fehlerhafte Berechnungen sind keine Seltenheit.
Ein typischer Fall: Wenn Rente und Wohngeld zusammenstoßen
Viele Rentner beziehen neben der gesetzlichen Rente ergänzende Sozialleistungen wie Wohngeld oder Bürgergeld. Wichtig: Diese Sozialleistungen sind nicht pfändbar, da sie ausschließlich der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, s. § 42 Abs. 4 SGB II.
Achtung: sobald die Sozialleistung auf ein Girokonto gezahlt wird, ist sie vom Grundsatz wieder voll pfändbar! Deshalb: es muss ein P-Konto eingereichtet werden!
Das bedeutet: Gläubiger dürfen nur auf den reinen Rentenanteil zugreifen – nicht aber auf ergänzende Leistungen.
Es gilt gedoch das gleiche, wie für Sozialleistungen: Sobald die Rente auf dem Konto ist, schützt nur ein P-Konto!!
Wie können Rentner ihre Rente schützen?
Auch wenn die Rente pfändbar ist, gibt es wirksame Wege, sich abzusichern:
a) Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nutzen
Ein normales Konto kann durch eine Pfändung schnell blockiert werden. Abhilfe schafft nur ein P-Konto:
- Hier bleibt automatisch der Grundfreibetrag von 1.559,99 Euro monatlich geschützt.
- Unterhaltspflichten oder Kindergeld lassen sich zusätzlich berücksichtigen.
- Tipp: Die Umwandlung in ein P-Konto ist kostenfrei – die Bank darf keine Gebühren verlangen.
b) Antrag auf Erhöhung der Freibeträge
Wer Unterhalt zahlt oder besondere Belastungen hat (z. B. hohe Mietkosten), kann beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen. So lässt sich der individuelle Pfändungsfreibetrag anheben.
c) Härtefallregelung prüfen
Das Gericht kann in Härtefällen entscheiden, dass höhere Beträge unpfändbar bleiben – etwa wenn Medikamente oder Pflegekosten zwingend bezahlt werden müssen.
d) Umschuldung und Schuldnerberatung
Eine Schuldnerberatung hilft, den Überblick zu behalten und gerichtliche Schutzmaßnahmen zu beantragen. Teilweise kann auch eine Privatinsolvenz der richtige Ausweg sein, um langfristig wieder schuldenfrei zu werden.
Unterschiede zwischen Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Betriebsrente
Nicht alle Rentenarten werden gleich behandelt:
- Altersrente: Pfändbar nach den allgemeinen Grenzen.
- Erwerbsminderungsrente: Ebenfalls pfändbar, allerdings können Krankheitskosten zu erhöhten Freibeträgen führen.
- Betriebs- oder private Renten: Auch diese sind pfändbar. Hier gelten dieselben Regelungen wie beim Arbeitseinkommen.
- Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege sind nicht pfändbar.
Praktische Tipps zum Alltag mit Pfändung
- Zahlungen nie in bar erhalten, sondern nur über ein P-Konto.
- Nachweise sammeln (z. B. Mietvertrag, Kindergeldbescheinigung), um Freibeträge zu erhöhen.
- Schulden nicht ignorieren: Wer frühzeitig reagiert, kann oft außergerichtliche Einigungen mit Gläubigern erzielen.
- Beratung nutzen: Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen beraten kostenlos oder gegen geringe Gebühren.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann die ganze Rente gepfändet werden?
Nein. Es muss immer ein Existenzminimum geschützt bleiben. Nur Beträge oberhalb der Freigrenze dürfen gepfändet werden.
Was passiert mit der Hinterbliebenenrente?
Auch eine Witwen- oder Waisenrente ist grundsätzlich pfändbar. Es gelten dieselben Freigrenzen.
Sind Zusatzleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung sicher?
Ja. Diese Sozialleistungen sind unpfändbar.
Lohnt sich ein P-Konto wirklich?
Unbedingt. Ohne P-Konto besteht die Gefahr, dass die Bank das gesamte Girokonto sperrt – dann gibt es keinen Zugriff mehr auf das Geld.
Zusammenfassung: So bleibt die Rente trotz Pfändung sicher
Zwar ist die Rente in Deutschland grundsätzlich pfändbar, doch mit den richtigen Maßnahmen lässt sich das Existenzminimum zuverlässig sichern. Pfändungsfreigrenzen, P-Konto und gerichtliche Anträge auf höhere Freibeträge bieten Betroffenen wirksame Schutzmechanismen.
Wer frühzeitig aktiv wird und Beratung nutzt, vermeidet unnötige Härten und gewinnt wieder ein Stück finanzielle Sicherheit im Alltag.