Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Rentenzuschlag im September: Wer bekommt die Extra-Zahlung und wann wird sie ausgezahlt?

Im September 2025 wird der Rentenzuschlag für bestimmte Erwerbsminderungsrentner nicht mit der regulären Rente ausgezahlt, sondern als separate Zahlung zwischen dem 10. und 20. September überwiesen. Anspruch haben vor allem Erwerbsminderungsrentner, deren Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat und am 30. Juni 2024 noch bestand. Detail gibt es hier in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Überblick: Was ist der Rentenzuschlag?

Der Rentenzuschlag ist eine Zusatzleistung, die im Rahmen von Reformen gezielt eingeführt wurde, um Menschen mit Erwerbsminderungsrente finanziell zu stärken. Hintergrund sind häufig geringe individuelle Rentenansprüche aufgrund von Erkrankungen, langer Teilzeitarbeit oder Unterbrechungen im Versicherungsverlauf. Seit Juli 2024 gibt es Zuschläge von bis zu 7,5 % der Netto-Rente für viele Betroffene.

Auszahlungstermin: Wann kommt der Rentenzuschlag im September?

Die reguläre Monatsrente wird stets am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen – im September 2025 ist das der 30.09.2025. Der Rentenzuschlag hingegen ist eine separate Zahlung, die nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung und einschlägiger Fachportale zwischen dem 10. und 20. September 2025 erfolgt:

  • Der Zuschlag landet entsprechend wenige Tage vor der regulären Rente auf dem Konto.
  • Auf dem Kontoauszug erscheint die Zahlung als eigener Posten neben der Monatsrente.
  • Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr separat ausgewiesen, sondern direkt in die reguläre Rentenzahlung integriert.

Anspruchsberechtigte: Wer bekommt den Rentenzuschlag?

Die Sonderzahlung betrifft insbesondere folgende Gruppen:

  • Erwerbsminderungsrentner, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag und die am 30. Juni 2024 ihre Rente bezogen haben.
  • Empfänger sogenannter „Folgerenten“, die sich unmittelbar an eine Erwerbsminderungsrente anschließen.
  • Besonders profitieren Menschen mit chronischen Krankheiten, Behinderungen oder Personen, die überwiegend in Teilzeit gearbeitet haben oder niedrige Einkommen hatten – darunter auffällig viele Frauen.

Staffelung der Zuschläge

  • Für Rentenbeginn 2001 bis 2014: 7,5 % Zuschlag auf die Netto-Rente
  • Für Rentenbeginn 2015 bis 2018: 4,5 % Zuschlag

Wie wird der Zuschlag ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt automatisch – ein Antrag ist nicht nötig.

  • Die Deutsche Rentenversicherung verschickt einen gesonderten Bescheid, in dem die genaue Höhe und der Auszahlungstermin aufgeführt werden.
  • Wer anspruchsberechtigt ist, sieht auf dem Konto zwei getrennte Zahlungen: die reguläre Rente und den Rentenzuschlag, meist mit einer spezifischen Buchungskennziffer.

Wie geht es nach November 2025 weiter?

Der Rentenzuschlag wird nur noch bis einschließlich November 2025 separat ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wird der Betrag fest und dauerhaft in die reguläre Monatsrente integriert:

  • Ab dann ist der Zuschlag nicht mehr als eigener Posten sichtbar, sondern erhöht einfach die monatliche Rente.
  • Die neue Berechnung erfolgt automatisch. Die Deutsche Rentenversicherung informiert die Betroffenen per Bescheid und Nachberechnung – unter Umständen auch rückwirkend für bis zu 17 Monate, sollte das alte Verfahren zu wenig ergeben haben.

Höhe des Zuschlags: Was kommt tatsächlich an?

Die Zuschlagsbeträge richten sich nach dem individuellen Rentenanspruch:

  • Bei einer Netto-Rente von 900 Euro beträgt der Zuschlag zum Beispiel 40 bis 67 Euro monatlich.
  • Die Staffelung (7,5 % bzw. 4,5 %) wird bei der Berechnung berücksichtigt. Ein Zuschlag von 7,5 % kann gerade für Menschen mit niedrigen Renten ein relevanter Beitrag zum Lebensunterhalt sein.

Steuerliche und sozialrechtliche Aspekte

  • Der Rentenzuschlag ist grundsätzlich steuerpflichtig, sofern die reguläre Rente steuerpflichtig ist.
  • Im Rahmen der Kranken- und Pflegeversicherung gilt der Zuschlag ebenso als beitragspflichtiges Einkommen.
  • Die Auszahlungen erfolgen ohne Antrag, ein automatischer Abgleich durch die rentenzahlende Stelle ist jedoch dringend angeraten, um Fehler zu vermeiden.

Tipps für Betroffene: So bleiben Zahlungen im Blick

  • Kontoauszug prüfen: Ab September erscheint der Rentenzuschlag als eigener Buchungsposten. Wer unklar ist, sollte die aktuelle Post von der Deutschen Rentenversicherung auf neue Bescheide kontrollieren.
  • Nach November 2025: Es empfiehlt sich, im Dezember die neue Rente zu überprüfen, da der Zuschlag ab diesem Zeitpunkt eingerechnet wird und nicht mehr separat sichtbar ist.
  • Fragen oder Unsicherheiten: Hilfreiche Ansprechpartner sind die Deutsche Rentenversicherung, Sozialverbände und Verbraucherzentralen.

Zusammenfassung und Ausblick

Für Millionen Erwerbsminderungsrentner gibt es im September 2025 einen bedeutenden Zusatzbetrag, der jedoch nicht mit der regulären Monatsrente, sondern zwischen dem 10. und 20. September als eigener Posten ausgezahlt wird.
Anspruch haben Rentner mit Beginn der Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018, und ab Dezember 2025 wird der Zuschlag direkt Teil der regulären Monatsrente sein. Wer betroffen ist, sollte die Kontoauszüge und Rentenbescheide besonders aufmerksam prüfen und bei Unklarheiten bei der Rentenversicherung nachfragen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.