Mehr Kindergeld und Kinderfreibetrag
Ab dem 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld auf 259 Euro pro Kind und Monat. Das bedeutet für eine Familie mit zwei Kindern 6.216 Euro jährlich und bei drei Kindern sogar 9.324 Euro. Die Erhöhung erfolgt automatisch, ein zusätzlicher Antrag ist nicht erforderlich. Gleichzeitig gilt ein höherer Kinderfreibetrag: 6.828 Euro werden steuerlich pro Kind angesetzt, mit dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro jährlich. Besonders Familien mit mittlerem oder höherem Einkommen profitieren steuerlich vom Freibetrag – das Finanzamt prüft jährlich die günstigere Variante (Kindergeld oder Freibetrag).
Reform der Familienleistungen und Kinderzuschlag
Familien mit geringerem Einkommen profitieren auch durch Verbesserungen beim Kinderzuschlag, der 2026 weiterhin bei etwa 297 Euro pro Kind und Monat liegen wird. Die Ausgaben für diese Leistung bleiben stabil auf hohem Niveau und stützen Familien, die das Kindergeld allein nicht ausreichend entlastet. Überlegungen zur Kindergrundsicherung stehen nach Regierungswechsel derzeit jedoch nicht im Mittelpunkt der Reformen.
Steuerliche Entlastungen und Freibeträge
Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer steigt ab 2026 auf 12.336 Euro – so bleibt das Existenzminimum steuerfrei. Im Zusammenspiel mit dem Kinderfreibetrag sorgt dies für eine spürbare Entlastung. Nach Berechnungen des Finanzministeriums bringt das für Verheiratete mit zwei Kindern und mittlerem Einkommen jährlich rund 500 Euro mehr im Familienbudget. Singles und Alleinerziehende profitieren ebenfalls.
Weiterentwicklung: Günstigerprüfung und automatische Auszahlung
Die Politik setzt weiterhin auf die sogenannte Günstigerprüfung: Das Finanzamt berechnet jedes Jahr automatisch, ob für Eltern das Kindergeld oder der Freibetrag vorteilhafter ist. Diese Regelung sorgt für Fairness und nimmt Familien den bürokratischen Mehraufwand ab. Die Auszahlung des Kindergelds soll zudem ab 2026 nach Geburt automatisch erfolgen, um Beantragungen weiter zu vereinfachen. Diskussionen um gestaffeltes Kindergeld für das dritte und weitere Kinder sind aktiv.
Zusammenlegung von Leistungen und bürokratische Erleichterungen
Die neue Regierung strebt eine Zusammenlegung von Wohngeld und Kinderzuschlag an, damit Eltern diese Leistungen einfacher beantragen können. Dazu soll die Antragstellung digitalisiert und Bürokratie abgebaut werden. Förderungen etwa für klimafreundliche Mobilität bleiben ebenfalls erhalten und zahlen indirekt auf das Entlastungspaket für Familien ein.
Weitere staatliche Zuschüsse und geplante Vorhaben
Ab 2026 könnte es laut vereinzelten Berichten auch neue staatliche Zuschüsse geben – etwa zehn Euro monatlich für jedes Kind („Frühstart-Rente“), diese Planung ist jedoch noch nicht final beschlossen. Das Kinderstartgeld als einmalige Zahlung für Neugeborene (3.000 Euro) steht ebenfalls in der Diskussion, wird aber ggf. erst ab 2026 eingeführt.
Fazit: Was Familien jetzt schon für 2026 beachten sollten
Familien in Deutschland dürfen sich ab 2026 auf spürbare finanzielle Verbesserungen und steuerliche Erleichterungen freuen. Wichtig ist, Kinder korrekt in der Steuererklärung anzugeben und ggf. Anträge für Zusatzleistungen rechtzeitig zu stellen. Die meisten Entlastungen erfolgen jedoch automatisch und sind Teil eines umfassenden politischen Pakets gegen Inflation und hohe Lebenshaltungskosten.
Diese Reformen stärken vor allem Familien mit Kindern und sichern das Existenzminimum – sowohl steuerlich als auch durch monatliche Zahlungen. Auch die Entbürokratisierung und Digitalisierung sorgen für mehr Transparenz und weniger Aufwand beim Leistungsbezug.
Die wichtigsten Änderungen 2026 für Familien auf einen Blick:
- Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Kind und Monat
- Kinderfreibetrag erhöht auf 6.828 Euro, Gesamtfreibetrag 9.756 Euro pro Kind
- Kinderzuschlag und weitere Familienleistungen bleiben auf hohem Niveau
- Grundfreibetrag für alle Steuerzahler steigt auf 12.336 Euro
- Anträge werden vereinfacht, mehr automatische Auszahlungen
Familien sollten die neue Gesetzeslage für ihre Finanz- und Steuerplanung frühzeitig nutzen, um alle Vorteile voll auszuschöpfen.