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Rente im Minimum: wie hoch ist die Mindestrente in Deutschland?

Die Minimum-Rente oder die Mindstrente in Deutschland existiert als Begriff nicht offiziell im Sozialrecht. Es gibt keine „garantierte Mindestrente“, sondern individuelle Rentenhöhen je nach Erwerbsbiografie und Beitragszeiten. Allerdings sorgt die seit 2021 eingeführte Grundrente für eine gezielte Aufstockung niedriger Altersrenten und wird oft als „deutsche Mindestrente“ bezeichnet. Im folgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., werden die wichtigsten Fakten zur Grundrente, der tatsächlichen Mindesthöhe einer Altersrente und den sozialen Sicherungssystemen in Deutschland für Rentnerinnen und Rentner dargestellt.

Was versteht man unter „Minimum-Rente“ bzw. Mindestrente?

In Deutschland orientiert sich die Höhe der gesetzlichen Rente immer am individuellen Versicherungsverlauf. Die gesetzliche Mindesthöhe existiert nicht, auch wenn gesellschaftlich und politisch immer wieder darüber diskutiert wird.

  • Die Rentenhöhe wird anhand der erworbenen Rentenpunkte berechnet, welche von Einkommen und Beitragsjahren abhängen.
  • Eine richtige Mindestrente, die unabhängig vom Versicherungsverlauf gezahlt wird, gibt es nicht. Die Grundrente ist eine ergänzende Leistung für Geringverdiener.

Die Grundrente als Aufstockung

Seit 2021 wird die Grundrente als Zuschlag auf die reguläre Rente gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sie richtet sich an Menschen mit langen Versicherungszeiten und geringerem Einkommen.

  • Anspruch besteht ab mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten (Beiträge, Kindererziehung, Pflege).
  • Der maximale monatliche Zuschlag zur Rente beträgt derzeit bis zu 420 Euro, die durchschnittliche Zuschlagshöhe liegt jedoch meist bei etwa 86 Euro pro Monat.
  • Dieser Zuschlag wird automatisch berechnet und ausgezahlt, ein Antrag ist nicht notwendig.

Wie hoch ist die Mindest-Rente in der Praxis?

Die tatsächliche Mindesthöhe der Regelaltersrente ist individuell verschieden – theoretisch kann die Rente sogar niedrig ausfallen und unter der Grundsicherung liegen.

  • Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten nach 45 Jahren Arbeit weniger als 1.200 Euro Brutto im Monat.
  • Der Grundrenten-Zuschlag wird ab einem monatlichen Einkommen (inkl. aller Einkünfte) von bis zu 1.438 Euro (2025) für Alleinstehende gezahlt; bei Paaren liegt die Grenz bei 2.242 Euro.
  • Ab Überschreiten dieser Grenzen wird der Zuschlag schrittweise reduziert und entfällt bei deutlich höheren Einkommen vollständig.

Unterschiede zwischen Mindestrente und Grundsicherung

Rentner*innen mit extrem niedriger Altersrente können zusätzlich zur gesetzlichen Rente Grundsicherung im Alter beziehen, sofern der Lebensunterhalt nicht gedeckt ist.

  • Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung, die auf das Existenzminimum abzielt und individuell je nach Bedarf und Lebenssituation berechnet wird. Aktuell liegt die Grundsicherung für eine Einzelperson bei 563 Euro plus angemessene Mietkosten.
  • Wer trotz hoher Beitragszeiten und niedriger Einkünfte keine ausreichende Rente erhält, kann so das Minimum zum Lebensunterhalt sichern.

Politische Forderungen und aktuelle Diskussion

Politische Parteien fordern immer wieder die Einführung einer garantierten Mindestrente auf festem Niveau, z.B. 1.200 oder 1.500 Euro monatlich. Diese Forderungen wurden bislang aber nicht umgesetzt.

  • Die Linke und soziale Verbände setzen sich für eine Mindestrente von mindestens 1.200 Euro ein, um Altersarmut zu verhindern.
  • Die derzeitige Situation bedeutet, dass Millionen Menschen mit sehr niedriger Rente leben müssen.

Fallbeispiel: Wie niedrig kann die Rente sein?

Wie hoch die Mindest-Rente in Deutschland tatsächlich ist, zeigen aktuelle Zahlen:

  • Nach Angaben der Bundesregierung erhält rund jeder fünfte Rentner mit mindestens 45 Versicherungsjahren eine Brutto-Altersrente von unter 1.200 Euro monatlich (Stand: Ende 2024).
  • Das Rentenniveau in Deutschland liegt damit deutlich unter dem von anderen europäischen Staaten wie Österreich.

Fazit: Gibt es eine Mindestrente in Deutschland?

Es gibt in Deutschland keine einheitliche Mindestrente für alle Rentnerinnen und Rentner. Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt vom persönlichen Verlauf (Einkommen, Beitragsjahre, Zeiten der Kindererziehung und Pflege) ab. Die Grundrente kann die Rente gezielt aufstocken – maximal bis zu etwa 420 Euro monatlich, im Schnitt aber deutlich weniger. Wer mit seiner Rente und Grundrente dennoch unter das Existenzminimum fällt, bekommt Sozialleistungen wie Grundsicherung im Alter. Politische Initiativen für eine echte Mindestrente werden bislang nicht umgesetzt, bleiben aber weiterhin Teil der sozialpolitischen Diskussion in Deutschland.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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