Wohngeld: Staatlicher Zuschuss zu Miet- und Wohnkosten
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Rentner mit geringem Einkommen und wird zur Unterstützung der Wohnkosten gezahlt. Es richtet sich sowohl an Mieter als auch – als Lastenzuschuss – an Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie.
- Ab Januar 2025 steigt das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent – im Schnitt erhalten Wohngeldhaushalte rund 330 bis 400 Euro monatlich.
- Voraussetzung für Wohngeld ist ein zu geringes Einkommen, um die Miet- bzw. Wohnkosten selbst zu tragen. Bürgergeld- und Grundsicherungsbezieher sind ausgeschlossen.
- Der Antrag auf Wohngeld wird bei der örtlichen Wohngeldstelle eingereicht, oft auch online möglich.
Lastenzuschuss für Eigenheimbesitzer
Eigenheimbesitzer – also Rentner, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen – können unter bestimmten Voraussetzungen einen Lastenzuschuss beantragen.
- Der Lastenzuschuss unterstützt Eigentümer mit niedrigen Renten bei Belastungen wie Kreditraten, Grundsteuer oder hohen Betriebskosten.
- Anspruch besteht, wenn die Wohnkosten im Verhältnis zum verfügbaren Haushaltseinkommen zu hoch sind. Auch Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten zählen dazu.
- Antrag und Nachweis der laufenden finanziellen Belastung sind bei der zuständigen Wohngeldbehörde einzureichen.
Der Lastenzuschuss ist also das Wohngeld für Haus- und Wohnungseigentümer.
Grundrente: Aufstockung für langjährige Geringverdiener
Die Grundrente ist ein Zuschlag für Rentner, die jahrzehntelang gearbeitet, aber nur wenig verdient haben. Besonders profitieren Menschen, die mindestens 33 Jahre mit Pflichtbeiträgen für Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege nachweisen.
- Die Grundrente wird automatisch zur regulären Rente gezahlt, der durchschnittliche Zuschlag liegt zwischen 80 und 420 Euro monatlich, je nach Versicherungsverlauf.
- Einkommen und andere Sozialleistungen werden angerechnet; wird Freibeträge überschritten, verringert sich der Grundrentenzuschlag.
- Auch Teilzeitkräfte, Minijobber und Menschen mit längeren Erwerbspausen können anspruchsberechtigt sein, sofern die Mindestzeiten erreicht werden.
Zuschuss der Krankenversicherung (bei freiwillig oder privat Versicherten)
Rentner, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert sind, erhalten einen Krankenversicherungszuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist etwas anderes als die Krankenversicherung der Rentner (KvdR).
- Für freiwillig gesetzlich versicherte Rentner beträgt der Zuschuss 7,3 Prozent der gesetzlichen Rente, gedeckelt auf den Wert, der für die gesetzliche Krankenversicherung fällig wäre.
- Privat Krankenversicherte erhalten einen prozentualen Zuschuss, der anteilig für die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt wird – ebenso abhängig von der gesetzlichen Bezugsgröße.
- Ein Antrag ist erforderlich; Nachweise der gezahlten Beiträge und entsprechenden Versicherungsstatus sind beizulegen.
Grundsicherung im Alter
Wenn die eigene Rente nicht zum Lebensunterhalt reicht, bietet die Grundsicherung im Alter finanzielle Sicherheit. Sie garantiert ein gesetzlich definiertes Existenzminimum und übernimmt Miet-, Heiz- und Lebenshaltungskosten, wenn andere Einkommen und Vermögen nicht ausreichen.
- Anspruchsberechtigt sind alle Rentner ab dem Regelrentenalter, deren Einkommen – inklusive Rente, Grundrente, Wohngeld etc. – unterhalb der Sozialhilfeschwelle liegt.
- Die Antragstellung erfolgt beim Sozialamt der Kommune, es gibt keine Rückforderung von den Kindern, solange deren Bruttoeinkommen unter 100.000 Euro liegt.
- Die Grundsicherung wird individuell berechnet und umfasst Bedarf für Unterkunft, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Mehrbedarfe bei Behinderung oder Krankheit.
Sofortige Entlastung für Rentner: Handeln lohnt sich
Wer als Rentner von hohen Wohnkosten, geringer gesetzlicher Rente oder hohen Krankenversicherungsbeiträgen betroffen ist, sollte also umgehend folgende Maßnahmen prüfen:
- Sofort Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss stellen, um monatliche Belastung zu senken.
- Anspruch auf Grundrente von der Deutschen Rentenversicherung automatisch prüfen lassen – Nachfragen bei Unsicherheiten lohnen sich.
- Bei freiwilliger oder privater Krankenversicherung rechtzeitig Krankenversicherungszuschuss beantragen.
- Im Zweifel Grundsicherung im Alter beim Sozialamt beantragen und Wohnbedarf sowie Mehrbedarfe geltend machen.
Zusammenfassung: 5 x finanzielle Entlastung durch Zuschüsse zur Rente sofort sichern!
Statt bis 2026 zu warten, bieten diese Zuschusswege sofortige und dauerhafte finanzielle Entlastung für Rentner in Deutschland: Wohngeld und Lastenzuschuss senken Wohnkosten spürbar, die Grundrente bringt zusätzliches Einkommen für langjährig Erwerbstätige, Krankenversicherungszuschüsse entlasten bei Beiträgen, und die Grundsicherung bewahrt vor Altersarmut. Alle genannten Leistungen lassen sich jetzt beantragen und sichern einen sorgenfreieren Ruhestand.