Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Rente für Mütter: Wie 2 Kinder den Rentenanspruch in der Höhe bestimmen – spielt das Geburtsjahr eine Rolle?

Mütter, die zwei Kinder erzogen haben, erhalten durch Kindererziehungszeiten einen spürbaren Zuschlag auf ihre gesetzliche Rente – die exakte Höhe hängt wesentlich davon ab, wann die Kinder geboren wurden und ob sie im Westen oder Osten Deutschlands lebten. Für ab 1992 Geborene werden pro Kind 3 Rentenpunkte angerechnet, für vor 1992 Geborene sind es 2,5 Rentenpunkte. Die Rentenhöhe liegt für zwei Kinder zwischen rund 175–244 Euro monatlich (Stand 2025), wobei die Differenz aus den unterschiedlichen Rentenpunkten je nach Geburtsjahr resultiert. Genaue Zahlen, eine Tabelle und Berechnungsbeispiele finden Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Grundlagen: Kindererziehungszeit und Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung erkennt Kindererziehungszeiten als Versicherungszeiten für die Rente an, wodurch Mütter und Väter Rentenansprüche erwerben, als hätten sie während der Erziehung Beiträge entsprechend dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten bezahlt. Ein Jahr Kindererziehungszeit bringt ab Juli 2025 einen Rentenzuwachs von 40,79 Euro pro Monat. Die Kindererziehungszeiten werden automatisch für das Elternteil angerechnet, das sich schwerpunktmäßig um das Kind gekümmert hat.

Wie viele Rentenpunkte gibt es?

  • Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, gibt es pro Kind 2,5 Rentenpunkte für 30 Monate anerkannte Erziehungszeit.
  • Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, sind es 3 Rentenpunkte für 36 Monate Kindererziehungszeit.

Rentenhöhe für zwei Kinder – Detaillierte Berechnung

VarianteRentenpunkte gesamtMonatliche Rente (West)Monatliche Rente (Ost)
beide vor 19925,0203,95 €ca. 175 €
beide ab 19926,0244,64 €ca. 210 €
gemischt5,5224,35 €ca. 192,50 €

Für jedes Jahr der Kindererziehung wird dem Rentenkonto jeweils 1 Entgeltpunkt gutgeschrieben, und der Wert eines Entgeltpunkts ist 2025 auf 40,79 Euro festgelegt. Damit beträgt das monatliche Rentenplus bei zwei Kindern zwischen etwa 175 und 244 Euro, abhängig vom Geburtsjahr der Kinder.

Kommt es auf das Geburtsjahr der Kinder an?

Ja: Das Geburtsjahr der Kinder entscheidet über die Anzahl der angerechneten Rentenpunkte, weil die Reformen des Rentenrechts weiterhin verschiedene Zeiträume berücksichtigen:

  • Vor 1992: 2,5 Rentenpunkte (30 Monate).
  • Ab 1992: 3 Rentenpunkte (36 Monate).

Dies wirkt sich direkt auf die Höhe der monatlichen Rente aus. Wer z. B. ein Kind vor und eines nach 1992 geboren hat, erhält für die Erziehungszeiten insgesamt 5,5 Rentenpunkte.

Zusätzliche Voraussetzungen und Wartezeiten

Kindererziehungszeiten zählen auch zur Mindestversicherungszeit für die Rente, sodass spätestens mit zwei bis drei Kindern die fünfjährige Wartezeit für einen Anspruch erfüllt ist. Die Anrechnung erfolgt in der Regel automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung – vorausgesetzt, die Zeiten wurden gemeldet und geprüft.

FAQ: Häufige Fragen zu Rente für Mütter mit zwei Kindern

1. Muss ein Rentenantrag gestellt werden?

Die Zeiten werden in der Regel automatisch angerechnet, bei fehlender Berücksichtigung ist ein Antrag erforderlich.

2. Zählt die Kindererziehungszeit für alle Eltern?

Ja, sie kann auch bei Vätern angerechnet werden, sofern sie überwiegend die Erziehung übernommen haben.

3. Welche Rolle spielt das Bundesland?

Die Höhe eines Rentenpunkts ist im Osten und Westen unterschiedlich, aber die Berechnungsgrundlage bleibt gleich.

4. Warum ist die Reform 1992 so entscheidend?

Die Ausweitung der Kindererziehungszeit auf 3 Jahre (statt 2,5) wurde zum 1. Januar 1992 eingeführt.

Tabelle: Mütterrente für zwei Kinder im Vergleich (2025)

Geburtsjahr der KinderRentenpunkteRente pro Monat (West)Rente pro Monat (Ost)
Beide vor 19925,0203,95 € 175 €
Beide ab 19926,0244,64 € 210 €
Eins vor, eins nach 19925,5224,35 € 192,50 €

Was bringt die Mütterrente 3?

Die geplante Mütterrente 3 bringt insbesondere für Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern künftig mehr Gerechtigkeit und mehr Geld: Für jedes betroffene Kind sollen statt bisher 2,5 nun volle 3 Rentenpunkte angerechnet werden – wie bereits für ab 1992 Geborene. Das bedeutet, pro Kind gibt es künftig rund 20,40 Euro mehr monatliche Rente, für zwei Kinder sind es etwa 40,80 Euro zusätzlich. Millionen Mütter profitieren von dieser Nachbesserung – allerdings ist die Umsetzung erst ab Januar 2027 mit technischer Realisierung ab 2028 vorgesehen.

Fazit zur Mütterrente und den Kindererziehungszeiten

Für Mütter mit zwei Kindern erhöht die Kindererziehungszeit die gesetzliche Rente deutlich, jedoch entscheidet das genaue Geburtsjahr der Kinder über die Rentenhöhe. Je nach Geburtsdaten beträgt das monatliche Plus zwischen rund 175 und 244 Euro (Stand 2025). Ein Antrag lohnt sich, wenn die Zeiten noch nicht automatisch eingetragen wurden.

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.