Rente mit 63, 64 oder 65? Diese Jahrgänge können früher Schluss machen

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Die Rente mit 67 ist inzwischen Standard, doch nicht alle Altersgruppen sind gleichermaßen betroffen. Besonders die Jahrgänge zwischen 1949 und 1963 haben beim Renteneintritt noch Privilegien oder Ausnahmen. Wer davon heute profitiert, welche Voraussetzungen für einen frühzeitigen Ruhestand gelten und welche Abschläge bei vorgezogener Rente möglich sind, zeigt dieser Fachartikel anhand aktueller Rechtsgrundlagen und offizieller Tabellen.

Renteneintritt vor 67: Diese Jahrgänge profitieren

Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt wird seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Wer ab dem Jahrgang 1964 geboren ist, kann regulär erst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Jahrgänge davor profitieren von Übergangsregelungen und können teils deutlich früher in die Rente starten.

Besonders fundierte und stets aktuelle Informationen liefert die Deutsche Rentenversicherung, die die Regelaltersgrenzen nach Geburtsjahrgang sowie alle Ausnahmen detailliert aufführt.

Übersicht der Regelaltersgrenzen nach Geburtsjahrgang

GeburtsjahrgangRegelaltersgrenze (ohne Abschlag)
bis 194665 Jahre
194765 Jahre + 1 Monat
194865 Jahre + 2 Monate
194965 Jahre + 3 Monate
195065 Jahre + 4 Monate
195165 Jahre + 5 Monate
195265 Jahre + 6 Monate
195365 Jahre + 7 Monate
195465 Jahre + 8 Monate
195565 Jahre + 9 Monate
195665 Jahre + 10 Monate
195765 Jahre + 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre + 2 Monate
196066 Jahre + 4 Monate
196166 Jahre + 6 Monate
196266 Jahre + 8 Monate
196366 Jahre + 10 Monate
ab 196467 Jahre

Diese Tabelle zeigt, dass alle Geburtsjahre bis einschließlich 1963 ihre Regelaltersgrenze noch vor dem 67. Geburtstag erreichen können und damit regulär ohne Abschläge in Rente gehen dürfen.

Vorzeitige Rente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre)

Für Versicherte der Jahrgänge 1949 bis 1963 ist auch ein vorzeitiger Rentenbezug möglich, sofern mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllt werden. Der früheste mögliche Rentenbeginn liegt bei 63 Jahren, allerdings mit dauerhaften Abschlägen (0,3% pro Monat, maximal 14,4%). Für die Abschläge zählt jeder Monat, der vor der individuellen Regelaltersgrenze in Rente gegangen wird.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre)

Die sogenannte „Rente mit 63“ gilt im engeren Sinn nur für Versicherte vor dem Jahrgang 1953, die nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Für spätere Jahrgänge wird das Eintrittsalter stufenweise angehoben. Für alle ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze bei 65 Jahren (nicht mehr mit 63).

GeburtsjahrgangAbschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren
bis 195263 Jahre
195363 Jahre + 2 Monate
195463 Jahre + 4 Monate
1964 und jünger65 Jahre

Somit dürfen nur die Jahrgänge vor 1964 bei Erfüllung von 45 Versicherungsjahren noch abschlagsfrei vor 65 Jahren in Rente gehen. Jahrgänge zwischen 1953 und 1963 müssen entsprechend ihrem Geburtsjahr länger warten.

Gestaltungsmöglichkeiten und Sonderfälle

  • Frühere Rente mit Abschlägen: Ab Erreichen des 63. Lebensjahrs bleibt der vorzeitige Ruhestand mit Abschlägen weiterhin möglich.
  • Schwerbehinderte Menschen: Für diese Gruppe wurde die Altersgrenze stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben; der frühere Rentenbeginn ist weiterhin möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
  • Besondere Regelungen gelten für unter Tage beschäftigte Bergleute und für Erwerbsminderungsrenten.

Fazit

Im Jahr 2025 dürfen noch alle Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1963 regulär vor dem 67. Geburtstag in Rente gehen – je nach Geburtsjahr zwischen 65 und fast 67 Jahren. Wer die nötigen Versicherungszeiten erfüllt, hat sogar Chancen auf einen früheren Start mit oder ohne Abschläge. Generell gilt: Für alle Jahrgänge ab 1964 ist die abschlagsfreie Rente erst mit 67 möglich. Wer frühzeitig in Rente gehen möchte, muss oftmals finanzielle Einbußen durch Abschläge hinnehmen, es sei denn, er erfüllt Sonderregelungen für langjährig oder besonders langjährig Versicherte.

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