Aktuelle Rechtslage 2025: Rentenpunkte durch Wehr-, Zivil- und Freiwilligendienst
Seit Anfang 2025 werden Freiwilligendienst, Wehrdienst und Zivildienst bundesweit gleich behandelt, die bis dahin bestehenden Unterschiede zwischen Ost und West sind weggefallen. Die Bezugsgröße beträgt jetzt einheitlich 3745 Euro pro Monat. Für Wehr- und Zivildienst werden die Rentenbeiträge auf Basis eines fiktiven Gehalts von 80% dieser Bezugsgröße berechnet – deutlich mehr, als viele Berufseinsteiger verdienen.
Rentenpunkte: So funktioniert die Anrechnung
Rentenpunkte spiegeln das Verhältnis des eigenen versicherten Einkommens zum Durchschnittsentgelt wider. Für das Jahr 2025 ist dieses auf 50.493 Euro festgelegt. Sammelst du ein Jahr lang ein Einkommen, das genau diesem Durchschnitt entspricht, bekommst du einen vollen Rentenpunkt. Das monatliche Durchschnittsentgelt beträgt 3745 Euro, davon 80%: 2996 Euro.
Beim Freiwilligen Wehrdienst und Zivildienst werden Beiträge für die Rentenversicherung auf Basis von 2996 Euro monatlich berechnet. Für Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD) zählt das tatsächliche Einkommen (Taschengeld plus Sachbezüge) – oft niedriger, aber die Versicherungszeit zählt voll für die Wartezeiten wie die “Rente für besonders langjährig Versicherte”.
Vergleich: Rentenpunkte 2025 nach Dienstform
Dienstform | Basis für Berechnung | Monatliches fiktives Gehalt | Rentenpunkte pro Jahr (ca.) |
---|---|---|---|
Wehr-/Zivildienst | 80% Bezugsgröße | 2.996 € | ca. 0,71 |
Bundesfreiwilligendienst | Taschengeld + Sachbezüge | Bis max. 604 € | Deutlich weniger |
FSJ/FÖJ | Taschengeld + Sachbezüge | Bis max. 604 € | Deutlich weniger |
Die genaue Berechnung erfolgt wie folgt: Teilnehmende am Wehr- oder Zivildienst erhalten ungefähr 0,71 Rentenpunkte pro Jahr, da ihr fiktives Einkommen unter dem Durchschnittsentgelt liegt (2.996 € x 12 Monate = 35.952 €; 35.952 € / 50.493 € = 0,712). Die Wertigkeit eines Rentenpunktes liegt seit Juli 2025 bei 40,79 Euro monatlich.
Rente: Besonderheiten bei Freiwilligendiensten
FSJ, FÖJ und BFD sind ebenfalls rentenversicherungspflichtig. Hier zahlt der Träger die Sozialabgaben, aber die tatsächlichen Rentenpunkte aus diesen Dienstzeiten sind geringer, da das angerechnete Einkommen (Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung) meist deutlich niedriger ist. Dennoch sind diese Zeiten für die Anrechnung der Versicherungsjahre (Wartezeiten für Rentenarten) enorm wertvoll, um frühzeitig Ansprüche zu sichern – etwa für die Rente ab 35 oder 45 Versicherungsjahren.
Vorteile für die Rente
- Mehr Rentenpunkte: Durch die Anrechnung eines fiktiven Verdiensts bei Wehr- und Zivildienst sind die gesammelten Rentenpunkte insgesamt höher als bei Freiwilligendiensten, in denen das reale Taschengeld zählt.
- Wartezeit erfüllen: Egal ob Wehrdienst, Zivildienst oder Freiwilligendienst – alle Zeiten gelten als Pflichtversicherungszeit und helfen beim Erreichen der Mindestversicherungszeiten für verschiedene Rentenarten.
- Aufstockung der Rentenansprüche: Selbst kurze Zeiten im Dienst machen sich bei der späteren Rente bemerkbar. Beispiel: 18 Monate Wehrdienst bringen etwa 1,07 Rentenpunkte und damit monatlich rund 43,64 Euro mehr Rente (Wert eines Rentenpunktes: 40,79 Euro).
Renten-Beispielrechnung für Wehrdienst (2025)
- Zeitraum: 12 Monate
- Fiktives Jahresentgelt: 35.952 Euro (2.996 € x 12)
- Geteilt durch Durchschnittsentgelt (50.493 €): 0,712 Rentenpunkte
- Monatliche Zusatzrente: 0,712 x 40,79 Euro = 29,05 Euro plus Versicherungsmonate
Bei einem kürzeren Freiwilligendienst (z.B. 12 Monate FSJ mit Taschengeld 500 Euro) liegt der Wert noch darunter:
- Fiktives Jahresentgelt: 6.000 Euro
- Rentenpunkte 2025: 6.000 € / 50.493 € = 0,119
- Monatliche Zusatzrente: 0,119 x 40,79 € = ca. 4,85 Euro
FAQ: Häufige Fragen zum Thema Dienst und Rente
Zählen die Zeiten von Wehrdienst, Zivildienst, Freiwilligendienst für die Mindestversicherungsjahre?
Ja! Wehrdienst, Zivildienst und Freiwilligendienste zählen als Pflichtbeitragszeiten und helfen, Wartezeiten etwa für die “Rente ab 63” oder “Rente für besonders langjährig Versicherte” zu erfüllen.
Muss ich eigene Beiträge zahlen?
Nein! Die Beiträge zahlt der Staat (Wehr-/Zivildienst) bzw. der Träger (FSJ/FÖJ/BFD).
Wer profitiert besonders?
Junge Menschen, die einen Dienst nach der Schule machen, sammeln Versicherungszeiten und Rentenpunkte ohne eigenes Risiko – und können so eine höhere Rente erwarten.
Zusammenfassung: Zeiten von Wehrdienst, Zivildienst und Freiwilligendienst zählen für die Rente
Ein Freiwilligendienst, Wehrdienst oder Zivildienst bringt tatsächlich zusätzliche Rentenpunkte und eine höhere Rente. Besonders der Wehr- und Zivildienst sind seit 2025 noch attraktiver, weil der staatlich angerechnete Verdienst deutlich über dem realen Einkommen der meisten FSJler oder BFDler liegt. Aber auch die kürzeren Freiwilligendienste sind wertvoll, weil sie Wartezeitpunkte liefern, die im Alter den Anspruch auf eine frühere oder höhere Rente sichern können.