Die Hinzuverdienstgrenzen bei der geplanten Neuen Grundsicherung werden derzeit grundlegend überarbeitet und sollen mehr finanzielle Anreize für Arbeitsuchende schaffen als das bisherige Bürgergeld. Nachfolgend wird die neue Systematik, die Veränderungen gegenüber alten Regelungen, Vorteile und Kritikpunkte sowie typische Berechnungsbeispiele erörtert, um Suchenden umfassend zu informieren.
Hintergrund: Von Bürgergeld zur Neuen Grundsicherung
Mit der Reform der Grundsicherung 2025 steht ein Paradigmenwechsel an: Das Bürgergeld wird zur „Neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende“ umgestaltet, mit dem Ziel, mehr Menschen zur Arbeitsaufnahme zu motivieren und bürokratische Hürden abzubauen. Die Hinzuverdienstgrenzen, also die Sätze, wie viel vom eigenen Einkommen zusätzlich zum Leistungsbezug im Haushalt verbleiben darf, sind dabei ein zentrales Reformelement.
Das neue Modell im Überblick
Die geplanten Freibetragsregelungen fußen auf aktuellen Vorschlägen aus Regierung und Wirtschaftsforschung und sollen Arbeit attraktiver machen. Die wichtigsten Eckpunkte lauten:
- Bis 100 Euro monatliches Bruttoeinkommen bleiben völlig anrechnungsfrei – das Geld kann komplett behalten werden.
- Von 101 bis 520 Euro gelten 20 Prozent Freibetrag, 80 Prozent des Einkommens werden angerechnet und mindern die Leistung.
- Von 521 bis 2.000 Euro gelten 30 Prozent Freibetrag (neu), 70 Prozent werden angerechnet.
- Über 2.000 Euro hinaus gelten sogar 35 Prozent Freibetrag, also nur 65 Prozent werden angerechnet.
- Die Reform beseitigt Schwellen („Abbruchkanten“), bei denen der finanzielle Vorteil eines Hinzuverdienstes abrupt sinkt, um ein gleichmäßigeres und motivierenderes System zu schaffen.
So funktioniert die Berechnung
Nach der neuen Staffelung berechnet sich der Freibetrag aus Grundfreibetrag plus einem prozentualen Anteil des übersteigenden Einkommens. Beispiel für einen Single mit 1.500 Euro Bruttoverdienst:
- 100 Euro Grundfreibetrag
- 1.400 Euro darüber × 30 Prozent = 420 Euro
- Gesamter Freibetrag: 100 + 420 = 520 Euro
- Der Rest wird auf die Grundsicherung angerechnet, das eigene Einkommen steigt.
Eine Familie mit drei Kindern und 2.500 Euro EK käme auf 820 Euro Freibetrag plus Kindergeld, was eine spürbare Verbesserung gegenüber bisherigen Modellen darstellt.
Ziele und Vorteile der neuen Hinzuverdienstgrenzen
- Motivation zur Arbeit: Mehr Zuverdienst bleibt im Haushalt, insbesondere bei mittleren Einkommen.
- Gleichmäßige Anreize: Kein „Sprung“ im System mehr, der den Arbeitseinstieg bestrafen könnte.
- Langfristige Entlastung des Staates: Je mehr Betroffene nachhaltig aus der Grundsicherung aussteigen, desto geringer werden die Kosten.
- Bessere Planbarkeit: Die Staffelung ist transparent und ermöglicht klare Kalkulationen.
Kritik und potenzielle Herausforderungen
- Höhere Kosten für den Staat kurzfristig: Da viele Bezieher zunächst mehr Geld erhalten, steigen die Ausgaben für die öffentliche Hand.
- Gefahr der Teilzeit-Verharrung: Manche könnten versucht sein, in Teilzeitjobs zu verweilen, anstatt den Schritt in volle Erwerbstätigkeit zu gehen.
- Komplexität für Jobcenter: Die Berechnung der neuen Freibeträge könnte zu mehr Bürokratie führen, bis Prozesse angepasst sind.
Experten und politische Stimmen
Die Reformvorschläge stammen aus Gutachten des ifo Instituts und des ZEW und greifen die Forderung nach mehr Anreizen und Abbau von Fehlanreizen aus der Praxis auf. Die Politik sieht vor allem den Lohnabstand und die gesellschaftliche Gerechtigkeit als zentrale Aspekte.
FAQs: Häufige Fragen zu Hinzuverdienstgrenzen bei der Neuen Grundsicherung
Was ändert sich beim Hinzuverdienst gegenüber dem Bürgergeld?
Statt einer strengen Anrechnung ab niedrigen Zuverdiensten und mehreren harten Schwellen gehen große Teile des Einkommens künftig in den attraktiven Freibetragsbereich über.
Betreffen die neuen Hinzuverdienstgrenzen alle Haushaltsformen?
Ja, Singles, Ehepaare und Familien profitieren, wobei die Summen je nach Bruttoeinkommen und Kindergeld variieren.
Gibt es weiterhin einen Grundfreibetrag?
Ja, die ersten 100 Euro bleiben vollständig anrechnungsfrei.
Wie sicher sind die Reformen?
Die Vorschläge sind noch nicht final Gesetz, werden aber im Herbst 2025 von einer neuen Sozialstaatskommission geprüft.
Tabelle: Neue Einkommensfreibeträge (geplante Staffelung)
Bruttoeinkommen | Freibetrag | Anteil angerechnet |
---|---|---|
bis 100 € | 100 € | 0 % |
101 – 520 € | 20% des Einkommens | 80 % |
521 – 2.000 € | 30% des Einkommens | 70 % |
über 2.000 € | 35% des Einkommens | 65 % |
Fazit: Neue Grundsicherung – das ist als Zuverdienst möglich
Die neuen Hinzuverdienstgrenzen bei der Neuen Grundsicherung könnten die Arbeitsaufnahme für Bezieher erheblich attraktiver machen und auf lange Sicht zu mehr finanzieller Eigenständigkeit sowie einer Entlastung des Sozialstaates führen. Bis zur endgültigen Umsetzung sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgt werden, da Details noch politisch verhandelt werden.