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Bundesfreiwilligendienst in der Rente: Warum immer mehr Rentner erneut durchstarten

Ja, es ist möglich, schon in Rente den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu leisten. Immer mehr Seniorinnen und Senioren entscheiden sich dafür, nach Eintritt in die Rente etwas Sinnvolles zu tun und sich gesellschaftlich zu engagieren. Der BFD steht Menschen jeden Alters offen, und ältere Teilnehmende sind inzwischen fest zum Angebot und zur Zielgruppe des BFD geworden. Alle wichtigen Infos rund um den BFD für Rentner in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Was ist der Bundesfreiwilligendienst?

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein freiwilliges Engagement in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, z. B. im sozialen, ökologischen, kulturellen oder auch im Katastrophenschutz. Der Dienst dauert in der Regel zwischen 6 und 24 Monaten und kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit absolviert werden, wobei Teilzeit ab 20 Wochenstunden möglich ist.

Wer kann als Rentner den BFD machen?

  • BFD ist für jeden offen: Es gibt keine Altersobergrenze und keine speziellen Eintrittsbedingungen – Rente, Berufserfahrung oder Bildung spielen keine Rolle.
  • Besonders gefragt ist seit Jahren der „BFD 27+“, eine spezielle Ausrichtung für alle ab 27 Jahren, aber auch Jüngere können mitmachen.
  • Auch Seniorinnen und Senioren, die bereits eine Regelaltersrente oder Erwerbsminderungsrente beziehen, können sich bewerben und einsetzen lassen.
  • Beamte aus Postnachfolgeunternehmen haben sogar die Option „Engagierter Ruhestand“ und bekommen Vorruhegehalt plus Taschengeld, wenn sie einen 12-monatigen BFD leisten.

Taschengeld und Sozialversicherung

  • Aktuell liegt das Taschengeld für Vollzeit-BFD bei bis zu 644 Euro im Monat (2025).
  • Zusätzlich kann die Einsatzstelle Unterkunft, Verpflegung, Mobilitätszuschüsse oder Geldleistungen gewähren.
  • Die Sozialversicherung wird grundsätzlich über die Einsatzstelle abgesichert: Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung und – je nach Rentenstatus – Rentenversicherung.
  • Bei voller Altersrente besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Erwerbsminderungsrentner gelten Zuverdienstgrenzen, weshalb hier vorher Kontakt mit dem Rententräger nötig ist.

So gelingt der Einstieg

  • Interessierte Rentner suchen online oder direkt bei Einrichtungen nach passenden BFD-Stellen.
  • Die Bewerbung erfolgt unkompliziert, auch ein Probearbeitstag ist oft möglich.
  • Die Einsatzstelle meldet die Freiwilligen in der Sozialversicherung an und regelt die Vergütung sowie die pädagogische Begleitung und Weiterbildung – inklusive Seminartagen pro Monat.
  • Es gibt keine festen Einsatzfelder: Möglich sind soziale, ökologische, kulturelle und viele weitere Bereiche.

Praktische Vorteile für Seniorinnen und Senioren

  • Teilhabe und aktive Mitgestaltung des Gemeinwesens, neue Kontakte und Aufgaben.
  • Sinngebung und Selbstwirksamkeit in einem neuen Lebensabschnitt.
  • Weiterbildungen, Qualifikationen und ein Plus für die soziale Anerkennung.

Besonderheiten und Tipps

  • Für Beamtinnen und Beamte bei der Post besteht bis zu einem bestimmten Stichtag die Möglichkeit, durch den BFD abschlagsfrei in den Vorruhestand zu gehen.
  • Rentnerinnen und Rentner mit Erwerbsminderungsrente oder Frührente sollten unbedingt vor Dienstbeginn die individuelle Zuverdienstgrenze klären.
  • Wer sich lokaler engagieren möchte, findet zahlreiche Initiativen für Senioren-BFD in der Kultur, Stadtteilarbeit oder Vereinsunterstützung.

Vorteile für Rentner im BFD

  • Gesellschaftliche Teilhabe und Stärkung sozialer Kontakte.
  • Erfüllung und sinnstiftende Tätigkeiten in einem neuen Lebensabschnitt.
  • Möglichkeit, Erfahrungen und Fähigkeiten in gemeinnützigen Einrichtungen einzubringen.
  • Neue berufliche Orientierung, Weiterbildung und Qualifikation.

Vergütung und finanzielle Rahmenbedingungen

  • Das Taschengeld im BFD liegt 2025 bei maximal 644 Euro monatlich für einen Vollzeitdienst.
  • Zusätzlich möglich: Verpflegung, Unterkunft oder Geldersatzleistungen sowie Sachbezüge und Mobilitätszuschüsse.
  • Rentner dürfen zum Taschengeld hinzuverdienen; Zuverdienstgrenzen für Frührentner gelten aber weiterhin (z. B. Erwerbsminderungsrentner sollten sich vorab beim Rentenversicherungsträger informieren).
  • Die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfallversicherung) wird über die Einsatzstelle abgedeckt.

Sozialversicherung und Rentenbezug

  • Teilnehmer am BFD sind grundsätzlich sozialversichert, außer sie beziehen eine volle Altersrente: Dann besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • Es besteht keine Pflicht zur Weiterzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
  • Für Erwerbsminderungsrentner: Der Rentenanspruch und die gesundheitliche Lage werden durch den Rentenversicherungsträger geprüft, hier können Hinzuverdienstgrenzen relevant sein.

Der Weg zum BFD für Rentner

  • Auswahl des Einsatzbereichs (z. B. soziale Einrichtungen, Kirche, Umwelt, Vereine).
  • Bewerbung direkt bei anerkannten Einsatzstellen oder über zentrale BFD-Portale.
  • Individuelle Abstimmung: Vollzeit oder Teilzeit, Dauer des Dienstes, Beginn jederzeit möglich.
  • Pädagogische Begleitung und Weiterbildung im Rahmen des BFD inkl. Seminartagen pro Monat.

Besonderheiten: „Engagierter Ruhestand“

Für Beamtinnen und Beamte aus Postnachfolgeunternehmen gibt es das besondere Modell „Engagierter Ruhestand“: Wer einen zwölfmonatigen Bundesfreiwilligendienst nachweist, kann schon ab 55 Jahren abschlagsfrei in Vorruhestand gehen und erhält weiterhin sein Vorruhegehalt sowie das BFD-Taschengeld.

Fazit zum BFD für Rentner

Der Bundesfreiwilligendienst steht auch Menschen nach Renteneintritt offen und bietet ihnen die Möglichkeit, sich sinnvoll, sozial abgesichert und flexibel zu engagieren. Die Kombination aus finanzieller Anerkennung, gesellschaftlicher Teilhabe und festen Einsatzfeldern macht den BFD im Ruhestand attraktiv – ob für den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben oder einfach für mehr Sinn und Kontakte im Alltag.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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