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Diese Jahrgänge können im Oktober 2025 erstmals in Rente gehen – Wichtige Termine für 4 Rentenarten

Im Oktober 2025 öffnen sich für verschiedene Geburtsjahrgänge die Türen zum wohlverdienten Ruhestand. Je nach Rentenart und Versicherungszeit können unterschiedliche Altersgruppen erstmals ihren Rentenantrag stellen. Die vier wichtigsten Rentenarten in Deutschland bieten verschiedene Einstiegsmöglichkeiten, abhängig von Geburtsjahr, Versicherungszeit und besonderen Voraussetzungen. Alle Details in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Regelaltersrente – Der Standardweg in den Ruhestand

Die Regelaltersrente bildet das Fundament des deutschen Rentensystems. Für den Oktober 2025 können erstmals Personen in Rente gehen, die zwischen dem 2. Juli 1959 und dem 1. August 1959 geboren wurden. Diese müssen das 66. Lebensjahr und 2 Monate vollendet haben.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 5 Jahre allgemeine Wartezeit
  • Vollendung der Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 2 Monaten für Jahrgang 1959

Die Regelaltersrente wird vollständig ohne Abschläge gezahlt. Wer beispielsweise am 1. Juli 1959 geboren wurde, kann ab dem 1. Oktober 2025 seinen Rentenantrag stellen, da er dann die erforderlichen 66 Jahre und 2 Monate erreicht hat.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte – Die abschlagsfreie Frührente

Diese besonders attraktive Rentenform ermöglicht einen vorzeitigen Renteneintritt ohne jegliche Abschläge. Im Oktober 2025 können erstmals Personen dieser Rente in Anspruch nehmen, die zwischen dem 2. März 1961 und dem 1. April 1961 geboren wurden.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 45 Jahre Wartezeit (Beitragsjahre)
  • Vollendung des 64. Lebensjahres und 6 Monate für Jahrgang 1961
  • Kein vorzeitiger Bezug möglich – nur zum regulären Termin

Diese Rente wird häufig noch als “Rente mit 63” bezeichnet, obwohl dies nur für Jahrgänge vor 1953 zutraf. Für den Jahrgang 1961 liegt das Eintrittsalter bei 64 Jahren und 6 Monaten. Ein am 1. März 1961 geborener Versicherter kann beispielsweise ab dem 1. Oktober 2025 abschlagsfrei in Rente gehen.

Altersrente für langjährig Versicherte – Früher in Rente mit Abschlägen

Diese Rentenart ermöglicht einen vorzeitigen Renteneintritt bereits ab dem 63. Lebensjahr, allerdings mit erheblichen Abschlägen. Im Oktober 2025 können erstmals Personen in diese Rente gehen, die zwischen dem 2. September 1962 und dem 1. Oktober 1962 geboren wurden.

Voraussetzungen:

  • Mindestens 35 Jahre Wartezeit
  • Vollendung des 63. Lebensjahres
  • 13,2% Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn

Der maximale Abschlag von 13,2% ergibt sich aus der Differenz zwischen dem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren und der Regelaltersgrenze. Diese Kürzung bleibt lebenslang bestehen und kann nicht nachträglich ausgeglichen werden.

Altersrente für schwerbehinderte Menschen – Sonderregelungen für Betroffene

Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung können unter bestimmten Voraussetzungen früher in Rente gehen. Im Oktober 2025 profitieren besonders die Geburtsjahrgänge vom 2. November 1963 bis zum 1. Dezember 1963 von einer besonderen Übergangsregelung.

Voraussetzungen:

  • Anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50
  • Mindestens 35 Jahre Wartezeit
  • Vollendung des 61. Lebensjahres und 10 Monate
  • 10,8% Abschlag bei vorzeitigem Rentenbeginn

Diese Jahrgänge sind die letzten, die noch vor dem 62. Lebensjahr in Rente gehen können. Sie profitieren von der auslaufenden Vertrauensschutzregelung nach § 236a SGB VI. Ab Jahrgang 1964 ist der früheste Rentenbeginn für schwerbehinderte Menschen erst mit 62 Jahren möglich.

Antragstellung rechtzeitig planen

Für alle Rentenarten gilt: Ohne Antrag keine Rente. Der Rentenantrag kann maximal drei Monate rückwirkend gestellt werden. Wer im Oktober 2025 in Rente gehen möchte, sollte den Antrag spätestens bis zum 31. Dezember 2025 einreichen.

Besondere Vorsicht bei Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen sollten keinen Überprüfungsantrag kurz vor Rentenbeginn stellen, da dies zum Verlust der Schwerbehinderung und damit zum Wegfall des Rentenanspruchs führen kann. Eine Überprüfung des Grades der Behinderung sollte erst nach Rentenbeginn erfolgen.

Auswirkungen der Rentenerhöhung 2025

Alle neuen Rentner profitieren von der Rentenerhöhung um 3,74%, die zum 1. Juli 2025 in Kraft getreten ist. Der aktuelle Rentenwert beträgt nun 40,79 Euro pro Entgeltpunkt. Wer beispielsweise eine Bruttorente von 1.500 Euro erhält, bekommt durch die Erhöhung zusätzlich 56,10 Euro pro Monat.

Fazit: Wer für Oktober 2025 erstmals Rente beantragen kann

Der Oktober 2025 eröffnet verschiedenen Geburtsjahrgängen den Weg in die Rente. Während die Regelaltersrente für Jahrgang 1959 ohne Abschläge verfügbar wird, können besonders langjährig Versicherte des Jahrgangs 1961 ebenfalls abschlagsfrei früher in Rente gehen. Für jüngere Jahrgänge stehen die Altersrente für langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen zur Verfügung – allerdings mit entsprechenden Abschlägen. Die rechtzeitige und sorgfältige Planung des Zeitpunkts des Rentenantrags ist in jedem Fall entscheidend für einen reibungslosen Übergang in den Ruhestand.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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