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Rente: Tag der Trauer für EM-Rentner im November – letzte Zuschlag – Auszahlung

Ab November 2025 gibt es den Rentenzuschlag nur noch einmal separat – ab Dezember wird er Teil der Monatsrente. Was Erwerbsminderungs- und Folgerentner jetzt wissen müssen und wie sie alle Zahlungen im Blick behalten, erklären wir auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Was ist der Rentenzuschlag?

Der Rentenzuschlag ist eine Zusatzleistung, die seit Juli 2024 an Menschen gezahlt wird, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente oder eine sich direkt anschließende Folgerente erhalten haben. Sie entstand als Ausgleich für Benachteiligungen im Versicherungsverlauf und soll geringe Rentenansprüche teilweise ausgleichen. Die Höhe beträgt pauschal 7,5% des Zahlbetrags, wenn die Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen wurde, und 4,5%, wenn die Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begann. Folgerenten sind z. B. Alters- oder Hinterbliebenenrenten, die sich nahtlos an eine beendete Erwerbsminderungsrente anschließen.

Wer ist betroffen?

  • Erwerbsminderungsrentner mit Rentenbeginn 2001–2018
  • Folgerentner: Altersrente, Witwenrente/Witwerrente, Kinder-/Waisenrente aus demselben Versicherungsverlauf unmittelbar nach einer Erwerbsminderungsrente.

Ablauf der Auszahlung: Was ändert sich ab Dezember 2025?

Bis einschließlich November 2025 wird der Zuschlag separat überwiesen – meist zwischen dem 10. und 20. des Monats. Ab Dezember 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung:

  • Der Zuschlag wird fester Bestandteil der regulären Monatsrente und nicht mehr separat ausgewiesen.
  • Die Berechnung erfolgt dann auf Basis der individuellen Entgeltpunkte und ist dauerhaft in den Zahlbetrag integriert.

Auswirkungen:

  • Kontoauszug: Ab Dezember 2025 erscheinen keine gesonderten Zuschlagsbuchungen mehr, sondern eine höhere Gesamtrente.
  • Rentenbescheid: Neue Bescheide mit angepasstem Zahlbetrag werden verschickt.​

Bedeutung des „Tags der Trauer“ im November

Der November 2025 ist der letzte Monat, in dem der Rentenzuschlag als separater Auszahlungsbetrag sichtbar ist. Ab Dezember 2025 wird das Geld „unsichtbar“ direkt zur Rente addiert – eine Umstellung, die für viele das Gefühl eines Endes und zugleich eines neuen Lebensabschnitts bringt. Rentnerorganisationen und Beratungsstellen sprechen deshalb von einem „Tag der Trauer“, weil damit auch Umbrüche bei der Rentenkontrolle und der Berechnung von Zusatzleistungen einhergehen.

Was ist jetzt zu beachten?

  • Rentenkontrolle: Im Dezember genau prüfen, ob der Zahlbetrag wie erwartet steigt. Bei Abweichungen sofort Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.
  • Hinterbliebenenrente und Grundsicherung: Der Rentenzuschlag wird ab Dezember als Einkommen berücksichtigt. Das kann Auswirkungen auf Witwen-/Witwerrenten und Grundsicherungsanspruch haben.
  • Neu beantragen? Nein. Die Umstellung erfolgt automatisch und erfordert keinen neuen Antrag.
  • Beratung nutzen: Bei Fragen zu neuen Bescheiden oder Auswirkungen auf Sozialleistungen helfen Rentenberater und Verbraucherzentralen.

FAQ Tabelle zum Rentenzuschlag 2025

FrageAntwort
Wer erhält weiter den Rentenzuschlag?Erwerbsminderungsrentner und Folgerenter mit Anspruch bleiben berechtigt
Gibt es weniger Geld ab Dezember 2025?Nein, der Zuschlag fließt ab Dezember in die reguläre Rente ein und ist nicht mehr gesondert sichtbar
Muss ich einen Antrag stellen?Die Umstellung auf Integration erfolgt automatisch
Was tun bei Problemen?Rentenbescheid kontrollieren, ggf. Rentenversicherung kontaktieren

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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