Was ist der Rentenzuschlag?
Der Rentenzuschlag ist eine Zusatzleistung, die seit Juli 2024 an Menschen gezahlt wird, die zwischen 2001 und 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente oder eine sich direkt anschließende Folgerente erhalten haben. Sie entstand als Ausgleich für Benachteiligungen im Versicherungsverlauf und soll geringe Rentenansprüche teilweise ausgleichen. Die Höhe beträgt pauschal 7,5% des Zahlbetrags, wenn die Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen wurde, und 4,5%, wenn die Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begann. Folgerenten sind z. B. Alters- oder Hinterbliebenenrenten, die sich nahtlos an eine beendete Erwerbsminderungsrente anschließen.
Wer ist betroffen?
- Erwerbsminderungsrentner mit Rentenbeginn 2001–2018
- Folgerentner: Altersrente, Witwenrente/Witwerrente, Kinder-/Waisenrente aus demselben Versicherungsverlauf unmittelbar nach einer Erwerbsminderungsrente.
Ablauf der Auszahlung: Was ändert sich ab Dezember 2025?
Bis einschließlich November 2025 wird der Zuschlag separat überwiesen – meist zwischen dem 10. und 20. des Monats. Ab Dezember 2025 gilt eine neue gesetzliche Regelung:
- Der Zuschlag wird fester Bestandteil der regulären Monatsrente und nicht mehr separat ausgewiesen.
- Die Berechnung erfolgt dann auf Basis der individuellen Entgeltpunkte und ist dauerhaft in den Zahlbetrag integriert.
Auswirkungen:
- Kontoauszug: Ab Dezember 2025 erscheinen keine gesonderten Zuschlagsbuchungen mehr, sondern eine höhere Gesamtrente.
- Rentenbescheid: Neue Bescheide mit angepasstem Zahlbetrag werden verschickt.
Bedeutung des „Tags der Trauer“ im November
Der November 2025 ist der letzte Monat, in dem der Rentenzuschlag als separater Auszahlungsbetrag sichtbar ist. Ab Dezember 2025 wird das Geld „unsichtbar“ direkt zur Rente addiert – eine Umstellung, die für viele das Gefühl eines Endes und zugleich eines neuen Lebensabschnitts bringt. Rentnerorganisationen und Beratungsstellen sprechen deshalb von einem „Tag der Trauer“, weil damit auch Umbrüche bei der Rentenkontrolle und der Berechnung von Zusatzleistungen einhergehen.
Was ist jetzt zu beachten?
- Rentenkontrolle: Im Dezember genau prüfen, ob der Zahlbetrag wie erwartet steigt. Bei Abweichungen sofort Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.
- Hinterbliebenenrente und Grundsicherung: Der Rentenzuschlag wird ab Dezember als Einkommen berücksichtigt. Das kann Auswirkungen auf Witwen-/Witwerrenten und Grundsicherungsanspruch haben.
- Neu beantragen? Nein. Die Umstellung erfolgt automatisch und erfordert keinen neuen Antrag.
- Beratung nutzen: Bei Fragen zu neuen Bescheiden oder Auswirkungen auf Sozialleistungen helfen Rentenberater und Verbraucherzentralen.
FAQ Tabelle zum Rentenzuschlag 2025
Frage | Antwort |
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Wer erhält weiter den Rentenzuschlag? | Erwerbsminderungsrentner und Folgerenter mit Anspruch bleiben berechtigt |
Gibt es weniger Geld ab Dezember 2025? | Nein, der Zuschlag fließt ab Dezember in die reguläre Rente ein und ist nicht mehr gesondert sichtbar |
Muss ich einen Antrag stellen? | Die Umstellung auf Integration erfolgt automatisch |
Was tun bei Problemen? | Rentenbescheid kontrollieren, ggf. Rentenversicherung kontaktieren |