Großer Überblick: Erwerbsminderungsrente 2026
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für EM-Rentner deutlich höhere Hinzuverdienstgrenzen. Mit dieser Änderung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, betroffene Personen besser in Teilzeitjobs, geringfügige Beschäftigungen oder Minijobs integrieren zu können. Auch die sogenannte Aktivrente bietet neue Möglichkeiten für steuerfreies Hinzuverdienen im Alter.
Die neuen Hinzuverdienstgrenzen im Detail
Die monatliche Bezugsgröße steigt 2026 auf 3.955 Euro, was die Grundlage für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen bildet. Für Renten wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich eine anrechnungsfreie Jahressumme von 20.763,75 Euro (brutto). Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es sogar mindestens 41.527,50 Euro jährlich.
Tabelle: Hinzuverdienstgrenzen 2025 vs. 2026
Jahr | Bezugsgröße mtl. | Voll-EM-Rente (Jahresgrenze) | Teil-EM-Rente (Mindestgrenze) |
---|---|---|---|
2025 | 3.745 € | 19.661,25 € | 39.322,50 € |
2026 | 3.955 € | 20.763,75 € | 41.527,50 € |
Diese neuen Grenzen bedeuten für viele Betroffene: mehr Spielraum, mehr Sicherheit und weniger Angst vor Kürzungen.
Praktische Beispiele aus dem Alltag
- Volle EM-Rente: Herr M. erhält eine monatliche Rente von 1.050 Euro. Er darf im Jahr bis zu 20.763,75 Euro hinzuverdienen, etwa durch einen Minijob oder Teilzeitbeschäftigung – seine Rente bleibt ungekürzt.
- Teilweise EM-Rente: Frau K. arbeitet 20 Stunden pro Woche und verdient zusätzlich 20.000 Euro brutto im Jahr zu ihrer teilweisen EM-Rente. Da die Grenze bei 41.527,50 Euro liegt, bleibt die Rente erhalten.
- Grenzüberschreitung: Herr S. bekommt 1.100 Euro monatlich EM-Rente und verdient jährlich 22.000 Euro hinzu. Da er die Grenze um ca. 1.300 Euro überschreitet, erfolgt eine anteilige Kürzung der Rente.
Die neue Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst für Senioren
Ab 2026 dürfen Senioren nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen – das sogenannte Aktivrenten-Modell. Möglich ist dies bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zusätzlich zur gesetzlichen Rente. Für Erwerbsminderungsrentner, die das gewöhnliche Rentenalter erreicht haben, bietet dieses Modell zusätzliche Chancen zur Aufbesserung der Altersbezüge.
Gesetzliche Hintergründe und Formeln
Die Hinzuverdienstgrenzen werden auf Basis der Sozialversicherungs-Bezugsgröße nach § 18 SGB IV dynamisch berechnet. Die Formeln sind:
- Volle-EM-Rente: Grenze = 3/8 der Jahresbasis (Jahresbasies = 14 × Bezugsgröße).
- Teil-EM-Rente: Grenze = 6 /8 der Jahresbasis (Jahresbasis = 14 × Bezugsgröße).
- Individuelle Grenze bei Teil-EM: 9,72 × Bezugsgröße × höchste Entgeltpunkte aus den letzten 15 Jahren.
Die Sozialversicherungs-Bezugsgröße nach § 18 SGB IV ist eine Rechengröße in der deutschen Sozialversicherung, die als Grundlage für die Festlegung verschiedener sozialversicherungsrechtlicher Werte und Grenzen dient. Sie wird jährlich durch Rechtsverordnung vom Gesetzgeber neu bestimmt und basiert auf dem Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung des vorvergangenen Kalenderjahres. Die Bezugsgröße wird dabei auf einen Wert aufgerundet, der durch 420 teilbar ist.
Für 2026 liegt die monatliche Bezugsgröße bei 3.955 Euro, was einer jährlichen Bezugsgröße von 47.460 Euro entspricht.
Wer die Mindest- oder individuelle Grenze überschreitet, muss mit anteiligen Kürzungen der EM-Rente rechnen.
Vorteile & neue Perspektiven
- Mehr finanzielle Sicherheit: Die höheren Hinzuverdienstgrenzen ermöglichen deutlich mehr Nebeneinkünfte ohne Rentenkürzung.
- Flexibilität im Arbeitsalltag: Teilzeitjobs oder geringfügige Beschäftigungen sind attraktiver, weil die Rente nicht gleich gekürzt wird.
- Neue Gestaltungsmöglichkeiten: Die Aktivrente fördert längere Erwerbsbiografien und begünstigt Senioren beim Hinzuverdienst.
Worauf sollten Betroffene achten?
- Die eigene Verdienstgrenze immer im Blick behalten, damit die Rente nicht gekürzt wird.
- Alle Arbeitsverträge und Nebenjobs vorab mit der Rentenversicherung abstimmen.
- Bei Antragsstellung und beim Nachweis der Erwerbsminderung Akten und Formulare korrekt und vollständig einreichen.
Fazit: 2026 wird für EM-Rentner bedeutend besser
Die Reformen ab 2026 liefern spürbare Fortschritte für alle Erwerbsminderungsrentner: mehr Spielraum beim Hinzuverdienst, steuerfreie Möglichkeiten für Senioren und größere Chancen auf Teilzeitbeschäftigungen garantieren bessere Teilhabe am Arbeitsmarkt. Wer seine Verträge und Nebenjobs rechtzeitig plant und die neuen Regeln kennt, kann 2026 optimal und finanziell sicher gestalten.