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Aktivrente 2026 kommt – doch es steht schon fest, welche Rentner leer ausgehen!

Die Aktivrente 2026 ist eine der wichtigsten rentenpolitischen Neuerungen der letzten Jahre und sorgt bereits im Vorfeld für breite öffentliche Diskussionen. Sie bringt den steuerfreien Zuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich exklusiv für weiterarbeitende Rentner – doch viele Betroffene sind enttäuscht, weil sie ausgeschlossen bleiben. Welche Rentner bei der Aktivrente 2026 außen vor bleiben, erläutern wir in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Einführung: Was ist die Aktivrente 2026?

Mit der Aktivrente ermöglicht die Bundesregierung ab 1. Januar 2026 allen Rentnerinnen und Rentnern, die nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, einen hohen steuerfreien Hinzuverdienst neben der Rente. Bis zu 2.000 Euro im Monat, also 24.000 Euro jährlich, dürfen Betroffene zusätzlich zur Rente verdienen, ohne darauf Einkommensteuer zu zahlen. Der Grund: Der Staat will Fachkräfte mit viel Berufserfahrung länger im Arbeitsmarkt halten und den Arbeitskräftemangel mindern.

Wer profitiert konkret von der Aktivrente?

Die neue Regel betrifft ausschließlich abhängig Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Für 2026 liegt diese Grenze bei 66 Jahren und zwei Monaten, sie steigt bis 2031 auf 67 Jahre. Rentner erhalten den Steuerbonus direkt über den Lohnsteuerabzug – der Arbeitgeber meldet den Freibetrag digital, ein späterer Ausgleich über die Steuererklärung ist nicht nötig.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Vorteil: Wer 2.500 Euro brutto monatlich als weiterbeschäftigter Rentner erhält, zahlt nur für 500 Euro Steuern – 2.000 Euro bleiben steuerfrei. In Kombination mit dem Grundfreibetrag (2026: ca. 11.000 Euro) können so viele Senioren praktisch steuerfrei weiter arbeiten.

Welche Rentner nicht von der Aktivrente profitieren?

Wichtigster Kritikpunkt: Weite Teile der arbeitenden Senioren sind ausgeschlossen. Folgende Gruppen gehen leer aus:

  • Selbstständige, Freiberufler (z.B. Ärzte, Steuerberater, Künstler)
  • Landwirte und Gewerbetreibende
  • Beschäftigte im Minijob (bis 538 Euro/Monat)
  • Beamte, die über die Pensionsgrenze hinaus arbeiten
  • Rentner, die „Frührente“ beziehen (z.B. mit 63 oder nach 45 Beitragsjahren früher aus dem Arbeitsleben ausscheiden)

Ebenso ausgeschlossen sind Nebentätigkeiten, die nicht sozialversicherungspflichtig sind.

Hintergrund: Warum dieser Ausschluss von Rentnern?

Die Politik will gezielt klassische Angestellte im Arbeitsmarkt halten, da bei ihnen das Fachkräfteproblem besonders spürbar ist. Gleichzeitig sollte „Mitnahmeeffekten“ vorgebeugt werden. Viele Selbstständige oder Beamte zahlen ohnehin weniger oder andere Beiträge in die Rentenkasse und hätten ohne Einschränkung unverhältnismäßig von dem Steuerbonus profitiert.

Die Neuregelung ist auf einen fest definierten Personenkreis zugeschnitten und betrifft laut Schätzungen etwa 850.000 arbeitende Senioren bundesweit, beschränkt auf die Regelfälle.

Dürften auch Selbständige die Aktivrente nutzen, würde das den deutschen Staat nach Berechnungen des IW rund 1,2 Milliarden Euro Steuereinnahmen zusätzlich kosten.

Sozialversicherung und Nebenwirkungen

Obwohl der steuerliche Vorteil klar ist, fallen weiterhin Sozialabgaben (Kranken- und Pflegeversicherung) an. Die Befreiung betrifft ausdrücklich nur die Einkommensteuer. Arbeitgeber müssen wie gehabt Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen, auch für arbeitende Rentner. Es gibt keinen „doppelten Steuerbonus“, sondern nur die aufgesetzte Steuerfreiheit für die ersten 2.000 Euro im Monat.

Sozialrechtlich bleibt der Hinzuverdienst zur Rente möglich, ohne Teile der („regulären“) Altersrente zu verlieren. Allerdings sind bei Erwerbsminderung, Witwen- oder Waisenrenten weiterhin Grenzen zu beachten.

Kritik: Ein Reformprojekt mit Tücken

Sozialverbände, Gewerkschaften und Wirtschaftsexperten üben viel Kritik an der Reform. Hauptpunkte sind:

  • Steuergeschenk für gutverdienende Senioren statt echter Unterstützung für sozial Schwache
  • Frührentner, die gesundheitlich angeschlagen früher gehen, erhalten keine Förderung
  • Selbstständige bleiben weiter außen vor und somit unversorgt
  • Die Kosten für Steuerausfälle könnten sich auf über 800 Millionen Euro jährlich belaufen
  • Gefahr, dass der steuerliche Anreiz in Hochlohnbereichen zu Mitnahmeeffekten führt, aber Altenpflege, Handwerk und körpernahe Berufe kaum profitieren
  • Junge Generationen würden über die Steuerausfälle im Zweifel überproportional belastet

Insbesondere Sozialverbände wie Caritas und der DGB fordern einen “solidarischeren Ansatz“ und eine Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung auf Selbstständige, um Altersarmut vorzubeugen.

Motivation der Regierung

Die schwarz-rote Koalition betont, dass es vor allem um Anreize für längeres Arbeiten geht. Die Aktivrente ist kein Ersatz für eine Erhöhung des Renteneintrittsalters, sondern soll den freiwilligen Verbleib im Beruf attraktiver machen. Union und SPD sehen sich hier auf der Seite der Fachkräfte und Arbeitgeber. Das erleichterte Weiterarbeiten betont Kanzler Friedrich Merz ausdrücklich als zentrales Ziel für eine nachhaltige finanzielle Stabilität der Rentenkassen.

Einschätzung und praktische Folgen

Die steuerliche Förderung kann für viele ältere Angestellte den finanziellen Unterschied machen, besonders wenn schon die Rente niedriger ausfällt. Dennoch bleibt die Aktivrente für einen Großteil der arbeitenden Senioren bedeutungslos, da sie häufig als Selbstständige, Minijobber oder Beamte aktiv bleiben – und genau diese Gruppen ausgeschlossen sind.

Dies trifft insbesondere auf Menschen zu, die als Minijobber weiterarbeiten oder aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig in Rente gehen. Auf diese Weise könnte die Ungleichbehandlung im Alter sogar wachsen, da privat besser abgesicherte Senioren (mit langem Angestelltenverhältnis) besonders profitieren.

Berechnungsbeispiele

  • Eine pflichtversicherte Angestellte arbeitet nach der Regelaltersgrenze weiter, verdient 1.800 Euro monatlich brutto: Sie zahlt keine Einkommensteuer auf diesen Betrag, nur Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Ein selbstständiger Rentner erzielt 1.800 Euro Umsatz im Monat: Der steuerfreie Zuverdienst der Aktivrente gilt für ihn nicht, die Einnahmen sind in voller Höhe steuerpflichtig.
  • Ein Minijobber über 66 Jahren erhält weiterhin bis zu 538 Euro steuerfrei, aber nicht den Zusatzfreibetrag der Aktivrente.

Zusammenfassung: Viele Rentner von der Aktivrente ausgeschlossen

Die Aktivrente 2026 verspricht einen attraktiven steuerlichen Vorteil für weiterarbeitende, pflichtversicherte Angestellte im Rentenalter. Sie bleibt jedoch auf einen kleinen, exklusiven Kreis beschränkt, während Millionen Rentner, Minijobber und Selbstständige leer ausgehen. Die Kritik an der sozialen Unwucht und an hohen Kosten hält an. Wer von der Aktivrente profitieren möchte, sollte sich unbedingt rechtzeitig mit den Bedingungen vertraut machen – und Alternativen bei Minijob oder Selbstständigkeit prüfen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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