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Ende November fällt der Rentenzuschlag weg: Auswirkung auf die Rente – wird sie geringer?

Ab Ende November 2025 fällt der Rentenzuschlag nach § 307j SGB VI für Millionen Rentner in Deutschland weg. Viele fragen sich jetzt: Wird die Rente dadurch tatsächlich geringer? Die Antwort ist differenziert – und hängt stark von individuellen Faktoren, neuen Berechnungen und gesetzlichen Änderungen ab. Einzelheiten hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Was ist der Rentenzuschlag und warum fällt er weg?

Der Rentenzuschlag wurde seit Juli 2024 eingeführt, um Nachteile bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten auszugleichen, die durch geänderte Zurechnungszeiten seit Ende 2018 entstanden sind. Bis 30. November 2025 wurde dieser Zuschlag jedem betroffenen Rentner als gesonderte Zahlung, zusätzlich zur regulären monatlichen Rente, ausgezahlt.

Ab 1. Dezember 2025 endet diese Übergangsregelung. Der Zuschlag wird nicht mehr separat ausgewiesen, sondern durch eine neue Berechnungsgrundlage über § 307i SGB VI Teil der normalen Rentenzahlung.

Was passiert mit der monatlichen Rente ab Dezember 2025?

Die Deutsche Rentenversicherung berechnet den Gesamtzahlbetrag neu. Millionen Rentner erhalten einen neuen Rentenbescheid. Der bisherige Rentenzuschlag wird künftig mit der regulären Rente in einer Summe ausgezahlt und fließt direkt in die Berechnung ein. Wichtig ist:

  • Die Höhe des Zahlbetrags im Dezember 2025 entspricht dem Betrag aus November plus dem Zuschlag, aber nach neuer Systematik.
  • Für die 17 Monate des Übergangszeitraums kann es zu Nachzahlungen kommen – beide Varianten sind möglich: Die Rente steigt minimal oder bleibt gleich, in einzelnen Konstellationen kann sie theoretisch auch geringer werden, zum Beispiel wenn neue Regeln greifen oder Einkommensanrechnungen (bei Witwenrenten oder Grundsicherung) erfolgen.

Fälle, in denen es wirklich weniger Rente geben kann

Die Rente selbst wird nicht pauschal gekürzt! Allerdings kann die Integration des Rentenzuschlags als reguläre Rente dazu führen, dass bei anderen Sozialleistungen (z. B. Witwen-/Witwerrente, Grundsicherung) dieser Betrag als Einkommen angerechnet wird. Das heißt:

  • Witwen und Witwer können durch die Einkommensanrechnung eine geringere Hinterbliebenenrente bekommen.
  • Wer Grundsicherung im Alter bezieht, kann unter Umständen weniger Anspruch haben, weil der integrierte Zuschlag jetzt als volles Einkommen gilt.

Die neue Berechnungsweise ab Dezember 2025

Statt einer fixen Summe wird ab Dezember 2025 die Rentenhöhe individuell auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet. Der neue Zuschlag orientiert sich nicht mehr am Rentenbetrag, sondern an den „abschlagsfreien Entgeltpunkten“, also dem Versicherungsverlauf ohne Rentenabschläge.

Die Berechnung ist komplex und variiert nach den jeweiligen Rentenbiografien.

  • Die meisten erhalten einen angepassten (meist etwas höheren) Rentenzahlbetrag.
  • In Einzelfällen, bei hohem Einkommen aus anderen Quellen, kann der Zuschlag durch die neue Anrechnung allerdings die Nettoleistung mindern.

Rentenerhöhung 2025: Entspannung für viele

Die gesetzliche Rente wurde zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent angehoben (Rentenerhöhung). Das bedeutet: Die Grundrente steigt 2025 wieder. Damit wird der Wegfall des individuellen Zuschlags für viele Rentner zum Teil durch die Rentenerhöhung „aufgefangen“ – die Nettoauszahlung bleibt für die meisten zumindest stabil, zahlreiche Renten steigen sogar weiter.

ZeitraumRegelung/ZuschlagEinfluss auf Rente
Juli–Nov. 2025Zuschlag nach § 307j SGB VI separat gezahltKein Einfluss auf weitere Sozialleistungen
Ab Dez. 2025Integration als reguläre Rente (§ 307i SGB VI)Anrechnung als Einkommen möglich
Juli 2025Erhöhung um 3,74 %Grundrente steigt

FAQ: Was Rentner jetzt wissen müssen

Wird die Rente konkret geringer, wenn der Zuschlag wegfällt?

Nein – die Rente wird nicht einfach gekürzt. Der Betrag wird künftig anders berechnet und als Teil der regulären Rente ausgezahlt. Eine Senkung ist theoretisch durch Einkommensanrechnung bei anderen Leistungen möglich.

Muss man den Zuschlag neu beantragen?

Nein. Die Umstellung erfolgt automatisch – jeder Rentner erhält zum Stichtag einen neuen Bescheid.

Kann ich gegen weniger Rente Widerspruch einlegen?

Ja. Wer im Dezember einen zu niedrigen Zahlbetrag erhält oder Fehler vermutet, kann innerhalb der Widerspruchsfrist rechtlich dagegen vorgehen, etwa bei der Deutschen Rentenversicherung.

Was gilt für Witwen, Witwer und Grundsicherungsbezieher?

Ab Dezember 2025 zählt der Zuschlag als Einkommen und kann die Höhe der Hinterbliebenenrente oder Grundsicherung mindern.

Wann gibt es Nachzahlungen?

Wenn die Neuberechnung zum 1. Dezember 2025 eine höhere Gesamtleistung ergibt als vorher, besteht Anspruch auf Nachzahlung, maximal für die 17 Monate des Übergangszeitraums.

Was sollten Rentner jetzt konkret tun?

  • Den neuen Rentenbescheid im Dezember 2025 genau prüfen und auf mögliche Auswirkungen bei Grundsicherung oder Hinterbliebenenrente achten.
  • Bei Fragen unbedingt Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung oder zu Verbraucherzentralen und Beratern aufnehmen.
  • Die Widerspruchsfrist nutzen, falls die Berechnung aus Sicht der Betroffenen fehlerhaft erscheint.
  • Sich über zusätzliche Beratungsangebote informieren, insbesondere für komplexe Fälle mit mehreren Einkommensarten.

Zusammenfassung

Ab Ende November 2025 ändert sich die Auszahlung des Rentenzuschlags grundlegend – in vielen Fällen bleibt die Rente stabil oder steigt, aber bei Hinterbliebenenrenten und Grundsicherung können negative Effekte auftreten, weil der Zuschlag jetzt voll als Einkommen gilt. Eine pauschale Kürzung der Rente gibt es aber nicht; entscheidend sind die persönliche Lebenssituation und die genaue Berechnung durch die Rentenversicherung.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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