Was ist der Rentenzuschlag und warum fällt er weg?
Der Rentenzuschlag wurde seit Juli 2024 eingeführt, um Nachteile bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten auszugleichen, die durch geänderte Zurechnungszeiten seit Ende 2018 entstanden sind. Bis 30. November 2025 wurde dieser Zuschlag jedem betroffenen Rentner als gesonderte Zahlung, zusätzlich zur regulären monatlichen Rente, ausgezahlt.
Ab 1. Dezember 2025 endet diese Übergangsregelung. Der Zuschlag wird nicht mehr separat ausgewiesen, sondern durch eine neue Berechnungsgrundlage über § 307i SGB VI Teil der normalen Rentenzahlung.
Was passiert mit der monatlichen Rente ab Dezember 2025?
Die Deutsche Rentenversicherung berechnet den Gesamtzahlbetrag neu. Millionen Rentner erhalten einen neuen Rentenbescheid. Der bisherige Rentenzuschlag wird künftig mit der regulären Rente in einer Summe ausgezahlt und fließt direkt in die Berechnung ein. Wichtig ist:
- Die Höhe des Zahlbetrags im Dezember 2025 entspricht dem Betrag aus November plus dem Zuschlag, aber nach neuer Systematik.
- Für die 17 Monate des Übergangszeitraums kann es zu Nachzahlungen kommen – beide Varianten sind möglich: Die Rente steigt minimal oder bleibt gleich, in einzelnen Konstellationen kann sie theoretisch auch geringer werden, zum Beispiel wenn neue Regeln greifen oder Einkommensanrechnungen (bei Witwenrenten oder Grundsicherung) erfolgen.
Fälle, in denen es wirklich weniger Rente geben kann
Die Rente selbst wird nicht pauschal gekürzt! Allerdings kann die Integration des Rentenzuschlags als reguläre Rente dazu führen, dass bei anderen Sozialleistungen (z. B. Witwen-/Witwerrente, Grundsicherung) dieser Betrag als Einkommen angerechnet wird. Das heißt:
- Witwen und Witwer können durch die Einkommensanrechnung eine geringere Hinterbliebenenrente bekommen.
- Wer Grundsicherung im Alter bezieht, kann unter Umständen weniger Anspruch haben, weil der integrierte Zuschlag jetzt als volles Einkommen gilt.
Die neue Berechnungsweise ab Dezember 2025
Statt einer fixen Summe wird ab Dezember 2025 die Rentenhöhe individuell auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet. Der neue Zuschlag orientiert sich nicht mehr am Rentenbetrag, sondern an den „abschlagsfreien Entgeltpunkten“, also dem Versicherungsverlauf ohne Rentenabschläge.
Die Berechnung ist komplex und variiert nach den jeweiligen Rentenbiografien.
- Die meisten erhalten einen angepassten (meist etwas höheren) Rentenzahlbetrag.
- In Einzelfällen, bei hohem Einkommen aus anderen Quellen, kann der Zuschlag durch die neue Anrechnung allerdings die Nettoleistung mindern.
Rentenerhöhung 2025: Entspannung für viele
Die gesetzliche Rente wurde zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent angehoben (Rentenerhöhung). Das bedeutet: Die Grundrente steigt 2025 wieder. Damit wird der Wegfall des individuellen Zuschlags für viele Rentner zum Teil durch die Rentenerhöhung „aufgefangen“ – die Nettoauszahlung bleibt für die meisten zumindest stabil, zahlreiche Renten steigen sogar weiter.
Zeitraum | Regelung/Zuschlag | Einfluss auf Rente |
---|---|---|
Juli–Nov. 2025 | Zuschlag nach § 307j SGB VI separat gezahlt | Kein Einfluss auf weitere Sozialleistungen |
Ab Dez. 2025 | Integration als reguläre Rente (§ 307i SGB VI) | Anrechnung als Einkommen möglich |
Juli 2025 | Erhöhung um 3,74 % | Grundrente steigt |
FAQ: Was Rentner jetzt wissen müssen
Wird die Rente konkret geringer, wenn der Zuschlag wegfällt?
Nein – die Rente wird nicht einfach gekürzt. Der Betrag wird künftig anders berechnet und als Teil der regulären Rente ausgezahlt. Eine Senkung ist theoretisch durch Einkommensanrechnung bei anderen Leistungen möglich.
Muss man den Zuschlag neu beantragen?
Nein. Die Umstellung erfolgt automatisch – jeder Rentner erhält zum Stichtag einen neuen Bescheid.
Kann ich gegen weniger Rente Widerspruch einlegen?
Ja. Wer im Dezember einen zu niedrigen Zahlbetrag erhält oder Fehler vermutet, kann innerhalb der Widerspruchsfrist rechtlich dagegen vorgehen, etwa bei der Deutschen Rentenversicherung.
Was gilt für Witwen, Witwer und Grundsicherungsbezieher?
Ab Dezember 2025 zählt der Zuschlag als Einkommen und kann die Höhe der Hinterbliebenenrente oder Grundsicherung mindern.
Wann gibt es Nachzahlungen?
Wenn die Neuberechnung zum 1. Dezember 2025 eine höhere Gesamtleistung ergibt als vorher, besteht Anspruch auf Nachzahlung, maximal für die 17 Monate des Übergangszeitraums.
Was sollten Rentner jetzt konkret tun?
- Den neuen Rentenbescheid im Dezember 2025 genau prüfen und auf mögliche Auswirkungen bei Grundsicherung oder Hinterbliebenenrente achten.
- Bei Fragen unbedingt Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung oder zu Verbraucherzentralen und Beratern aufnehmen.
- Die Widerspruchsfrist nutzen, falls die Berechnung aus Sicht der Betroffenen fehlerhaft erscheint.
- Sich über zusätzliche Beratungsangebote informieren, insbesondere für komplexe Fälle mit mehreren Einkommensarten.
Zusammenfassung
Ab Ende November 2025 ändert sich die Auszahlung des Rentenzuschlags grundlegend – in vielen Fällen bleibt die Rente stabil oder steigt, aber bei Hinterbliebenenrenten und Grundsicherung können negative Effekte auftreten, weil der Zuschlag jetzt voll als Einkommen gilt. Eine pauschale Kürzung der Rente gibt es aber nicht; entscheidend sind die persönliche Lebenssituation und die genaue Berechnung durch die Rentenversicherung.