Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
Seit einer Gesetzesänderung 2021 sind Beschäftigte im Homeoffice grundsätzlich genauso über die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV, Berufsgenossenschaften) abgesichert wie im Betrieb. Entscheidend ist der direkte Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit: Unfälle während dienstlicher Aufgaben sind versichert, ebenso typische Wege vom häuslichen Arbeitsplatz zur Küche oder Toilette und zurück. Der Versicherungsschutz umfasst außerdem Wege, die betriebsnotwendig sind, beispielsweise zur Abholung von Druckaufträgen im Briefkasten oder zur Betreuungseinrichtung von Kindern.
Versichert sind:
- Ausführung von Arbeitsaufträgen (z.B. E-Mails schreiben, Videocalls)
- Wege zur Toilette, Küche oder zum Arbeitszimmer
- Weg zur Kita, wenn das Kind während der Arbeitszeit abgegeben wird
Nicht versichert sind:
- Aufenthalte auf der Toilette oder beim Essen selbst
- Private Tätigkeiten im Homeoffice (z.B. Kochen, Putzen, Freizeitaktivitäten
Neue Regelungen ab 2025: Telearbeit und mobiles Arbeiten
Ab Januar 2025 unterscheidet das Gesetz stärker zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten. Bei klassischer Telearbeit, etwa wenn regelmäßig von einem festen Heimarbeitsplatz gearbeitet wird (auch im Familienhaushalt oder Nebenwohnsitz), besteht voller Unfallversicherungsschutz (einschließlich Wegeunfälle). Arbeiten Sie hingegen spontan von einem Café oder unterwegs, sind meist nur die Zeiten der tatsächlichen Arbeitsausübung geschützt – der Weg dorthin ist nicht versichert. Das gilt auch für mobile Arbeitsorte außerhalb der eigenen Wohnung.
Haftpflicht und Hausrat: Was im Schadenfall gilt
Neben der gesetzlichen Unfallversicherung ist oft auch die Haftungsfrage bei Schäden am Arbeitsmaterial oder an Dritten relevant. Die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung gelten auch zuhause und stufen die Haftung nach Verschulden ab:
- Bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt der Arbeitgeber den Schaden,
- Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Arbeitnehmer selbst.
Schäden am betrieblichen Laptop durch Familienmitglieder können durchaus problematisch sein. In solchen Fällen empfiehlt sich eine private Haftpflicht, besonders bei freiwilligem, nicht angeordnetem Homeoffice.
Ergänzender Schutz: Private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt ausschließlich Wege- und Arbeitsunfälle mit direktem Bezug zur Arbeit ab. Ein privater Unfallversicherungsschutz ist für alle weiteren Fälle ratsam, z.B. Unfälle in der Freizeit, beim Sport oder bei privaten Tätigkeiten in der Mittagspause.
Arbeitgeberpflichten: Unterweisung und Arbeitsschutz
Auch im Homeoffice gelten Arbeitsschutzregeln und der Gesundheitsschutz nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz. Arbeitgeber müssen Beschäftigte regelmäßig zu Sicherheit, Ergonomie und Arbeitszeit im Homeoffice unterweisen.
Informationen im Überblick (FAQ-Box)
Situation | Versicherungsschutz? | Hinweis |
---|---|---|
E-Mail schreiben am Laptop | Ja | Arbeitsunfall versichert |
Sturz auf Weg zur Kaffeemaschine | Ja | Weg ist versichert |
Verbrennung beim Kochen | Nein | Private Tätigkeit, nicht versichert |
Sturz beim Gassigehen | Nein | Privat, nicht versichert |
Unfall auf Weg zur Kita | Ja | Betrieblicher Zusammenhang erforderlich |
Arbeit im Café | Ja, nur während Arbeit | Weg zum Café nicht versichert |
Tipps für Beschäftigte
- Aktivitäten im Homeoffice klar dokumentieren – falls ein Unfall passiert, wird geprüft, ob ein Zusammenhang zur Arbeit vorlag.
- Unfall unverzüglich beim Arbeitgeber melden. Dieser informiert die Berufsgenossenschaft.
- Zusätzliche private Unfallversicherung prüfen – besonders bei gemischten Tätigkeiten.
Zusammenfassung: Homeoffice und Versicherungsschutz
Im Homeoffice sind Sie für berufliche Tätigkeiten und typische Arbeitswege ausreichend versichert. Doch für alle privaten Aktivitäten – selbst im Arbeitsumfeld – gelten Ausnahmen. Wer auf Nummer sicher gehen will, ergänzt mit privater Unfall- und Haftpflichtversicherung und setzt auf gute Dokumentation bei Unfällen. Arbeitgeber müssen weiterhin auf Sicherheit und Unterweisung achten, denn auch der Schutz im Homeoffice ist gesetzlich geregelt.
Quellen
Eigene Recherche