Witwenrente 2026: Wann wird die eigene Rente zur Falle für Hinterbliebene?

Stand:

Autor: Experte:

Das Prinzip: Zwei Renten, aber nicht doppelt kassieren

Wer verwitwet ist und eine eigene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bezieht, erhält zusätzlich eine Witwenrente oder Witwerrente. Allerdings gibt es diese Leistung nicht in voller Höhe: Sobald die eigene Rente zusammen mit anderen Einkommen einen gesetzlich festgelegten Freibetrag übersteigt, wird die Witwenrente gekürzt. Die Kürzung kann theoretisch bis auf null gehen, wenn das eigene Einkommen hoch genug ist.

Die Grenze für die eigene Rente: Der aktuelle Freibetrag

Ab Juli 2025 gilt ein neuer Freibetrag für die Anrechnung eigener Renten und weiterer Einkünfte auf die Witwenrente. Dieser Freibetrag beträgt monatlich 1.076,86 Euro und erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um weitere 228,42 Euro.

Berechnung des Freibetrags

Der Freibetrag entspricht dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwerts. Da die Rente jährlich angepasst werden, verändert sich auch der Freibetrag regelmäßig mit jedem Juli:

  • Ab Juli 2025: aktueller Rentenwert 40,79 Euro
  • 26,4 × 40,79 Euro = 1.076,86 Euro Freibetrag

Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente steigt der Freibetrag (5,6 × 40,79 Euro = 228,42 Euro).

Was wird auf die Witwenrente angerechnet?

Nicht nur die eigene gesetzliche Altersrente, sondern praktisch alle Einkünfte zählen für die Anrechnung, darunter:

  • Eigene Rente der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Erwerbseinkommen aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit
  • Betriebsrente und private Rentenpolicen
  • Einkommen aus Kapitalvermögen, Miete oder Pacht

Ausnahmen bestehen für besondere Altfälle (siehe Abschnitt „Altrecht“).

Wichtige Faustregel

Alles, was nach pauschalem Abzug von Beiträgen (14% pauschal bei der gesetzlichen Rente) und nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt, wird zu 40% von der Witwenrente abgezogen.

Beispielrechnung: Wie viel bleibt übrig?

Ein Rechenbeispiel (ab Juli 2025):

  • Eigene Bruttorente: 1.600 €
  • Nach 14% Pauschalabzug: 1.376 € Netto-Einkommen
  • Freibetrag abziehen: 1.376 € – 1.076,86 € = 299,14 €
  • 40% von 299,14 € = 119,66 € Kürzungsbetrag
  • Witwenrente vor Kürzung: 1.000 € monatlich
  • Nach Anrechnung: 1.000 € – 119,66 € = 880,34 € Witwenrente

Das Gesamteinkommen beträgt dann 2.480,34 € pro Monat für die Beispielperson.

Sonderfall: Das Sterbevierteljahr

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod („Sterbevierteljahr“) wird die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe gezahlt – unabhängig von eigenem Einkommen. Erst ab dem vierten Monat erfolgt die Anrechnung.

Unterschiede: Altrecht und Neurecht

Das “Altrecht” bleibt für Witwen und Witwer gültig, deren Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und wenn mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. In diesen Fällen werden Kapital- und Mieteinnahmen, Betriebsrenten und private Renten nicht angerechnet, sondern nur Erwerbseinkommen und eigene gesetzliche Renten. Hier kann die Witwenrente also deutlich höher ausfallen.

Tabelle: Anrechenbare Einkünfte im Vergleich

EinkommensartNeu-Recht anrechenbarAltrecht anrechenbar
Eigene gesetzliche RenteJaJa
ErwerbseinkommenJaJa
ALG I, Krankengeld etc.JaJa
BetriebsrenteJaNein
Kapitalerträge/ZinsenJaNein
MieteinnahmenJaNein
Private RentenversicherungJaNein

Mehr Kinder = höherer Freibetrag

Pro waisenrentenberechtigtem Kind steigt der Freibetrag um 228,42 Euro (Stand Juli 2025). Das hilft insbesondere jenen Hinterbliebenen mit minderjährigen Kindern, die parallel zur Witwenrente eine eigene (Erwerbs-)Rente beziehen.

Praktische Tipps

  • Prüfe, ob das Altrecht für dich gilt. Dann können Mieteinnahmen oder private Rentenbeträge anrechnungsfrei bleiben.
  • Lasse Nettoeinkommen korrekt berechnen: Abzüge (z. B. Sozialbeiträge) und Werbungskosten mindern das anrechenbare Einkommen und schützen die Witwenrente.
  • Wenn das Einkommen um mindestens 10% sinkt, kann ein Antrag auf Neuberechnung der Witwenrente gestellt werden – das kann sich lohnen.

Fallstricke und Besonderheiten

  • Wird der Antrag auf Witwenrente nicht innerhalb von 12 Monaten gestellt, können Ansprüche verfallen.
  • Eine zu hohe eigene Rente kann dazu führen, dass die Witwenrente komplett entfällt (Nullrente), wenn nach Freibetrag und Abzug praktisch nichts mehr übrig bleibt.
  • Bei kombinierten Einkommen (z. B. Anstellung plus Rente oder sonstige Einnahmen) gilt für jede Einkunftsart eine spezifische pauschale Berechnung (z. B. 14% Abzug bei gesetzlicher Rente).

FAQ: Was Betroffene wissen müssen

Wie hoch muss meine eigene Rente sein, damit die Witwenrente gekürzt wird?

Sobald das Nettoeinkommen über dem Freibetrag von 1.076,86 € (ab Juli 2025; ohne Kinder) liegt, wird gekürzt. Je höher die eigene Rente, desto stärker die Kürzung.

Wird die eigene Rente zu 100% auf die Witwenrente angerechnet?

Nein. Nach pauschalen Abzügen wird nur der Anteil über dem Freibetrag zu 40% angerechnet.

Was ist mit Mieteinnahmen und Kapitalerträgen?

Sie sind beim Neurecht komplett anrechnungsfähig; beim Altrecht bleiben sie anrechnungsfrei.

Fazit: Die Witwenrente bleibt ein Kompromiss

Die Witwenrente wird grundsätzlich zusätzlich zur eigenen Altersrente gezahlt, jedoch ab dem vierten Monat nur noch nach Abzug eines Freibetrags. Wer eine eigene Rente über der Grenze von aktuell 1.076,86 € netto (ab Juli 2025) bezieht, muss mit der Kürzung oder sogar dem kompletten Wegfall der Witwenrente rechnen. Mit guter Vorbereitung und Kenntnis der Sonderregeln (z. B. Altrecht, Kinderfreibetrag) kann man das Maximum aus dem Anspruch holen.

Redakteure

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.
Einsatz von KI: Wir nutzen KI-Werkzeuge unterstützend, z.B. für Entwürfe von Texten oder Symbolgrafiken. Die inhaltliche Verantwortung liegt vollständig bei unserer Redaktion.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.