Was passiert mit dem EM-Rentenzuschlag im Dezember 2025?
Ab Dezember 2025 endet die bisherige Übergangsregelung: Der Zuschlag bei der Erwerbsminderungsrente, EM-Zuschlag für Bestandsrentner (Rentenbeginn 2001–2018) wird nicht mehr separat überwiesen, sondern ist zukünftig Teil der Gesamtrente. Die Rentenzahlung kommt damit in einer Summe und wird übersichtlicher.
- Bisher: Zwei Zahlungen (Rente + Sonderzuschlag) pro Monat
- Ab Dezember 2025: Eine Zahlung mit neu berechnetem Zuschlag
- Die Berechnung erfolgt dann nicht mehr nach dem Auszahlungsbetrag im Monat, sondern anhand der persönlichen Entgeltpunkte aus dem Versicherungsverlauf zum 30.11.2025.
Für Betroffene bedeutet das keine Kürzung: Die Deutsche Rentenversicherung rechnet automatisch, und wo eine Korrektur (z.B. Nachzahlung) nötig ist, erfolgt diese unaufgefordert. Ein Antrag ist nicht notwendig, ein Rentenschock bleibt aus.
Faktencheck: Welche Auswirkungen gibt es wirklich?
- Für die allermeisten Berechtigten bleibt der Netto-Zahlbetrag gleich oder steigt sogar, da der Zuschlag künftig bei jeder allgemeinen Rentenerhöhung automatisch mitwächst.
- Es gibt keine drohenden Zahlungslücken oder Ausfälle im Dezember – die Überweisung erfolgt nahtlos, allerdings technisch geändert in einer Summe.
- Lediglich für eine kleine Gruppe kann die Anrechnung auf Witwenrente und Witwerrenten einen Nachteil bringen, da der Zuschlag jetzt als Bestandteil der regulären Rente angerechnet wird (früher war das gesondert).
- Die Rentenversicherung rät, die Bescheide im Dezember 2025 genau zu prüfen, Nachfragen werden automatisch bearbeitet, Nachzahlungen, falls sie entstehen, werden von der Behörde selbst gezahlt.
Tabelle: Was ändert sich 2025 beim EM-Rentenzuschlag?
| Punkt | Bis November 2025 | Ab Dezember 2025 |
|---|---|---|
| Auszahlung | Monatlich + Sonderzuschlag | Eine Gesamtsumme im Monat |
| Berechnung | Nach Rente-Auszahlbetrag | Nach persönlichen Entgeltpunkten |
| Antrag nötig | Nein | Nein |
| Auszahlungszeitpunkt | Monatsbeginn + Mitte Monat | Monatsbeginn |
| Anpassung | Feste Höhe | Steigt mit jeder Rentenerhöhung automatisch |
| Nachteil möglich | Nur in Sonderfällen (Witwenrente) | Ja – Zuschlag zählt als Einkommen für Hinterbliebene |
Häufige Falschmeldungen und deren Klarstellung
- “Der EM-Zuschlag fällt im Dezember 2025 komplett weg!”
- Falsch. Die Auszahlung wird geändert und der Zuschlag verschmilzt mit der normalen Rente. Die Höhe bleibt gleich oder steigt sogar.
- “Viele Rentner bekommen ab Dezember weniger Geld!”
- Falsch. Für 98% aller Anspruchsberechtigten bleibt der Betrag mindestens gleich, meist profitieren Rentner sogar.
- “Man muss einen Antrag stellen, um Nachzahlungen zu erhalten!”
- Falsch. Die Rentenversicherung prüft und zahlt Nachzahlungen automatisch aus.
Welche Gruppe muss aufpassen?
- Kombiniert jemand Erwerbsminderungsrente und eine Witwen/Witwerrente, kann der integrierte Zuschlag ab 2026 dazu führen, dass die Hinterbliebenenrente geringer ausfällt, weil der Zuschlag als anrechenbares Einkommen gilt.
- Für alle anderen bleibt der EM-Zuschlag erhalten, formal geändert – aber real meist verbessert.
Fazit: Keine Panik vor Dezember 2025!
Die Panikmache um eine geplante Streichung des EM-Rentenzuschlags ist unbegründet. Die Umstellung im Dezember 2025 führt weder zu massiven Kürzungen, noch zu verlorenen Ansprüchen oder aufwendigen Anträgen. Nur in Spezialfällen wie bei Hinterbliebenenrenten kann es Anpassungen nach unten geben – für die allermeisten Rentner ist die Reform entweder neutral oder sogar vorteilhaft.


