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EM-Rentenzuschlag entfällt im Dezember 2025? Faktencheck zur Panikmache!

Die Panik rund um den angeblich wegfallenden EM-Rentenzuschlag im Dezember 2025 ist unbegründet: Der Zuschlag wird nicht gestrichen, sondern technisch umgestellt – für fast niemanden entsteht dadurch eine echte Kürzung. Statt der separaten monatlichen Sonderzahlung kommt ab Dezember 2025 der Zuschlag dauerhaft als Bestandteil der regulären Rente, was sogar gewisse Vorteile bietet. Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., ein Faktencheck!

Was passiert mit dem EM-Rentenzuschlag im Dezember 2025?

Ab Dezember 2025 endet die bisherige Übergangsregelung: Der Zuschlag bei der Erwerbsminderungsrente, EM-Zuschlag für Bestandsrentner (Rentenbeginn 2001–2018) wird nicht mehr separat überwiesen, sondern ist zukünftig Teil der Gesamtrente. Die Rentenzahlung kommt damit in einer Summe und wird übersichtlicher.

  • Bisher: Zwei Zahlungen (Rente + Sonderzuschlag) pro Monat
  • Ab Dezember 2025: Eine Zahlung mit neu berechnetem Zuschlag
  • Die Berechnung erfolgt dann nicht mehr nach dem Auszahlungsbetrag im Monat, sondern anhand der persönlichen Entgeltpunkte aus dem Versicherungsverlauf zum 30.11.2025.

Für Betroffene bedeutet das keine Kürzung: Die Deutsche Rentenversicherung rechnet automatisch, und wo eine Korrektur (z.B. Nachzahlung) nötig ist, erfolgt diese unaufgefordert. Ein Antrag ist nicht notwendig, ein Rentenschock bleibt aus.

Faktencheck: Welche Auswirkungen gibt es wirklich?

  • Für die allermeisten Berechtigten bleibt der Netto-Zahlbetrag gleich oder steigt sogar, da der Zuschlag künftig bei jeder allgemeinen Rentenerhöhung automatisch mitwächst.
  • Es gibt keine drohenden Zahlungslücken oder Ausfälle im Dezember – die Überweisung erfolgt nahtlos, allerdings technisch geändert in einer Summe.
  • Lediglich für eine kleine Gruppe kann die Anrechnung auf Witwenrente und Witwerrenten einen Nachteil bringen, da der Zuschlag jetzt als Bestandteil der regulären Rente angerechnet wird (früher war das gesondert).
  • Die Rentenversicherung rät, die Bescheide im Dezember 2025 genau zu prüfen, Nachfragen werden automatisch bearbeitet, Nachzahlungen, falls sie entstehen, werden von der Behörde selbst gezahlt.

Tabelle: Was ändert sich 2025 beim EM-Rentenzuschlag?

PunktBis November 2025Ab Dezember 2025
AuszahlungMonatlich + SonderzuschlagEine Gesamtsumme im Monat
BerechnungNach Rente-AuszahlbetragNach persönlichen Entgeltpunkten
Antrag nötigNeinNein
AuszahlungszeitpunktMonatsbeginn + Mitte MonatMonatsbeginn
AnpassungFeste HöheSteigt mit jeder Rentenerhöhung automatisch
Nachteil möglichNur in Sonderfällen (Witwenrente)Ja – Zuschlag zählt als Einkommen für Hinterbliebene

Häufige Falschmeldungen und deren Klarstellung

  • “Der EM-Zuschlag fällt im Dezember 2025 komplett weg!”
    • Falsch. Die Auszahlung wird geändert und der Zuschlag verschmilzt mit der normalen Rente. Die Höhe bleibt gleich oder steigt sogar.
  • “Viele Rentner bekommen ab Dezember weniger Geld!”
    • Falsch. Für 98% aller Anspruchsberechtigten bleibt der Betrag mindestens gleich, meist profitieren Rentner sogar.
  • “Man muss einen Antrag stellen, um Nachzahlungen zu erhalten!”
    • Falsch. Die Rentenversicherung prüft und zahlt Nachzahlungen automatisch aus.

Welche Gruppe muss aufpassen?

  • Kombiniert jemand Erwerbsminderungsrente und eine Witwen/Witwerrente, kann der integrierte Zuschlag ab 2026 dazu führen, dass die Hinterbliebenenrente geringer ausfällt, weil der Zuschlag als anrechenbares Einkommen gilt.
  • Für alle anderen bleibt der EM-Zuschlag erhalten, formal geändert – aber real meist verbessert.

Fazit: Keine Panik vor Dezember 2025!

Die Panikmache um eine geplante Streichung des EM-Rentenzuschlags ist unbegründet. Die Umstellung im Dezember 2025 führt weder zu massiven Kürzungen, noch zu verlorenen Ansprüchen oder aufwendigen Anträgen. Nur in Spezialfällen wie bei Hinterbliebenenrenten kann es Anpassungen nach unten geben – für die allermeisten Rentner ist die Reform entweder neutral oder sogar vorteilhaft.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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