Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Rente und Arbeiten: So bleiben Freibeträge und Steuern attraktiv und annehmbar

Immer mehr Menschen möchten auch nach Renteneintritt weiterarbeiten und zusätzlich zur Altersrente Geld verdienen. Das Thema „Rente und Arbeiten – Freibeträge, Steuern, Steuersatz“ betrifft daher Millionen Seniorinnen und Senioren. Der nachfolgende, ausführliche Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erläutert die Regeln zu Zuverdienst, aktuellen Freibeträgen und Steuerpflicht in Deutschland (Stand: 2025).

Altersrente und Zuverdienst: Die aktuellen Freibeträge

Rentnerinnen und Rentner dürfen nach Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Altersrente gekürzt wird. Seit 2025 gibt es aber gleich mehrere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Freibeträge für arbeitende Rentner:

  • Für Minijobs gilt weiterhin eine Obergrenze von 556 Euro monatlich (6.672 Euro pro Jahr). Innerhalb dieser Grenze bleibt der Verdienst pauschal mit 2 Prozent besteuert und ist sozialversicherungsfrei.
  • Für alle weiteren regulären Erwerbstätigkeiten wird durch die sogenannte „Aktivrente“ ein neues Steuerprivileg eingeführt: Bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) können Rentner, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, steuerfrei zusätzlich zur Rente verdienen. Das gilt aber erst ab 2026!
  • Einkommen, das über diese Freibeträge hinausgeht, unterliegt der normalen Einkommensteuer und ggf. Sozialversicherung.

Bei Erwerbsminderungsrenten gelten Sonderregeln: Hier gibt es individuelle Hinzuverdienstgrenzen, zum Beispiel mindestens rund 39.322 Euro pro Jahr für die teilweise Erwerbsminderung und rund 19.661 Euro jährlich bei voller Erwerbsminderung.

Besteuerung der Rente

Die Höhe der Steuer auf die Rente hängt maßgeblich vom individuellen Rentenbeginn ab. Mit dem Alterseinkünftegesetz steigt der steuerpflichtige Rentenanteil jedes Jahr an:

  • Für Rentenbeginn im Jahr 2025 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 83,5%, während 16,5% steuerfrei bleiben (Rentenfreibetrag).
  • Da der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer im Jahr 2025 bei 12.096 Euro liegt (für Ehepaare: 24.192 Euro), muss erst bei Überschreitung dieser Grenze auf das steuerpflichtige Jahreseinkommen tatsächlich Einkommensteuer gezahlt werden.

Beispiel:
Wer monatlich 2.000 Euro Rente erhält (Jahresrente: 24.000 Euro), muss davon 83,5% (20.040 Euro) versteuern. Nach Abzug des Grundfreibetrags von 12.096 Euro bleiben 7.944 Euro als zu versteuerndes Einkommen, für das Steuersätze zwischen 0% und etwa 14% (je nach Einkommensteuer-Tabelle) fällig werden.

Steuersatz für Zuverdienst

Arbeitseinkommen im Ruhestand wird ganz normal wie Arbeitslohn versteuert, sofern es nicht unter einen der genannten Freibeträge fällt. Der Steuersatz orientiert sich am individuellen Gesamteinkommen (Rente plus Gehalt):

  • Für die ersten 12.096 Euro Gesamteinkommen fällt keine Steuer an.
  • Wer einen Minijob mit bis zu 556 Euro monatlich ausübt, zahlt unabhängig vom Gesamteinkommen pauschale 2 Prozent Lohnsteuer.
  • Bei Einnahmen oberhalb des Freibetrags gilt der progressive Einkommensteuertarif; realistisch liegt der durchschnittliche Steuersatz für Rentner mit mäßigem Zuverdienst bei 6 bis 14 Prozent.

Zusätzlich gibt es in einigen Fällen den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG), der im Jahr 2025 z.B. 13,2% der Einkünfte (maximal 627 Euro) betragen kann.

Tabelle: Freibeträge und Steuerregeln 2025

Art des EinkommensFreibetrag monatlichFreibetrag jährlichBesteuerung / Steuersatz
Minijob556 €6.672 €2% Pauschalsteuer
Aktivrente (Neuregelung)2.000 €24.000 €Steuerfrei, darüber reguläre Besteuerung
Altersrente83,5% steuerpflichtig
Grundfreibetrag Einkommen12.096 €0% Steuer bis zur Grenze

FAQ – Häufige Fragen zum Thema

Wie viel darf ich neben der Rente hinzuverdienen?

Nach Regelaltersgrenze unbegrenzt, bis zu 2.000 Euro monatlich ab 2026 steuerfrei.

Wann ist mein Zuverdienst steuerpflichtig?

Erst wenn der Gesamtverdienst (inkl. Rente) den Grundfreibetrag überschreitet, fällt Einkommensteuer an – außer bei Minijob (pauschal) oder Aktivrente-Freibetrag.

Was ist der steuerpflichtige Anteil bei neuen Renten?

Für Rentenbeginn 2025: 83,5% steuerpflichtig, 16,5% steuerfrei.

Welche Steuersätze gelten für arbeitende Rentner?

Der Steuersatz ist gestaffelt und liegt im Schnitt zwischen 6 und 14%, abhängig von der Gesamthöhe des Einkommens.


Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.