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Rente: Alle Änderungen ab Dezember 2025 – EM-Zuschlag, Hinzuverdienst & Rentenerhöhung im Überblick!

Im Dezember 2025 kommt es für Millionen Rentner in Deutschland zu einer wichtigen Veränderung in der gesetzlichen Rentenversicherung: Der Zuschlag für Erwerbsminderungs-Bestandsrentner wird neu berechnet und dauerhaft in die monatliche Rente integriert. Die Änderungen betreffen vor allem alle, die ihre Erwerbsminderungsrente schon vor Juli 2024 erhalten haben. Im folgenden Artikel findest du die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

EM-Zuschlag: Integration ab Dezember 2025

Ab dem 1. Dezember 2025 entfällt die bisherige separate Auszahlung des Zuschlags für Erwerbsminderungsrenten. Dieser Zuschlag wird nicht mehr gesondert verrechnet, sondern fest in die errechnete Monatsrente integriert. Die Berechnungsbasis wechselt: Während bis November 2025 der Zuschlag am Rentenbetrag orientiert war, zählt ab Dezember 2025 der Stand der Entgeltpunkte zum Stichtag 30.11.2025. Rund 3 Millionen Versicherte erhalten deshalb einen neuen Rentenbescheid.

  • Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente steigt dadurch um etwa 50 Euro auf 1.161,11 Euro.
  • Die Änderung betrifft insbesondere alle Bestandsrentner, die bereits vor dem 1. Juli 2024 Erwerbsminderungsrente bezogen haben.
  • Die automatische Neuberechnung kann in seltenen Fällen zu geringen Nachzahlungen (meist im Cent-Bereich) oder Abweichungen führen, etwa durch höhere Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge.

Keine generellen Kürzungen oder Rückforderungen

Trotz der neuen Berechnungsgrundlage gibt es keine strukturellen Kürzungen bei der Erwerbsminderungsrente. Rückforderungen für die Monate Juli 2024 bis November 2025 sind ausgeschlossen. Die meisten Betroffenen werden keinen deutlichen Unterschied spüren, da die Anpassung zum größten Teil auf technischen und gesetzlichen Grundlagen beruht.

Auswirkungen auf Witwen- und Witwerrenten

Ein wichtiger Punkt für Hinterbliebene: Der integrierte EM-Zuschlag wird ab Dezember 2025 als reguläres Einkommen bei Hinterbliebenenrenten, zum Beispiel der Witwenrente, berücksichtigt und angerechnet. Dies gilt aber erst ab Juli 2026, so dass Rentner im Dezember 2025 keine Kürzung befürchten müssen. Der aktuelle Freibetrag für das anrechenbare Einkommen beträgt weiterhin 1.076,86 Euro.

Gestiegene Hinzuverdienstgrenzen und Beitragsbemessung

Zum 1. Januar 2025 wurden die Hinzuverdienstgrenzen weiter angehoben:

  • Für die volle Erwerbsminderungsrente können 19.661 Euro jährlich hinzuverdient werden, ohne dass die Zahlung gekürzt wird.
  • Teilweise Erwerbsminderungsrentner dürfen bis zu 39.322 Euro im Jahr verdienen.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2025 für ganz Deutschland einheitlich bei 8.050 Euro monatlich festgelegt
  • Die Regelaltersgrenze steigt weiterhin stufenweise auf 67 Jahre an.

Rentenerhöhung 2026

Die Rentenerhöhung fällt zum 1. Juli 2026 laut aktuellen Prognosen bei rund 3,5–3,74 % aus. Dies bedeutet – je nach individueller Rente – ein erhebliches Plus für Rentnerinnen und Rentner.

Tabelle: Die wichtigsten Änderungen bei der Rente ab Dezember 2025

ÄnderungDetails & Wirkung
EM-Zuschlag integriertZuschlag fest in Monatsrente statt separater Auszahlung, neue Berechnungsbasis
Durchschnittliche Rentenerhöhung bei EM-Rente+50 € bei Erwerbsminderungsrenten, neue Gesamtrente 1.161,11 €/Monat
WitwenrenteEM-Zuschlag wird erst ab Juli 2026 angerechnet, 2025 keine Kürzung
HinzuverdienstgrenzenVoll: 19.661 €, Teilweise: 39.322 €/Jahr, seit Januar 2025 erweitert
BeitragsbemessungEinheitlich 8.050 €/Monat, keine Ost/West-Trennung
Rentenerhöhung+3,5 bis 3,74 % Juli 2026, je nach individueller Rente

FAQ – Die wichtigsten Fragen zum Rentenzuschlag und weiteren Änderungen

Wann wird der Zuschlag in die Rente integriert?

Am 1. Dezember 2025 erfolgt die Umstellung – automatisch, ohne Antrag.

Müssen betroffene Rentner mit Kürzungen rechnen?

Nein, durch die Umstellung entstehen keine pauschalen Kürzungen – Abweichungen können sich meist nur durch neue Pflege- oder Krankenversicherungsbeiträge ergeben.

Was passiert mit Witwenrenten?

Der integrierte EM-Zuschlag gilt ab Juli 2026 als Einkommen und wird dann erstmals auf die Witwenrente angerechnet.

Wie hoch fällt die Rentenerhöhung 2026 aus?

Die Prognosen liegen bei rund 3,7 % bis 3,74 % zum 1. Juli 2026.





Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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