EM-Zuschlag: Integration ab Dezember 2025
Ab dem 1. Dezember 2025 entfällt die bisherige separate Auszahlung des Zuschlags für Erwerbsminderungsrenten. Dieser Zuschlag wird nicht mehr gesondert verrechnet, sondern fest in die errechnete Monatsrente integriert. Die Berechnungsbasis wechselt: Während bis November 2025 der Zuschlag am Rentenbetrag orientiert war, zählt ab Dezember 2025 der Stand der Entgeltpunkte zum Stichtag 30.11.2025. Rund 3 Millionen Versicherte erhalten deshalb einen neuen Rentenbescheid.
- Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente steigt dadurch um etwa 50 Euro auf 1.161,11 Euro.
- Die Änderung betrifft insbesondere alle Bestandsrentner, die bereits vor dem 1. Juli 2024 Erwerbsminderungsrente bezogen haben.
- Die automatische Neuberechnung kann in seltenen Fällen zu geringen Nachzahlungen (meist im Cent-Bereich) oder Abweichungen führen, etwa durch höhere Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge.
Keine generellen Kürzungen oder Rückforderungen
Trotz der neuen Berechnungsgrundlage gibt es keine strukturellen Kürzungen bei der Erwerbsminderungsrente. Rückforderungen für die Monate Juli 2024 bis November 2025 sind ausgeschlossen. Die meisten Betroffenen werden keinen deutlichen Unterschied spüren, da die Anpassung zum größten Teil auf technischen und gesetzlichen Grundlagen beruht.
Auswirkungen auf Witwen- und Witwerrenten
Ein wichtiger Punkt für Hinterbliebene: Der integrierte EM-Zuschlag wird ab Dezember 2025 als reguläres Einkommen bei Hinterbliebenenrenten, zum Beispiel der Witwenrente, berücksichtigt und angerechnet. Dies gilt aber erst ab Juli 2026, so dass Rentner im Dezember 2025 keine Kürzung befürchten müssen. Der aktuelle Freibetrag für das anrechenbare Einkommen beträgt weiterhin 1.076,86 Euro.
Gestiegene Hinzuverdienstgrenzen und Beitragsbemessung
Zum 1. Januar 2025 wurden die Hinzuverdienstgrenzen weiter angehoben:
- Für die volle Erwerbsminderungsrente können 19.661 Euro jährlich hinzuverdient werden, ohne dass die Zahlung gekürzt wird.
- Teilweise Erwerbsminderungsrentner dürfen bis zu 39.322 Euro im Jahr verdienen.
- Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2025 für ganz Deutschland einheitlich bei 8.050 Euro monatlich festgelegt
- Die Regelaltersgrenze steigt weiterhin stufenweise auf 67 Jahre an.
Rentenerhöhung 2026
Die Rentenerhöhung fällt zum 1. Juli 2026 laut aktuellen Prognosen bei rund 3,5–3,74 % aus. Dies bedeutet – je nach individueller Rente – ein erhebliches Plus für Rentnerinnen und Rentner.
Tabelle: Die wichtigsten Änderungen bei der Rente ab Dezember 2025
| Änderung | Details & Wirkung |
|---|---|
| EM-Zuschlag integriert | Zuschlag fest in Monatsrente statt separater Auszahlung, neue Berechnungsbasis |
| Durchschnittliche Rentenerhöhung bei EM-Rente | +50 € bei Erwerbsminderungsrenten, neue Gesamtrente 1.161,11 €/Monat |
| Witwenrente | EM-Zuschlag wird erst ab Juli 2026 angerechnet, 2025 keine Kürzung |
| Hinzuverdienstgrenzen | Voll: 19.661 €, Teilweise: 39.322 €/Jahr, seit Januar 2025 erweitert |
| Beitragsbemessung | Einheitlich 8.050 €/Monat, keine Ost/West-Trennung |
| Rentenerhöhung | +3,5 bis 3,74 % Juli 2026, je nach individueller Rente |
FAQ – Die wichtigsten Fragen zum Rentenzuschlag und weiteren Änderungen
Wann wird der Zuschlag in die Rente integriert?
Am 1. Dezember 2025 erfolgt die Umstellung – automatisch, ohne Antrag.
Müssen betroffene Rentner mit Kürzungen rechnen?
Nein, durch die Umstellung entstehen keine pauschalen Kürzungen – Abweichungen können sich meist nur durch neue Pflege- oder Krankenversicherungsbeiträge ergeben.
Was passiert mit Witwenrenten?
Der integrierte EM-Zuschlag gilt ab Juli 2026 als Einkommen und wird dann erstmals auf die Witwenrente angerechnet.
Wie hoch fällt die Rentenerhöhung 2026 aus?
Die Prognosen liegen bei rund 3,7 % bis 3,74 % zum 1. Juli 2026.


