Grundlagen: Wann gibt es Rentenbeiträge?
Pflegepersonen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert, wenn sie eine oder mehrere Personen mit mindestens Pflegegrad 2 regelmäßig nicht erwerbsmäßig pflegen. Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden, mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen umfassen und die Pflegeperson darf höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.
Als Pflegeperson zählen nicht nur Angehörige wie Kinder, Ehepartner oder Geschwister, sondern auch Freunde, Nachbarn oder andere nahestehende Personen. Entscheidend ist die tatsächliche, regelmäßige Pflege – nicht das Verwandtschaftsverhältnis.
Wer zahlt die Rentenbeiträge?
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen die Rentenversicherungsbeiträge direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Bei privat Pflegeversicherten übernimmt der private Pflegeversicherer diese Beiträge für die Rente, bei Beihilfeempfängern erfolgt eine anteilige Zahlung je nach Konstellation.
Für Beschäftigte im Beamtenverhältnis oder in Elternzeit können die Pflegezeiten zusätzlich zu anderen rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt werden. Die Beiträge werden automatisch gezahlt, sobald die Pflegekasse die Pflegesituation anhand eines Fragebogens anerkannt hat – ein separater Antrag bei der Rentenversicherung ist in der Regel nicht nötig.
Höhe der Rentenbeiträge 2025
Die Rentenbeiträge für Pflegepersonen werden aus einem fiktiven Einkommen berechnet. Für 2025 wird so getan, als würde die Pflegeperson – je nach Pflegegrad und Art der Leistung – ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen rund 708 und 3.745 Euro erzielen.
- Die Pflegekasse zahlt darauf den regulären Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent.
- Pro vollem Pflegejahr können so Rentenansprüche von etwa 6,61 bis rund 35 Euro brutto monatlich aufgebaut werden, abhängig vom Umfang der Pflege.
Je höher der Pflegegrad und je mehr Leistungen als Pflegegeld (statt reiner Sachleistung) fließen, desto höher ist das fiktive Einkommen und damit der Rentenbeitrag.
Typische Konstellationen: Pflegegeld, Sachleistung, Kombination
Ob und wie hoch Rentenbeiträge fließen, hängt auch davon ab, ob die Pflegebedürftigen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung beziehen.
- Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige): Oft die höchste Bewertung, weil die Pflege überwiegend durch die Pflegeperson erbracht wird.
- Sachleistung (Pflegedienst): Geringere Rentenbeiträge, wenn der Pflegedienst den Großteil übernimmt und die Angehörigen nur ergänzend pflegen.
- Kombinationsleistung: Aufteilung; der prozentuale Anteil der tatsächlichen Angehörigenpflege bestimmt die fiktive Beitragsgrundlage.
Pflegen mehrere Personen gemeinsam, können die Rentenansprüche aufgeteilt werden, sofern jede Pflegeperson mindestens zehn Stunden an zwei Tagen wöchentlich pflegt.
Wer keine Rentenbeiträge erhält
Nicht jede Pflegesituation führt automatisch zu Rentenpunkten. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Personen, die jünger als 15 Jahre sind, nur kurzfristig vertreten, im Rahmen eines FSJ/BFD pflegen oder bereits eine volle Altersrente bzw. vergleichbare Versorgung oberhalb der Regelaltersgrenze beziehen.
Auch wer selbst schon eine reguläre Vollrente bezieht, bekommt in der Regel keine zusätzlichen Pflichtbeiträge; hier kommen nur freiwillige Gestaltungen über Teilrentenmodelle (Flexirente) in Betracht. Pflegezeiten, die vor Antragstellung bei der Pflegekasse liegen, lassen sich nicht rückwirkend rentenrechtlich anerkennen.
Auswirkungen auf den späteren Rentenanspruch
Die durch Pflege erworbenen Rentenpunkte zählen als vollwertige Beitragszeiten und helfen, Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) zu erfüllen. Durch die zusätzlichen Entgeltpunkte steigt die monatliche Rente – teils deutlich, wenn über viele Jahre hinweg umfangreich gepflegt wurde.
Die Pflege führt allerdings nicht zu einem besonderen „Frühverrentungsrecht“, sondern wirkt wie normale Beschäftigungszeiten: Sie können dazu beitragen, früher die 35 bzw. 45 Versicherungsjahre zu erreichen, die für bestimmte Altersrentenarten wichtig sind.
Praxis-Tipps für Pflegepersonen
- Pflegegrad prüfen lassen und möglichst früh Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, damit die Rentenbeiträge nicht verloren gehen.
- Fragebogen der Pflegekasse vollständig ausfüllen und die tatsächliche Stundenzahl realistisch angeben.
- Einmal jährlich Renteninformation und Versicherungsverlauf kontrollieren, ob die Pflegezeiten korrekt als Beitragszeiten erfasst wurden.


