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Rentenbeiträge für Pflegepersonen: So sichern sich pflegende Angehörige ein kräftiges Rentenplus

Pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen können durch ihre Pflegetätigkeit eigene Rentenansprüche aufbauen – oft, ohne einen Cent selbst einzuzahlen. Dafür zahlt die Pflegekasse (bzw. der private Versicherer) Rentenbeiträge, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die wir in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklären.

Grundlagen: Wann gibt es Rentenbeiträge?

Pflegepersonen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert, wenn sie eine oder mehrere Personen mit mindestens Pflegegrad 2 regelmäßig nicht erwerbsmäßig pflegen. Die Pflege muss in häuslicher Umgebung stattfinden, mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen umfassen und die Pflegeperson darf höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

Als Pflegeperson zählen nicht nur Angehörige wie Kinder, Ehepartner oder Geschwister, sondern auch Freunde, Nachbarn oder andere nahestehende Personen. Entscheidend ist die tatsächliche, regelmäßige Pflege – nicht das Verwandtschaftsverhältnis.

Wer zahlt die Rentenbeiträge?

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen die Rentenversicherungsbeiträge direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Bei privat Pflegeversicherten übernimmt der private Pflegeversicherer diese Beiträge für die Rente, bei Beihilfeempfängern erfolgt eine anteilige Zahlung je nach Konstellation.

Für Beschäftigte im Beamtenverhältnis oder in Elternzeit können die Pflegezeiten zusätzlich zu anderen rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt werden. Die Beiträge werden automatisch gezahlt, sobald die Pflegekasse die Pflegesituation anhand eines Fragebogens anerkannt hat – ein separater Antrag bei der Rentenversicherung ist in der Regel nicht nötig.

Höhe der Rentenbeiträge 2025

Die Rentenbeiträge für Pflegepersonen werden aus einem fiktiven Einkommen berechnet. Für 2025 wird so getan, als würde die Pflegeperson – je nach Pflegegrad und Art der Leistung – ein monatliches Arbeitsentgelt zwischen rund 708 und 3.745 Euro erzielen.

  • Die Pflegekasse zahlt darauf den regulären Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent.
  • Pro vollem Pflegejahr können so Rentenansprüche von etwa 6,61 bis rund 35 Euro brutto monatlich aufgebaut werden, abhängig vom Umfang der Pflege.

Je höher der Pflegegrad und je mehr Leistungen als Pflegegeld (statt reiner Sachleistung) fließen, desto höher ist das fiktive Einkommen und damit der Rentenbeitrag.

Typische Konstellationen: Pflegegeld, Sachleistung, Kombination

Ob und wie hoch Rentenbeiträge fließen, hängt auch davon ab, ob die Pflegebedürftigen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombinationsleistung beziehen.

  • Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige): Oft die höchste Bewertung, weil die Pflege überwiegend durch die Pflegeperson erbracht wird.
  • Sachleistung (Pflegedienst): Geringere Rentenbeiträge, wenn der Pflegedienst den Großteil übernimmt und die Angehörigen nur ergänzend pflegen.
  • Kombinationsleistung: Aufteilung; der prozentuale Anteil der tatsächlichen Angehörigenpflege bestimmt die fiktive Beitragsgrundlage.

Pflegen mehrere Personen gemeinsam, können die Rentenansprüche aufgeteilt werden, sofern jede Pflegeperson mindestens zehn Stunden an zwei Tagen wöchentlich pflegt.

Wer keine Rentenbeiträge erhält

Nicht jede Pflegesituation führt automatisch zu Rentenpunkten. Ausgeschlossen sind zum Beispiel Personen, die jünger als 15 Jahre sind, nur kurzfristig vertreten, im Rahmen eines FSJ/BFD pflegen oder bereits eine volle Altersrente bzw. vergleichbare Versorgung oberhalb der Regelaltersgrenze beziehen.

Auch wer selbst schon eine reguläre Vollrente bezieht, bekommt in der Regel keine zusätzlichen Pflichtbeiträge; hier kommen nur freiwillige Gestaltungen über Teilrentenmodelle (Flexirente) in Betracht. Pflegezeiten, die vor Antragstellung bei der Pflegekasse liegen, lassen sich nicht rückwirkend rentenrechtlich anerkennen.

Auswirkungen auf den späteren Rentenanspruch

Die durch Pflege erworbenen Rentenpunkte zählen als vollwertige Beitragszeiten und helfen, Mindestversicherungszeiten (Wartezeiten) zu erfüllen. Durch die zusätzlichen Entgeltpunkte steigt die monatliche Rente – teils deutlich, wenn über viele Jahre hinweg umfangreich gepflegt wurde.

Die Pflege führt allerdings nicht zu einem besonderen „Frühverrentungsrecht“, sondern wirkt wie normale Beschäftigungszeiten: Sie können dazu beitragen, früher die 35 bzw. 45 Versicherungsjahre zu erreichen, die für bestimmte Altersrentenarten wichtig sind.

Praxis-Tipps für Pflegepersonen

  • Pflegegrad prüfen lassen und möglichst früh Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, damit die Rentenbeiträge nicht verloren gehen.
  • Fragebogen der Pflegekasse vollständig ausfüllen und die tatsächliche Stundenzahl realistisch angeben.
  • Einmal jährlich Renteninformation und Versicherungsverlauf kontrollieren, ob die Pflegezeiten korrekt als Beitragszeiten erfasst wurden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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