Rente versteuern 2025: So viel Netto bleibt wirklich übrig

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Wie wird die Rente versteuert?

Die Besteuerung von Altersrenten in Deutschland erfolgt nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, das seit 2005 gilt. Im Jahr 2025 sind 83,5 % der gesetzlichen Rente steuerpflichtig, während 16,5 % als lebenslanger Rentenfreibetrag steuerfrei bleiben. Rentner müssen nur dann Steuern zahlen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen (Rente und weiteres) nach allen Abzügen den Grundfreibetrag von etwa 12.096 € (ledig) bzw. 24.192 € (verheiratet) pro Jahr überschreitet. Alle weiteren Einkünfte, wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, werden ebenfalls in die Steuerberechnung einbezogen.

Grundprinzipien der Rentenbesteuerung

  • Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für Neurentner 2025 sind das 83,5 % der ersten vollen Jahresrente.
  • Der steuerfreie Anteil wird als fester Betrag auf Basis der ersten vollen Jahresrente berechnet und bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer bestehen.
  • Rentenerhöhungen werden zu 100 % versteuert, der ursprüngliche Freibetrag gilt jedoch weiter.
  • Abziehbare Kosten wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Pauschalen mindern das zu versteuernde Einkommen.
  • Werbungskostenpauschale (102 €) und Sonderausgabenpauschale (36 €) werden automatisch abgezogen, sofern keine höheren Kosten nachgewiesen werden.

Steuererklärungspflicht und Freibeträge

  • Steuererklärung ist nötig, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente abzüglich aller Abzüge den Grundfreibetrag übersteigt.
  • Weitere Einkünfte, zum Beispiel Vermietung oder Betriebsrenten, erhöhen das zu versteuernde Einkommen.

Rechenbeispiele zur Rentenbesteuerung 2025

Beispiel 1: Ledig, 2.000 € Monatsrente

  • Jahresbruttorente: 24.000 €.
  • Steuerfrei: 3.960 € (16,5 %), steuerpflichtig: 20.040 € (83,5 %).
  • Grundfreibetrag: 12.096 €.
  • Zu versteuerndes Einkommen: 7.944 €.
  • Steuerlast nach Abzügen (Versicherung etc.): ca. 966 € Einkommensteuer, Nettorente monatlich ca. 1.664 €.

Beispiel 2: Verheiratet, 1.300 € Monatsrente

  • Jahresbruttorente: 15.600 €.
  • Steuerfrei: 2.574 €, steuerpflichtig: 13.026 €.
  • Grundfreibetrag (gemeinsam): 24.192 €.
  • Zu versteuerndes Einkommen: Liegt unter dem Freibetrag. Keine Steuerpflicht.

Beispiel 3: Ledig, 1.000 € Monatsrente

  • Jahresbruttorente: 12.000 €.
  • Steuerfreier Anteil: 1.980 €, steuerpflichtig: 10.020 €.
  • Zu versteuerndes Einkommen nach Abzügen: Unter dem Freibetrag. Keine Steuerpflicht.

Beispiel 4: Betriebsrente, 10.000 € pro Jahr ab 2025

  • Versorgungsfreibetrag: 990 € (13,2 %), Zuschlag: 297 €.
  • Zu versteuerndes Einkommen: 8.713 €.
  • Nach Abzug Werbungskosten (102 €): 8.611 €. Liegt meist unter dem Freibetrag, keine Steuerpflicht.

Weitere steuerliche Besonderheiten

  • Geltendmachung von Krankheitskosten, Spenden, Versicherungen und Handwerkerleistungen als außerordentliche Belastungen oder Sonderausgaben möglich.
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung sind ebenfalls steuerpflichtig und können Einfluss auf die Steuerpflicht der Rente haben.
  • Kirchensteuerpflicht besteht auch auf Rentenbezüge, sofern die Person Mitglied der Kirche ist.

Die genaue Steuerlast variiert je nach individuellem Bruttorentenbetrag, Versicherungsabzügen und weiteren Einkünften.

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