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Rente versteuern 2025: So viel Netto bleibt wirklich übrig

Viele Rentner sind verunsichert: Wie viel von der Bruttorente bleibt nach Steuern wirklich übrig – und ab wann droht eine Nachzahlung? Der neue Artikel von Bürger & Geld, dem Ratgebermagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt verständlich, wie die Rente 2025 besteuert wird, welche Freibeträge gelten und was vier konkrete Rechenbeispiele für Ihre eigene Netto-Rente bedeuten

Wie wird die Rente versteuert?

Die Besteuerung von Altersrenten in Deutschland erfolgt nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung, das seit 2005 gilt. Im Jahr 2025 sind 83,5 % der gesetzlichen Rente steuerpflichtig, während 16,5 % als lebenslanger Rentenfreibetrag steuerfrei bleiben. Rentner müssen nur dann Steuern zahlen, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen (Rente und weiteres) nach allen Abzügen den Grundfreibetrag von etwa 12.096 € (ledig) bzw. 24.192 € (verheiratet) pro Jahr überschreitet. Alle weiteren Einkünfte, wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, werden ebenfalls in die Steuerberechnung einbezogen.

Grundprinzipien der Rentenbesteuerung

  • Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für Neurentner 2025 sind das 83,5 % der ersten vollen Jahresrente.
  • Der steuerfreie Anteil wird als fester Betrag auf Basis der ersten vollen Jahresrente berechnet und bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer bestehen.
  • Rentenerhöhungen werden zu 100 % versteuert, der ursprüngliche Freibetrag gilt jedoch weiter.
  • Abziehbare Kosten wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Pauschalen mindern das zu versteuernde Einkommen.
  • Werbungskostenpauschale (102 €) und Sonderausgabenpauschale (36 €) werden automatisch abgezogen, sofern keine höheren Kosten nachgewiesen werden.

Steuererklärungspflicht und Freibeträge

  • Steuererklärung ist nötig, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente abzüglich aller Abzüge den Grundfreibetrag übersteigt.
  • Weitere Einkünfte, zum Beispiel Vermietung oder Betriebsrenten, erhöhen das zu versteuernde Einkommen.

Rechenbeispiele zur Rentenbesteuerung 2025

Beispiel 1: Ledig, 2.000 € Monatsrente

  • Jahresbruttorente: 24.000 €.
  • Steuerfrei: 3.960 € (16,5 %), steuerpflichtig: 20.040 € (83,5 %).
  • Grundfreibetrag: 12.096 €.
  • Zu versteuerndes Einkommen: 7.944 €.
  • Steuerlast nach Abzügen (Versicherung etc.): ca. 966 € Einkommensteuer, Nettorente monatlich ca. 1.664 €.

Beispiel 2: Verheiratet, 1.300 € Monatsrente

  • Jahresbruttorente: 15.600 €.
  • Steuerfrei: 2.574 €, steuerpflichtig: 13.026 €.
  • Grundfreibetrag (gemeinsam): 24.192 €.
  • Zu versteuerndes Einkommen: Liegt unter dem Freibetrag. Keine Steuerpflicht.

Beispiel 3: Ledig, 1.000 € Monatsrente

  • Jahresbruttorente: 12.000 €.
  • Steuerfreier Anteil: 1.980 €, steuerpflichtig: 10.020 €.
  • Zu versteuerndes Einkommen nach Abzügen: Unter dem Freibetrag. Keine Steuerpflicht.

Beispiel 4: Betriebsrente, 10.000 € pro Jahr ab 2025

  • Versorgungsfreibetrag: 990 € (13,2 %), Zuschlag: 297 €.
  • Zu versteuerndes Einkommen: 8.713 €.
  • Nach Abzug Werbungskosten (102 €): 8.611 €. Liegt meist unter dem Freibetrag, keine Steuerpflicht.

Weitere steuerliche Besonderheiten

  • Geltendmachung von Krankheitskosten, Spenden, Versicherungen und Handwerkerleistungen als außerordentliche Belastungen oder Sonderausgaben möglich.
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung sind ebenfalls steuerpflichtig und können Einfluss auf die Steuerpflicht der Rente haben.
  • Kirchensteuerpflicht besteht auch auf Rentenbezüge, sofern die Person Mitglied der Kirche ist.

Die genaue Steuerlast variiert je nach individuellem Bruttorentenbetrag, Versicherungsabzügen und weiteren Einkünften.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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