Das Wichtigste vorab!
Die kurze Antwort: Nein, der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente fällt im Dezember 2025 nicht weg – er wird neu berechnet und direkt in die Rente integriert. Trotzdem kann es bei einigen Betroffenen zu Veränderungen beim Auszahlungsbetrag kommen, etwa durch Anrechnung auf Hinterbliebenenrenten oder steuerliche Effekte.
Was ist der Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente?
Seit 1. Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Menschen mit Erwerbsminderungsrente oder sich anschließender Alters- bzw. Hinterbliebenenrente einen pauschalen Rentenzuschlag nach dem Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz. Anspruch haben Bestandsrentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat; bei Rentenbeginn 2001 bis Juni 2014 beträgt der Zuschlag bis zu 7,5 %, bei Beginn Juli 2014 bis Dezember 2018 bis zu 4,5 % der persönlichen Entgeltpunkte.
Die Idee hinter dem Zuschlag: Ältere EM-Renten sollten nachträglich besser gestellt werden, weil für neue Erwerbsminderungsrenten inzwischen günstigere Berechnungsregeln gelten. Die Auszahlung des Zuschlags erfolgt automatisch – ein Antrag ist nicht nötig.
Den EM-Rentenzuschlag soll also einen Ausgleich schaffen für diejenigen, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen und daher von den Verbesserungen in der Vergangenheit nicht profitiert haben. Technisch war der Deutschen Rentenversicherung eine schnelle Auszahlung zunächst nur als separater Zahlbetrag möglich. Das ändert sich jetzt im Dezember 2025.
Zwei-Stufen-Modell: Warum alle über „Ende November“ sprechen
Die Rentenversicherung setzt den Zuschlag in zwei Schritten um.
- Stufe 1 (Juli 2024 bis November 2025): Der Zuschlag wird separat neben der eigentlichen Rente überwiesen; viele Betroffene sehen daher zwei Zahlungen auf dem Konto.
- Stufe 2 (ab Dezember 2025): Der Zuschlag wird neu berechnet und direkt in die laufende Rente eingebaut, es gibt dann nur noch eine kombinierte Rentenzahlung pro Monat.
Dass die erste Phase bis 30.11.2025 befristet war, hat in Medien und sozialen Netzwerken den Eindruck erweckt, der Zuschlag ende komplett. Tatsächlich wechselt nur die Rechtsgrundlage und das Berechnungsverfahren – der Zuschlag als solcher bleibt bestehen.
Fällt der Zuschlag im Dezember 2025 wirklich weg?
- Laut Deutscher Rentenversicherung wird der Zuschlag ab Dezember 2025 nicht gestrichen, sondern als Bestandteil der Rente weitergezahlt.
- Der bisher gesondert überwiesene Zuschlag entfällt, weil er in den Rentenzahlbetrag integriert wird; auf dem Konto erscheint dann nur noch eine Zahlung.
Wichtig: Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr aus dem Rentenbetrag, sondern aus den persönlichen Entgeltpunkten berechnet, die der Rente am 30. November 2025 zugrunde liegen. Dadurch kann der konkrete Zuschlagsbetrag im Einzelfall etwas steigen oder sinken, je nach Versicherungsbiografie und zuvor vorgenommenen Anpassungen.
Wer profitiert – und wer könnte weniger bekommen?
- Rentnerinnen und Rentner mit „typischen“ Erwerbsverläufen werden durch die Neuberechnung meist ähnlich oder leicht besser gestellt; die DRV spricht von durchschnittlich rund 50 € Zuschlag.
- Menschen, die neben der Erwerbsminderungs- oder Folgerente noch eine Witwen- oder Witwerrente erhalten, können ab Dezember 2025 Nachteile spüren, weil der integrierte Zuschlag als anrechenbares Einkommen bei der Hinterbliebenenrente gilt.
Bei Hinterbliebenenrenten kann der Zuschlag dazu führen, dass die Einkommensanrechnung steigt und sich die Hinterbliebenenrente entsprechend reduziert. Einige Medien sprechen deshalb von einer „verdeckten Kürzung“, obwohl formal der Zuschlag selbst nicht abgeschafft wird, sondern seine Behandlung im Anrechnungsrecht sich ändert.
Muss etwas beantragt werden? Was ist mit Nachzahlungen?
- Die Rentenversicherung prüft auch für die Zeit ab Dezember 2025 automatisch, wer Anspruch auf den Zuschlag hat – ein Antrag ist weiterhin nicht erforderlich.d
- Die DRV vergleicht den Zahlbetrag der Rente plus Zuschlag im November 2025 mit dem neuen Zahlbetrag im Dezember 2025; liegt Dezember höher, kann eine kleine Nachzahlung entstehen, die ebenfalls automatisch erfolgt.
Nach Angaben der DRV werden eventuelle Nachzahlungen eher gering sein und sich meist im Cent- oder niedrigen Euro-Bereich bewegen. Für Betroffene empfiehlt es sich, die Rentenbescheide für Dezember 2025 genau zu prüfen und bei Unklarheiten eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder Sozialverbände (z. B. VdK, SoVD) einzuschalten.


