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Bis zu 6 % mehr Rente: Teilrente und FSJ/BFD clever kombinieren – So steigern Sie Ihren Rentenanspruch

Rentenbeginn hinausschieben, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) und zusätzlich eine 99‑Prozent‑Teilrente sind eine äußerst starke Kombination: Ein Jahr Aufschub nach Erreichen der Regelaltersgrenze bringt einen dauerhaften Zuschlag von 6 Prozent auf die Rente, während FSJ/BFD Pflichtbeitragszeiten liefern und die 99‑Prozent‑Teilrente ermöglicht, fast die ganze Rente zu beziehen und gleichzeitig weiter Beiträge zu sammeln. So lässt sich die gesetzliche Rente legal „hebeln“, ohne vollständig aus dem Job oder der Sozialversicherung aussteigen zu müssen. Lesen Sie die Einzelheiten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

6 Prozent mehr Rente durch späteren Rentenbeginn

Wer die Altersrente nicht sofort mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt, erhält für jeden Monat des Aufschubs einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Ein ganzes Jahr Aufschub ergibt damit 6 Prozent lebenslangen Zuschlag auf die Rente – zusätzlich zu den Entgeltpunkten, die durch weitere Beitragszahlung im Aufschubjahr entstehen.

Praktisch bedeutet das: Wird die Rente erst ein Jahr nach der Regelaltersgrenze beantragt und in dieser Zeit weiter gearbeitet, steigen die Entgeltpunkte aus dem zusätzlichen Arbeitsjahr und obendrauf kommt der 6‑Prozent‑Bonus. Gerade bei höheren Rentenansprüchen summiert sich dieser Prozentzuschlag im Laufe der Ruhestandsjahre schnell auf mehrere Zehntausend Euro.

FSJ oder BFD: Frühe Pflichtbeitragszeiten für die Rente

FSJ und BFD sind rentenrechtlich voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen – auch wenn nur ein Taschengeld gezahlt wird. Die Einsatzstellen zahlen Rentenversicherungsbeiträge, eine Einstufung als Minijob mit Befreiung von der Rentenversicherung ist ausgeschlossen, sodass echte Pflichtbeitragszeiten mit Entgeltpunkten entstehen.

Diese Zeiten verbessern einerseits unmittelbar die spätere Rentenhöhe, weil zusätzliche Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto landen. Andererseits werden die Monate im FSJ oder BFD auf die Wartezeiten von 5, 35 oder 45 Jahren angerechnet, die für verschiedene Altersrentenarten erforderlich sind. Wer früh ein FSJ/BFD absolviert, legt damit einen wichtigen Grundstock für die spätere Altersrente.

99‑Prozent‑Teilrente: Fast Vollrente, aber mit Extra‑Vorteilen

Die gesetzliche Rentenversicherung erlaubt es, Altersrenten als Teilrente zwischen mindestens 10 Prozent und bis zu 99 bzw. 99,99 Prozent der Vollrente zu beziehen. Eine 99‑Prozent‑Teilrente bedeutet praktisch: Es fließt fast die komplette Rente, aber formal bleibt ein kleiner Restanspruch ungenutzt – und genau dieser Rest sorgt dafür, dass bestimmte Versicherungs- und Leistungsansprüche erhalten bleiben.

Wird eine Teilrente gewählt, kann parallel grundsätzlich weiter gearbeitet und hinzuverdient werden, ohne dass die Rente komplett ruht. Besonders interessant: Wer eine 99‑Prozent‑Teilrente bezieht und zum Beispiel einen nahen Angehörigen pflegt, kann über die Pflegekasse weiterhin Rentenbeiträge gutgeschrieben bekommen und damit zusätzliche Entgeltpunkte sammeln, was bei Bezug einer Vollrente sonst nicht möglich wäre. Er kann auch einen staatlich anerkannten Freiwilligendienst leisten, wie oben beschrieben.

99‑Prozent‑Teilrente in der Praxis beantragen

Die Teilrente wird über den regulären Altersrentenantrag beantragt, typischerweise über das Formular R100 oder den Online‑Antrag der Deutschen Rentenversicherung. Dort kann angekreuzt werden, dass die Rente als Teilrente ausgezahlt werden soll, und es wird der gewünschte Prozentsatz – etwa 99 Prozent – eingetragen.

Voraussetzung ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente erfüllt sind (z.B. Regelaltersrente, Altersrente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen). Der Prozentsatz der Teilrente kann für die Zukunft geändert werden, sodass später jederzeit in die Vollrente oder in eine andere Teilrentestufe gewechselt werden kann.

FSJ/BFD, Teilrente und Aufschub kombinieren

Die Kombination sieht in einem typischen Lebenslauf so aus:

  • In jungen Jahren bringt ein FSJ oder BFD zusätzliche Entgeltpunkte und erfüllt wichtige Wartezeiten.
  • Beim Übergang in den Ruhestand kann zuerst eine (auch hohe) Teilrente wie 99 Prozent gewählt werden, um fast die komplette Rente zu beziehen und gleichzeitig weiter zu arbeiten oder zu pflegen und damit zusätzliche Rentenbeiträge zu generieren.
  • Wird der vollständige Rentenbeginn gezielt um Monate oder Jahre nach der Regelaltersgrenze geschoben, entsteht zusätzlich ein Zuschlag von 0,5 Prozent pro Aufschubmonat (6 Prozent pro Jahr), der dauerhaft auf die dann bereits durch FSJ/BFD und Teilrentenphase erhöhte Rente aufgeschlagen wird.

So entsteht ein doppelter bis dreifacher Rentenhebel: frühe Pflichtbeitragsjahre durch FSJ/BFD, laufende Zusatzpunkte in der Teilrentenphase und abschließend der 6‑Prozent‑Zuschlag für das Hinausschieben des vollen Rentenbeginns. Vor Umsetzung ist eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Rentenberater sinnvoll, um Freibeträge, Hinzuverdienstgrenzen und die optimale Teilrentenquote auf den persönlichen Fall abzustimmen.

Quelle

bundes-freiwilligendienst.de

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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