6 Prozent mehr Rente durch späteren Rentenbeginn
Wer die Altersrente nicht sofort mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nimmt, erhält für jeden Monat des Aufschubs einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Ein ganzes Jahr Aufschub ergibt damit 6 Prozent lebenslangen Zuschlag auf die Rente – zusätzlich zu den Entgeltpunkten, die durch weitere Beitragszahlung im Aufschubjahr entstehen.
Praktisch bedeutet das: Wird die Rente erst ein Jahr nach der Regelaltersgrenze beantragt und in dieser Zeit weiter gearbeitet, steigen die Entgeltpunkte aus dem zusätzlichen Arbeitsjahr und obendrauf kommt der 6‑Prozent‑Bonus. Gerade bei höheren Rentenansprüchen summiert sich dieser Prozentzuschlag im Laufe der Ruhestandsjahre schnell auf mehrere Zehntausend Euro.
FSJ oder BFD: Frühe Pflichtbeitragszeiten für die Rente
FSJ und BFD sind rentenrechtlich voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen – auch wenn nur ein Taschengeld gezahlt wird. Die Einsatzstellen zahlen Rentenversicherungsbeiträge, eine Einstufung als Minijob mit Befreiung von der Rentenversicherung ist ausgeschlossen, sodass echte Pflichtbeitragszeiten mit Entgeltpunkten entstehen.
Diese Zeiten verbessern einerseits unmittelbar die spätere Rentenhöhe, weil zusätzliche Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto landen. Andererseits werden die Monate im FSJ oder BFD auf die Wartezeiten von 5, 35 oder 45 Jahren angerechnet, die für verschiedene Altersrentenarten erforderlich sind. Wer früh ein FSJ/BFD absolviert, legt damit einen wichtigen Grundstock für die spätere Altersrente.
99‑Prozent‑Teilrente: Fast Vollrente, aber mit Extra‑Vorteilen
Die gesetzliche Rentenversicherung erlaubt es, Altersrenten als Teilrente zwischen mindestens 10 Prozent und bis zu 99 bzw. 99,99 Prozent der Vollrente zu beziehen. Eine 99‑Prozent‑Teilrente bedeutet praktisch: Es fließt fast die komplette Rente, aber formal bleibt ein kleiner Restanspruch ungenutzt – und genau dieser Rest sorgt dafür, dass bestimmte Versicherungs- und Leistungsansprüche erhalten bleiben.
Wird eine Teilrente gewählt, kann parallel grundsätzlich weiter gearbeitet und hinzuverdient werden, ohne dass die Rente komplett ruht. Besonders interessant: Wer eine 99‑Prozent‑Teilrente bezieht und zum Beispiel einen nahen Angehörigen pflegt, kann über die Pflegekasse weiterhin Rentenbeiträge gutgeschrieben bekommen und damit zusätzliche Entgeltpunkte sammeln, was bei Bezug einer Vollrente sonst nicht möglich wäre. Er kann auch einen staatlich anerkannten Freiwilligendienst leisten, wie oben beschrieben.
99‑Prozent‑Teilrente in der Praxis beantragen
Die Teilrente wird über den regulären Altersrentenantrag beantragt, typischerweise über das Formular R100 oder den Online‑Antrag der Deutschen Rentenversicherung. Dort kann angekreuzt werden, dass die Rente als Teilrente ausgezahlt werden soll, und es wird der gewünschte Prozentsatz – etwa 99 Prozent – eingetragen.
Voraussetzung ist, dass die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente erfüllt sind (z.B. Regelaltersrente, Altersrente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen). Der Prozentsatz der Teilrente kann für die Zukunft geändert werden, sodass später jederzeit in die Vollrente oder in eine andere Teilrentestufe gewechselt werden kann.
FSJ/BFD, Teilrente und Aufschub kombinieren
Die Kombination sieht in einem typischen Lebenslauf so aus:
- In jungen Jahren bringt ein FSJ oder BFD zusätzliche Entgeltpunkte und erfüllt wichtige Wartezeiten.
- Beim Übergang in den Ruhestand kann zuerst eine (auch hohe) Teilrente wie 99 Prozent gewählt werden, um fast die komplette Rente zu beziehen und gleichzeitig weiter zu arbeiten oder zu pflegen und damit zusätzliche Rentenbeiträge zu generieren.
- Wird der vollständige Rentenbeginn gezielt um Monate oder Jahre nach der Regelaltersgrenze geschoben, entsteht zusätzlich ein Zuschlag von 0,5 Prozent pro Aufschubmonat (6 Prozent pro Jahr), der dauerhaft auf die dann bereits durch FSJ/BFD und Teilrentenphase erhöhte Rente aufgeschlagen wird.
So entsteht ein doppelter bis dreifacher Rentenhebel: frühe Pflichtbeitragsjahre durch FSJ/BFD, laufende Zusatzpunkte in der Teilrentenphase und abschließend der 6‑Prozent‑Zuschlag für das Hinausschieben des vollen Rentenbeginns. Vor Umsetzung ist eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem unabhängigen Rentenberater sinnvoll, um Freibeträge, Hinzuverdienstgrenzen und die optimale Teilrentenquote auf den persönlichen Fall abzustimmen.
Quelle
bundes-freiwilligendienst.de


