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Rentenkommission startet: Was sich jetzt an der Rente ändern könnte – ohne Denkverbote!

Die neue Rentenkommission soll Vorschläge für eine tragfähige Altersvorsorge der nächsten Jahrzehnte machen – und ausdrücklich ohne „Denkverbote“ arbeiten. Damit ist politisch der Weg geöffnet für Reformideen, die von höherem Renteneintrittsalter bis zu mehr Kapitaldeckung reichen können. Wir beleuchten dies in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Ausgangslage: Rentenpaket 2025 und demografischer Druck

Mit dem Rentenpaket 2025 hat die Bundesregierung das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent bis 2031 festgeschrieben und höhere Bundeszuschüsse zugesagt. Gleichzeitig steigen die Beitragsätze perspektivisch an und die Rentenkasse gerät durch den demografischen Wandel immer stärker unter Druck.

Die neue Rentenkommission soll daher über das hinausblicken, was mit dem aktuellen Paket bis 2031 geregelt ist. Im Fokus steht vor allem die Frage, wie die Rente ab den 2030er-Jahren zugleich sicher, bezahlbar und generationengerecht bleiben kann.

Wer in der Rentenkommission sitzt – und warum das wichtig ist

Nach Medienberichten besteht die Kommission aus Ökonomen, Demografie-Experten, Arbeitsmarktforschern, Sozialverbänden und Vertretern der Rentenversicherung. Diese Mischung garantiert, dass finanzielle Stabilität, soziale Gerechtigkeit und Arbeitsmarktrealität gemeinsam betrachtet werden.

Gleichzeitig erhöhen Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften den politischen Druck, tragfähige Kompromisse zu finden. Denn jede Reform muss am Ende sowohl für Beitragszahler als auch für Rentnerinnen und Rentner vermittelbar sein.

„Ohne Denkverbote“: Was das konkret heißen kann

Wenn die Politik eine Kommission ausdrücklich „ohne Denkverbote“ einsetzt, signalisiert sie: Auch unpopuläre Vorschläge sind auf dem Tisch. Das reicht von einem schrittweisen höheren Renteneintrittsalter über neue Finanzierungsquellen bis hin zu Änderungen an der Rentenformel.

Gleichzeitig bedeutet „ohne Denkverbote“ nicht, dass alles automatisch kommt – viele Ideen scheitern später an Koalitionsfragen, Wahlen oder am Bundesrat. Für die öffentliche Debatte ist der Satz aber ein Signal, dass ein größerer Umbau vorbereitet werden könnte.

Mögliche Reformbaustelle 1: Renteneintrittsalter

Immer wieder diskutiert wird ein höheres Renteneintrittsalter – etwa eine „Rente mit 69 oder 70“ oder eine stärkere Kopplung an die Lebenserwartung. Befürworter argumentieren, dass bei immer mehr Rentnern und weniger Beitragszahlern das System sonst kaum finanzierbar bleibt.

Kritiker warnen dagegen vor sozialer Schieflage, weil Menschen in körperlich harten Berufen oft nicht bis 67 durchhalten – geschweige denn darüber hinaus. Wahrscheinlich ist deshalb eher ein flexibler Rahmen mit stärkeren Zu- und Abschlägen, als ein starrer Sprung auf „Rente mit 70“.

Mögliche Reformbaustelle 2: Finanzierung über Steuern

Schon das Rentenpaket 2025 setzt stärker auf Steuerzuschüsse aus dem Bundeshaushalt, um Rentenniveau und Beitragssätze zu stabilisieren. Studien zeigen, dass dieses Modell die Rendite der Rente auch für jüngere Jahrgänge verbessert, weil nicht alles allein aus Beiträgen finanziert wird.​

Eine Rentenkommission könnte vorschlagen, beitragsfremde Leistungen (z. B. Mütterrente, Zeiten von Schule und Studium) konsequent komplett aus Steuern zu bezahlen. Damit würden Rentenbeiträge wieder stärker auf echte Versicherungszeiten konzentriert – was Beitragssätze langfristig dämpfen kann.

Mögliche Reformbaustelle 3: Kapitalgedeckte Elemente

Nach dem Scheitern früherer Aktienrenten-Modelle ist klar: Reine Umlage allein wird es langfristig schwer haben. Die Kommission könnte daher Konzepte für eine zusätzliche kapitalgedeckte Säule entwickeln – etwa eine staatlich organisierte Fondsrente mit breit gestreuten Anlagen.

Solche Modelle würden langfristig höhere Renditechancen eröffnen, sind aber politisch heikel, weil Börsenschwankungen auf einmal die Altersvorsorge direkt betreffen. Entscheidend wäre eine sehr langfristige Anlage und strenge Regeln, damit Verlustrisiken über Jahrzehnte abgefedert werden.

Mögliche Reformbaustelle 4: Stärkung von Betriebs- und Privatrente

Im Rentenpaket 2025 sind bereits höhere Förderbeträge für die betriebliche Altersvorsorge vorgesehen, insbesondere für Geringverdiener. Experten erwarten, dass die Kommission hier weitergeht: Einfachere Produkte, weniger Bürokratie und klare Anreize für Arbeitgeber.

Auch die private Vorsorge – Riester, Rürup & Co. – steht wegen Komplexität und geringer Renditen in der Kritik. Realistisch ist ein Vorschlag für ein standardisiertes, kostengünstiges Basisprodukt, das steuerlich begünstigt wird und automatisch bespart werden könnte („Opt-out“-Modelle).

Verteilung: Kleine Renten, Erwerbsminderungsrente, Zeiten der Kindererziehung

Ein weiterer Schwerpunkt dürfte die Frage sein, wie kleine Renten besser abgesichert werden können – etwa über verbesserte Grundrenten-Regeln oder Freibeträge. Gerade Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien, Teilzeit und vielen Minijobs profitieren bislang nur begrenzt vom System.

Auch die Erwerbsminderungsrente und die Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten stehen im Fokus, weil sie überproportional viele Frauen betreffen. Hier könnte die Kommission empfehlen, Lücken zu schließen, um Altersarmut gezielter zu bekämpfen.

Was politisch wirklich kommen könnte

Nicht jede radikale Idee wird am Ende Gesetz – am wahrscheinlichsten sind Kombinationen moderater Schritte: Verlängerte Haltelinien, leicht steigende Beiträge, mehr Steuerzuschüsse und zusätzliche kapitalgedeckte Bausteine. Ein plötzlicher Sprung zur „Rente mit 70“ in einem Schritt ist dagegen politisch schwer vorstellbar, auch wenn einzelne Stimmen das fordern.

Für heutige und künftige Rentner bedeutet der Einsatz der Rentenkommission: Die Debatte um Umlage, Steuern, Beiträge und Rentenalter wird in den nächsten Jahren intensiver – aber auch berechenbarer, weil langfristige Leitplanken gesetzt werden sollen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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