Landessozialgericht entschied über Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis bei Übergewicht
Das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 20. August 2025, Aktenzeichen L 13 SB 31/24, hat eine klare Aussage zum Merkzeichen G im Schwerbehindertenrecht getroffen. Es betrifft die Frage, ob ein starkes Übergewicht allein ausreicht, um das Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr) zu erhalten. Das Gericht entschied: Nein, Übergewicht allein genügt dafür nicht.
Sachverhalt des Urteils
Die Klägerin beantragte das Merkzeichen G aufgrund ihres starken Übergewichts, das nach ihrer Darstellung die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtige. Das zuständige Versorgungsamt lehnte den Antrag ab, da nach ärztlicher Begutachtung keine weiteren schweren gesundheitlichen Einschränkungen vorlagen. Die Klägerin klagte daraufhin, das Sozialgericht Stade gab ihr zunächst Recht. Das Landessozialgericht hob dieses Urteil jedoch auf und wies die Klage ab.
Urteilsgründe: Übergewicht allein reicht nicht
Das Landessozialgericht betonte, dass das Merkzeichen G nur dann zuerkannt werden kann, wenn die Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich ist. Das Gericht stellte klar: Einzig Übergewicht begründet nicht automatisch eine erhebliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit. Vielmehr müsse nachgewiesen werden, dass die Beeinträchtigung vergleichbar schwerwiegend ist wie bei anderen, im Gesetz genannten Erkrankungen, z. B. bei schweren orthopädischen Erkrankungen oder neurologischen Erkrankungen.
Konkretisierung der Voraussetzungen
Das Gericht verwies auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, nach der die Konkretisierungen der Verwaltungsvorschrift zur Verleihung von Merkzeichen wie untergesetzliche Rechtsnormen zu behandeln sind. Demnach ist entscheidend, ob die Beeinträchtigung im Einzelfall tatsächlich so schwerwiegend ist, dass die Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt ist und die zumutbare Wegstrecke unter 2 km abgesunken ist – unabhängig von der Ursache.
Bedeutung für Betroffene
Das Urteil bedeutet für Betroffene, dass Übergewicht allein – ohne weitere gesundheitliche Einschränkungen – nicht ausreicht, um das Merkzeichen G zu erhalten. Es muss nachgewiesen werden, dass die Beeinträchtigung der Gehfähigkeit tatsächlich erheblich ist und die Lebensqualität vergleichbar stark beeinträchtigt wie bei anderen schweren Erkrankungen. Das Urteil des Landgerichts stellt sich somit gegen inflationären Vergabe des Merkzeichens und stellt sicher, dass es nur für tatsächlich schwer beeinträchtigte Personen vergeben wird.
Zusammenfassung zu Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis aufgrund von Übergewicht
Das Urteil L 13 SB 31/24 des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen ist wegweisend für die Auslegung des Merkzeichens G. Es macht deutlich, dass Übergewicht allein nicht ausreicht, sondern eine erhebliche Beeinträchtigung der Gehfähigkeit nachgewiesen werden muss. Betroffene sollten daher bei einem Antrag auf das Merkzeichen G ärztliche Gutachten vorlegen, die die Schwere der Beeinträchtigung belegen.


