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Mütterrente 2026: So viel mehr Rente gibt es mit 1, 2 oder 3 Kindern!

Die Mütterrente bringt Eltern 2026 ein deutliches Plus an Rente – vor allem für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Entscheidend ist dabei nicht das Kalenderjahr 2026 selbst, sondern der seit 1. Juli 2025 geltende Rentenwert und die bereits beschlossene Ausweitung der Kindererziehungszeiten (Mütterrente III) ab 2027, die sich in vielen Berechnungen schon jetzt in Euro pro Kind abbilden lässt. Tabelle und Rechenbeispiele hier auf

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  • , dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

    Grundlagen: Rentenpunkte und Rentenwert 2026

    Seit 1. Juli 2025 gilt ein bundeseinheitlicher Rentenwert von 40,79 Euro pro Entgeltpunkt – dieser Wert gilt bis mindestens 30. Juni 2026. Ein Jahr Kindererziehungszeit entspricht ungefähr einem Rentenpunkt; drei Jahre bringen damit rechnerisch rund drei Punkte und damit aktuell ca. 122,37 Euro Monatsrente brutto.

    Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden bereits heute bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit und damit etwa drei Entgeltpunkte pro Kind anerkannt. Für vor 1992 geborene Kinder sind es derzeit bis zu 30 Monate und rund 2,5 Entgeltpunkte – diese Lücke wird mit der Mütterrente III künftig geschlossen.

    Mütterrente 2026: Plus pro Kind

    Durch die sog. Mütterrente II und die zum 1. Juli 2025 angehobenen Rentenwerte liegt die monatliche Mütterrente für ein vor 1992 geborenes Kind aktuell bei rund 102 Euro brutto. Für Kinder ab 1992 liegt die Kindererziehungsrente bei etwa 122 Euro im Monat, da hier volle drei Entgeltpunkte pro Kind angerechnet werden.

    Mit Blick auf die beschlossene Mütterrente III lässt sich das zusätzliche Plus pro Kind in Euro schon jetzt gut beziffern: Pro vor 1992 geborenem Kind kommen perspektivisch 0,5 Entgeltpunkte hinzu, was beim Rentenwert von 40,79 Euro rund 20,40 Euro mehr Rente pro Monat ausmacht.

    1, 2 oder 3 Kinder: So viel Plus an Rente

    Für Eltern mit mehreren vor 1992 geborenen Kindern summiert sich das Rentenplus durch die zusätzliche halbe Kindererziehungszeit je Kind deutlich. Die wichtigsten Richtwerte (Stand Rentenwert 40,79 Euro, wie er bis Mitte 2026 gilt) lassen sich wie folgt zusammenfassen:

    Anzahl Kinder (vor 1992)Zusätzliche Entgeltpunkte durch Mütterrente IIIMehr-Rente pro Monat (brutto, Rentenwert 40,79 €)
    1 Kind0,5 EPca. 20,40 €
    2 Kinder1,0 EPca. 40,80 €
    3 Kinder1,5 EPca. 61,20 €

    Die in der Praxis oft genannten Beispiele bestätigen diese Größenordnung: Zwei vor 1992 geborene Kinder bringen aus der Mütterrente rund fünf Entgeltpunkte und damit ca. 203,95 Euro monatlich, bei drei Kindern sind es rund 305–306 Euro nur aus Kindererziehungszeiten. Durch die Mütterrente III steigt diese Summe stufenweise weiter an, weil die zusätzlichen 0,5 Punkte je Kind dazukommen.

    West, Ost und Stichtage: Was 2026 wichtig ist

    Seit 2025 gibt es einen einheitlichen Rentenwert für Ost und West, sodass die Mütterrente in beiden Landesteilen pro Entgeltpunkt identisch bewertet wird. Unterschiede in der tatsächlichen Rentenhöhe ergeben sich eher aus der individuellen Erwerbsbiografie und weniger aus der Kindererziehungszeit an sich.

    Die Mütterrente III ist politisch beschlossen und soll ab 2027 voll greifen; bei technischen Verzögerungen ist sogar eine rückwirkende Nachzahlung vorgesehen. Für 2026 gilt daher: Das Plus aus bereits bestehenden Mütterrenten-Regelungen ist schon in der Rente spürbar, das zusätzliche Plus von rund 20,40 Euro pro Kind (1 Kind), 40,80 Euro (2 Kinder) bzw. 61,20 Euro (3 Kinder) ist im Gesetz angelegt und wird im Rahmen der Umsetzung der Mütterrente III endgültig wirksam.

    Redakteur

    • Peter Kosick

      Jurist und Redakteur

      Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

      Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

      Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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