Grundfreibetrag steigt: Mehr Netto-Rente möglich
Der Grundfreibetrag erhöht sich 2026 auf 12.348 Euro für Singles und 24.696 Euro für Paare. Dadurch bleibt ein höheres Existenzminimum steuerfrei, was viele Rentner mit kleiner Rente entlastet – auch bei Rentenerhöhung um voraussichtlich 3,37 Prozent. Allerdings summieren sich alle Einkünfte, sodass Zusatzeinkünfte die Schwelle schnell überschreiten können.
Rentenfreibetrag sinkt: Höhere Steuerlast für Neurentner
Neue Rentner ab 2026 müssen nur noch 16 Prozent ihrer Rente steuerfrei stellen – 84 Prozent werden besteuert, und dieser Anteil bleibt lebenslang konstant. Dies beschleunigt die Vollversteuerung, die ab 2058 alle Renten trifft. Für Bestandsrentner ändert sich vorerst nichts, doch die Rentenerhöhung könnte mehr in die Steuerpflicht rutschen lassen.
Aktivrente: Bis 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen
Die Aktivrente erlaubt ab Januar 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) steuerfreies Einkommen aus abhängiger Arbeit – zusätzlich zum Grundfreibetrag. Voraussetzung: Regelaltersrente erreicht, freiwillige Weiterarbeit ohne Sozialversicherungspflicht über der Grenze. Minijobs und Selbstständigkeit fallen nicht darunter, Arbeitgeber zahlen weiter Beiträge.
| Änderung | Auswirkung für Rentner | Betroffene |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | +264 Euro (Singles) steuerfrei | Alle Rentner |
| Rentenfreibetrag | Von 16,5% auf 16% gesunken | Neurentner 2026 |
| Aktivrente | 24.000 €/Jahr steuerfrei | Weiterarbeitende |
| Pendlerpauschale | 38 Cent/km ab km 1 | Pendelnde Rentner |
Automatischer Steuerabzug: Weniger Bürokratie, weniger Netto?
Ab 2026 könnte folgendes kommen: die Rentenversicherung zieht Einkommensteuer direkt von der Rente ab und führt sie dem Finanzamt zu – für bis zu 4,4 Millionen Steuerpflichtige. Dies würde Rentner von der Steuererklärungspflicht entlasten, auf Vorjahresdaten basieren und Rückerstattungen bei Abzügen ermöglichen. Kritik: Allerdings gibt es ein solches Gesetz noch nicht, auch keinen entsprechenden Gesetzentwurf. Ob er kommt, ist fraglich.
Weitere Entlastungen im Steueränderungsgesetz
Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer, die Mobilitätsprämie wird entfristet. Umsatzsteuer auf Speisen sinkt auf 7 Prozent, Gewerkschaftsbeiträge sind absetzbar. Ehrenamtspauschale steigt auf 960 Euro, Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro – relevant für engagierte Rentner.
Rentenreform im Kontext: Stabilität bis 2031
Das Rentenpaket stabilisiert das Niveau bei 48 Prozent bis 2031 und führt Mütterrente III ein (drei Jahre Kindererziehungszeit pro Kind ab 2027). Anschlussverbot fällt weg: Weiterarbeit beim alten Arbeitgeber möglich. Ziel: Demografiewandel meistern durch Anreize für Altersarbeit.
Praktische Tipps für Rentner 2026
- Einkünfte prüfen: Summieren Sie Rente plus Zuverdienst – überschreiten Sie 12.348 Euro, droht Steuerpflicht.
- Aktivrente nutzen: Sprechen Sie mit Arbeitgeber über Weiterbeschäftigung bis 2.000 Euro steuerfrei.
- Steuererklärung abgeben: Bei Abzügen oder Belastungen Geld zurückholen – ELSTER nutzen.
- Rentenberatung einholen: Kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung zu Antrag und Steuern.


