Minijob-Grenze 2026: Zahlen, Stunden, Steuer
Ab 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro pro Monat, was einer Jahresgrenze von 7.236 Euro entspricht. Hintergrund ist der höhere Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, an den die sogenannte dynamische Geringfügigkeitsgrenze gekoppelt ist.
- Wer dauerhaft mehr als 603 Euro verdient, rutscht in den Midijob und wird regulär sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
- In Ausnahmefällen (z. B. Krankheitsvertretung) darf die Grenze kurzfristig bis etwa zum Doppelten überschritten werden, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
Für Rentner bleibt der Minijob in der Regel pauschal versteuert; für sie ist der Verdienst bis 603 Euro monatlich häufig faktisch steuerfrei, wenn keine weiteren hohen Einkünfte hinzukommen.
Altersrente + Minijob: Was geht ab Regelaltersgrenze?
Für alle Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, gibt es bereits seit 2023 dauerhaft keine Hinzuverdienstgrenzen mehr – diese Regel gilt selbstverständlich auch 2026. Die Altersrente wird also nicht gekürzt, egal ob Minijob, Midijob oder Vollzeitbeschäftigung ausgeübt wird.
- Minijob-Verdienst bis 603 Euro monatlich bleibt im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze und wird pauschal über den Arbeitgeber abgerechnet.
- Wer auf die Befreiung von der Rentenversicherung verzichtet, kann über die Minijob-Beiträge sogar noch zusätzliche Rentenpunkte sammeln und die Rente jährlich leicht erhöhen.
Wichtig: Auch wenn die Rente nicht gekürzt wird, kann ein höherer Gesamtverdienst (Rente + Job) eine Steuererklärung erforderlich machen, insbesondere bei weiteren Einkünften.
Vorzeitige Rente & Erwerbsminderungsrente: Wo lauern Grenzen?
Wer eine vorgezogene Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht, muss 2026 weiterhin Hinzuverdienstregeln beachten. Hier können hohe Zuverdienste zu Rentenkürzungen führen, während ein reiner Minijob meist innerhalb der zulässigen Grenzen bleibt.
- Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 2026 bei rund 20.700 Euro.
- Bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindestgrenze ungefähr 41.500 Euro im Jahr; alles darüber hinaus kann die Rente mindern.
Daher sollten Bezieher einer EM-Rente die Arbeitszeit und das Einkommen im Minijob genau dokumentieren und im Zweifel vorher mit der Deutschen Rentenversicherung klären.
Minijob, Aktivrente & steuerfreier Hinzuverdienst 2026
Mit der Aktivrente wird ab 2026 ein zusätzlicher steuerfreier Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich möglich, wenn bereits die Regelaltersgrenze erreicht ist und weiter gearbeitet wird. Dieser Freibetrag gilt für Erwerbseinkünfte aus Beschäftigung; der steuerfreie Betrag unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
- Ein Aktivrentner kann parallel einen Minijob ausüben und so zusätzlich bis zu 603 Euro monatlich geringfügig verdienen.
- Verdienste über 2.000 Euro (plus ggf. Minijob) sind zwar weiterhin möglich, müssen aber normal versteuert und mit Sozialabgaben belegt werden.
Damit lassen sich 2026 erstmals sehr hohe Zuverdienste im Ruhestand kombinieren: reguläre Altersrente, steuerfreie Aktivrente-Einkünfte und ein zusätzlicher Minijob.
Rente & Minijob 2026: Wichtigste Kennzahlen im Überblick
| Bereich | Regelung 2026 |
|---|---|
| Mindestlohn | 13,90 € pro Stunde |
| Monatliche Minijob-Grenze | 603 € pro Monat |
| Jährliche Minijob-Grenze | 7.236 € pro Jahr (12 × 603 €), gelegentlich bis ca. 8.442 € möglich |
| Hinzuverdienst Regelaltersrente | Keine Grenze, Rente bleibt ungekürzt |
| EM-Rente voll | Jährliche Hinzuverdienstgrenze rund 20.700 € |
| EM-Rente teilw. | Jährliche Hinzuverdienstgrenze mindestens rund 41.500 € |
| Aktivrente-Freibetrag | Bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei bei Arbeit nach Regelaltersgrenze |
| Minijob + Aktivrente | Kombination möglich: 2.000 € steuerfrei plus 603 € Minijob |
Schritt für Schritt: So setzen Rentner den Minijob 2026 richtig ein
- Status klären: Zuerst prüfen, ob bereits die Regelaltersgrenze erreicht ist oder eine vorgezogene Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente bezogen wird.
- Arbeitsumfang planen: Auf Basis des Mindestlohns mit dem Arbeitgeber Stunden so festlegen, dass die 603‑Euro-Grenze im Regelfall nicht überschritten wird.
- Rentenversicherung wählen: Schriftlich erklären, ob weiterhin eigene Rentenbeiträge aus dem Minijob gezahlt werden sollen, um die Rente zu erhöhen.
- Aktivrente nutzen: Bei Arbeit über den Minijob hinaus prüfen, ob die Voraussetzungen für den 2.000‑Euro-Aktivrente-Freibetrag erfüllt sind und der Arbeitgeber dies im Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
- Steuer und Sozialabgaben im Blick behalten: Gesamtjahreseinkommen überschlägig rechnen und bei Unsicherheit eine Steuerberatung oder Auskunft der Deutschen Rentenversicherung einholen.


