Grundsicherung im Alter 2026
Grundsicherung im Alter ist eine existenzsichernde Leistung nach dem SGB XII für Menschen, deren Rente und sonstiges Einkommen nicht für den notwendigen Lebensunterhalt reichen. 2026 gilt weiterhin ein Regelbedarf für Alleinstehende von 563 Euro, dazu kommen angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe, etwa bei Schwerbehinderung.
Neu beziehungsweise besonders wichtig ist der Rentenfreibetrag für langjährig Versicherte: Wer mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten (Pflichtbeiträge, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen) vorweisen kann, darf bis zu 281,50 Euro der gesetzlichen Rente anrechnungsfrei behalten. Die Berechnung erfolgt in zwei Stufen: 100 Euro der Rente bleiben immer frei, zusätzlich 30 Prozent des darüber liegenden Betrags – gedeckelt auf 50 Prozent des Regelbedarfs (50 Prozent von 563 Euro = 281,50 Euro).
Wohngeld 2026 für Rentner
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit niedrigen Einkommen; Rentner können Wohngeld bekommen, wenn sie zwar keine Grundsicherung beziehen, ihre Miete oder Belastung aber kaum aus der Rente stemmen können. Typische Fälle sind alleinstehende Seniorinnen und Senioren, die 40 Prozent oder mehr ihrer Rente für die Warmmiete ausgeben.
Mit der Wohngeld-Plus-Reform wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert, und der Bundeszuschuss für Wohngeld steigt 2026 erneut; der Mittelansatz soll bei rund 7,75 Milliarden Euro liegen. Für Rentnerhaushalte bedeutet das: Wer bislang knapp über den Grundsicherungsgrenzen lag, hat 2026 oft erstmals Anspruch auf Wohngeld oder auf einen höheren Wohngeldbetrag.
Zuschuss der Pflegekasse beim Hausumbau
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) können bei ihrer Pflegekasse Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Dazu gehören etwa der Einbau einer barrierefreien Dusche, das Entfernen von Schwellen, Treppenlifte, verbreiterte Türen oder Haltegriffe im Bad.
Die Pflegekasse kann pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro Zuschuss zahlen; leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann sich der Betrag addieren. Wichtig ist ein vorheriger Antrag mit Kostenvoranschlag, denn nur genehmigte Umbauten werden bezuschusst – eigenmächtig beauftragte Arbeiten können leer ausgehen.
Pflegegeld für Angehörige
Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat, kann Pflegegeld von der Pflegekasse erhalten. Das Geld geht an die pflegebedürftige Person, wird aber faktisch häufig als Anerkennung und Unterstützung für die pflegenden Angehörigen genutzt.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad; je höher der Bedarf, desto mehr Geld steht monatlich zur Verfügung. Pflegegeld kann mit Zuschüssen für den Hausumbau und mit ambulanten Sachleistungen kombiniert werden, sofern die gesetzlichen Maximalbeträge je Pflegegrad nicht überschritten werden.
Befreiung von Zuzahlungen bei der Krankenkasse
Gesetzlich Versicherte müssen für Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte und Fahrkosten Zuzahlungen leisten – aber nur bis zu einer individuellen Belastungsgrenze. Für Rentnerinnen und Rentner mit niedrigem Einkommen liegt diese Grenze bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke bei einem Prozent.
Wer Grundsicherung oder Bürgergeld bezieht, profitiert von besonders niedrigen festen Grenzen, die direkt aus dem Regelsatz berechnet werden. Viele Kassen bieten eine Zuzahlungsbefreiung auf Vorauszahlung an: Sobald die voraussichtliche Belastungsgrenze (z.B. rund 135 Euro bei 2 Prozent bzw. ca. 68 Euro bei 1 Prozent auf Basis des 563-Euro-Regelsatzes) einmal gezahlt ist, stellt die Kasse eine Befreiungskarte für das gesamte Jahr aus – weitere Zuzahlungen entfallen dann komplett.
So finden Rentner den passenden Zuschuss
- Anspruch prüfen: Rentenbescheid, Mietkosten, Pflegegrad und vorhandene Ersparnisse sorgfältig durchgehen, um Grundsicherung, Wohngeld oder Pflegeleistungen einschätzen zu können.
- Beratung nutzen: Unabhängige Sozialberatungsstellen, Wohngeldstellen, Pflegekassen und die Deutsche Rentenversicherung helfen beim Ausfüllen der Anträge und beim Klären von Detailfragen. Auch der Verein Für soziales Leben e.V. bietet Hilfestellungen an
- Rechtzeitig beantragen: Viele Leistungen – insbesondere Wohngeld, Grundsicherung und Zuzahlungsbefreiung – gelten nicht rückwirkend, sondern erst ab Antragstellung; wer zu spät handelt, verschenkt bares Geld.


