Freibetrag 2026: Die wichtigsten Zahlen
Der Freibetrag für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 genau 197,75 Euro monatlich. Grundlage ist die bundeseinheitliche Bezugsgröße der Sozialversicherung von 3.955 Euro im Monat; der Freibetrag entspricht 1/20 dieser Bezugsgröße (3.955 ÷ 20 = 197,75 Euro).
Im Vergleich zu 2025 steigt der Freibetrag damit um 10,50 Euro (2025: 187,25 Euro). Betriebsrenten bis 197,75 Euro bleiben 2026 komplett beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung; erst der Anteil oberhalb dieser Grenze wird mit dem vollen GKV-Beitragssatz verbeitragt.
Für wen gilt der Freibetrag – und für wen nicht?
Vom Freibetrag profitieren ausschließlich gesetzlich pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beziehungsweise pflichtversicherte Beschäftigte mit Betriebsrente. Für sie wird der Freibetrag automatisch bei der Beitragsberechnung berücksichtigt – ein separater Antrag ist normalerweise nicht nötig.
Nicht profitieren dagegen:
- freiwillig gesetzlich Versicherte (sie zahlen ab dem ersten Euro Betriebsrente Beiträge),
- privat Krankenversicherte (keine GKV‑Beitragspflicht auf Betriebsrenten),
- Personen, deren Einkommen nicht über der Freigrenze liegt, aber auf andere Weise verbeitragt wird.
Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat 2024 bestätigt, dass freiwillig Gesetzlichversicherte keinen Anspruch auf den Betriebsrenten-Freibetrag haben.
Krankenversicherung vs. Pflegeversicherung
Der Freibetrag von 197,75 Euro gilt ausschließlich für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. In der sozialen Pflegeversicherung existiert 2026 weiterhin kein entsprechender Freibetrag; dort wird die gesamte Betriebsrente verbeitragt, sobald die GKV-Freigrenze bzw. der Freibetrag überschritten wird.
Die Beitragssätze 2026 liegen in der Summe (allgemeiner GKV-Satz, durchschnittlicher Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung) bei über 20 Prozent – für viele Rentner mit mittleren und höheren Betriebsrenten bleibt deshalb trotz Freibetrag eine spürbare Abgabenlast. Positiv ist: Je kleiner die Betriebsrente, desto stärker wirkt der Freibetrag und desto höher fällt der Nettoanteil aus.
Rechenbeispiel: So wirkt der Freibetrag 2026
- Betriebsrente: 300 Euro monatlich
- Freibetrag 2026: 197,75 Euro
- Beitragspflichtiger Teil: 300,00 – 197,75 = 102,25 Euro.
Bei einem Gesamtbeitragssatz von 21,1 Prozent (14,6 Prozent GKV, 2,9 Prozent Zusatzbeitrag, 3,6 Prozent Pflegeversicherung mit Kindern) ergeben sich:
- Beiträge: 102,25 × 21,1% ≈ 21,57 Euro
- Netto-Betriebsrente: 300,00 – 21,57 ≈ 278,43 Euro.
Ohne Freibetrag wären die vollen 300 Euro verbeitragt worden; der Freibetrag sichert hier also jeden Monat knapp über 40 Euro mehr Netto – aufs Jahr gerechnet ein dreistelliger Betrag.
Was Betriebsrentner 2026 beachten sollten
- Versicherungsstatus klären: Nur wer in der KVdR pflichtversichert ist, profitiert voll vom Freibetrag – ein Statuswechsel kann sich lohnen.
- Betriebsrenten bündeln: Bezieht jemand mehrere Betriebsrenten, gilt der Freibetrag von 197,75 Euro insgesamt, nicht je Vertrag; die Krankenkasse verrechnet alle Versorgungsbezüge.
- Bescheide prüfen: Ab Januar 2026 sollten Rentner die Beitragsabrechnungen und Rentenauszahlungsmitteilungen genau kontrollieren, ob der neue Freibetrag korrekt berücksichtigt ist.
Der erhöhte Freibetrag 2026 bringt für viele Betriebsrentner spürbar mehr Netto – entscheidend ist jedoch der eigene Krankenversicherungsstatus, der über die tatsächliche Entlastung im Ruhestand entscheidet.


