Für soziales Leben e. V.

gemeinnützig & unabhängig

Stand:

Autor: Experte:

Rente 2026: Diese Geburtsjahrgänge können 2026 erstmals die Regelaltersrente beziehen

2026 ist ein echtes Schnittjahr bei der regulären Altersrente: Erstmals ohne Abschlag in die Regelaltersrente können nur ganz bestimmte Geburtsdaten aus den Jahrgängen 1959 und 1960 gehen. Die Rente startet dabei immer am 1. des Monats nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (1959: 66 Jahre + 2 Monate, 1960: 66 Jahre + 4 Monate). Folgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., bietet einen exakten Überblick!

Wer gehört überhaupt zu „2026 erstmals“?

Die Frage lautet streng juristisch: Bei wem liegt die Regelaltersgrenze im Kalenderjahr 2026, sodass 2026 der erste mögliche Monat für eine reguläre, abschlagsfreie Altersrente ist.

  • Jahrgang 1959
    • Regelaltersgrenze: 66 Jahre und 2 Monate.
    • 1959 Geborene gehen „von April 2025 bis März 2026“ regulär in Rente.
  • Jahrgang 1960
    • Regelaltersgrenze: 66 Jahre und 4 Monate.
    • 1960 Geborene gehen „von Juni 2026 bis Mai 2027“ regulär in Rente.

Damit gilt:
2026 erstmals regulär rentenberechtigt (Regelaltersrente, ohne Abschlag) sind nur Versicherte mit Geburtsdatum

  • vom 1.11.1959 bis 31.12.1959 und
  • vom 1.1.1960 bis 31.7.1960.

Früher Geborene (ältere 1959er) konnten schon 2025 regulär gehen, später Geborene (ab August 1960) erreichen die Grenze erst 2027 oder später.

Tabelle: Diese Geburtsdaten können 2026 erstmals in reguläre Altersrente gehen

Die folgende Tabelle listet für jeden Monat 2026 genau auf, mit welchen Geburtsdaten man erstmals regulär in Rente gehen kann.

Rentenbeginn 2026Geburtsdaten, die 2026 erstmals regulär in Rente gehen können (Regelaltersrente)Begründung (Regelaltersgrenze)
Januar 2026Niemand Alle, die im Januar 2026 regulär Rente beziehen, haben ihre Regelaltersgrenze (66 J. + 2 Mon. beim Jahrgang 1959) bereits im Dezember 2025 erreicht und waren damit schon 2025 regulär rentenberechtigt.
Februar 2026Geburt: 1.11.1959 – 30.11.1959Diese späten 1959er werden im Januar 2026 exakt 66 Jahre und 2 Monate alt und erreichen damit ihre Regelaltersgrenze – der erste mögliche Monat der Regelaltersrente ist der 1. Februar 2026.
März 2026Geburt: 1.12.1959 – 31.12.1959Sie vollenden 66 Jahre + 2 Monate im Februar 2026; die reguläre Altersrente beginnt dann am 1. März 2026.
April 2026NiemandIm April 2026 wird bei keinem Geburtsdatum die Regelaltersgrenze eines kompletten Blocks erstmals erreicht; April‑Renten stammen aus Grenzen, die schon im März oder früher lagen.
Mai 2026Niemand Gleiches Prinzip wie im April: ein „Zwischenmonat“ ohne eigene neue Altersgrenzen‑Kohorte; wer im Mai 2026 regulär startet, war rechtlich schon vorher rentenberechtigt.
Juni 2026Geburt: 1.1.1960 – 31.1.1960Für den Jahrgang 1960 gilt 66 Jahre + 4 Monate als Regelaltersgrenze.​ Wer im Januar 1960 geboren ist, erreicht diese Grenze im Mai 2026 und kann ab 1. Juni 2026 erstmals regulär in Rente gehen.
Juli 2026Geburt: 1.2.1960 – 29.2.1960Diese Februar‑1960‑Geborenen vollenden 66 Jahre + 4 Monate im Juni 2026 und sind damit ab 1. Juli 2026 erstmals regulär rentenberechtigt.
August 2026Geburt: 1.3.1960 – 31.3.1960Regelaltersgrenze wird im Juli 2026 erreicht, erster möglicher Monat der Regelaltersrente ist August 2026.
September 2026Geburt: 1.4.1960 – 30.4.1960Diese Gruppe wird im August 2026 66 Jahre und 4 Monate alt und kann ab 1. September 2026 ohne Abschlag in Rente gehen.
Oktober 2026Geburt: 1.5.1960 – 31.5.1960Vollendung der Regelaltersgrenze im September 2026, Beginn der Regelaltersrente zum 1. Oktober 2026.
November 2026Geburt: 1.6.1960 – 30.6.1960Sie erreichen 66 Jahre + 4 Monate im Oktober 2026 und können damit ab 1. November 2026 erstmals regulär in Rente gehen.
Dezember 2026Geburt: 1.7.1960 – 31.7.1960Diese Juli‑1960‑Geborenen vollenden die Regelaltersgrenze im November 2026; die erste reguläre Monatsrente fließt ab 1. Dezember 2026.

Klarer Korridor:

  • Letzter 1959‑Block mit erstmals 2026 erreichter Regelaltersgrenze: 1.11.1959–31.12.1959 (Rentenbeginn Februar/März 2026).
  • Erster 1960‑Block mit erstmals 2026 erreichter Regelaltersgrenze: 1.1.1960–31.7.1960 (Rentenbeginn Juni–Dezember 2026).

Alle anderen Geburtsdaten – ältere 1959er und spätere 1960er – liegen rechtlich entweder vor oder nach diesem „erstmals 2026“‑Fenster.

Zusammenfassung: wer 2026 erstmal die reguläre Altersrente beziehen kann

  • 2026 ist das erste reguläre Rentenjahr für
    • die allerletzten 1959er (Geburt im November und Dezember 1959) und
    • die ersten sieben Geburtsmonate 1960 (Januar bis Juli 1960).
  • Wer früher als November 1959 geboren ist, hätte schon 2025 regulär ohne Abschläge in Rente gehen können – 2026 ist für diese Personen kein „erstes“ Rentenjahr.
  • Wer ab August 1960 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze erst 2027; erst dann beginnt das „erste“ Jahr der regulären Altersrente.

Quelle

Den Rentenbeginn‑Rechner der Deutschen Rentenversicherung findet man hier: deutsche-rentenversicherung

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen Ingo Kosick
  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

    Alle Beiträge ansehen Peter Kosick

Hinweis zur Redaktion und zum Faktencheck
Die Redaktion von Bürger & Geld prüft sämtliche Artikel vor Veröffentlichung sorgfältig nach aktuellen gesetzlichen Grundlagen, offiziellen Statistiken und seriösen Quellen wie Bundesministerien, Sozialverbänden und wissenschaftlichen Studien. Unser Redaktionsteam besteht aus erfahrenen Fachautorinnen für Sozialpolitik, die alle Inhalte regelmäßig überarbeiten und aktualisieren. Jeder Text durchläuft einen strukturierten Faktencheck-Prozess sowie eine redaktionelle Qualitätssicherung, um höchste Genauigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Bei allen wesentlichen Aussagen werden Primärquellen direkt im Fließtext verlinkt. Die Unabhängigkeit von Werbung und Drittinteressen sichert neutralen Journalismus – zum Schutz unserer Leserinnen und zur Förderung der öffentlichen Meinungsbildung.


Verantwortlich für die Inhalte auf dieser Seite: Redaktion des Vereins Für soziales Leben e. V. – Ihre Experten rund um Soziale Sicherheit und Altersvorsorge.