Grundlagen: Welche Rente ist gemeint?
Für die Frage „45 Jahre eingezahlt – abschlagsfrei?“ ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte entscheidend.
- Diese Rente gibt es, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.
- Sie ermöglicht einen abschlagsfreien Rentenbeginn maximal zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.
- Die frühestmögliche Altersgrenze liegt – je nach Jahrgang – zwischen 63 und 65 Jahren; für Jahrgänge ab 1964 gilt ein fixes Mindestalter von 65 Jahren.
Die normale Regelaltersrente kommt ohne Abschläge, aber erst mit der individuellen Regelaltersgrenze (bis zu 67 Jahren).
Wann sind 45 Jahre wirklich erfüllt?
Die 45 Jahre Wartezeit bestehen nicht nur aus „klassischen Arbeitsjahren“.
Angerechnet werden u.a.:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit.
- Zeiten der Kindererziehung (in der Regel bis zum 10. Lebensjahr des Kindes).
- Zeiten der Pflege naher Angehöriger.
- Zeiten mit Minijob, wenn eigene Beiträge gezahlt wurden.
Nicht oder nur eingeschränkt anrechenbar sind z.B. längere Grundsicherungs-/Bürgergeld-Zeiten und bestimmte schulische Zeiten; hier muss der Einzelfall geprüft werden.
Wie früh ist abschlagsfrei möglich? (Jahrgänge)
Faustregel: Mit 45 Versicherungsjahren ist abschlagsfrei maximal zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze | Abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren (besonders langjährig versichert) |
|---|---|---|
| 1959 | 66 Jahre + 2 Monate | 64 Jahre + 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre + 4 Monate | 64 Jahre + 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre + 6 Monate | 64 Jahre + 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre + 8 Monate | 64 Jahre + 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre + 10 Monate | 64 Jahre + 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre | 65 Jahre |
Eine Rente mit 63 ohne Abschläge gibt es nur noch für ältere Jahrgänge (z.B. 1954–1957), nicht mehr für Jahrgänge um 1960 und jünger.
Typische Irrtümer: Warum „45 Jahre voll“ nicht automatisch reicht
- Sofort nach dem 45. Jahr in Rente geht nicht: Die Rente für besonders langjährig Versicherte ist strikt auf „Regelaltersgrenze minus zwei Jahre“ festgelegt – unabhängig davon, wann die 45 Jahre erreicht werden.
- Wer z.B. mit 17 angefangen hat und mit 62 bereits 45 Jahre voll hat, muss trotzdem bis mindestens 64 (plus Monate je Jahrgang) warten oder Abschläge in Kauf nehmen.
- Wer die 45 Jahre nicht erreicht, kann zwar über die Rente für langjährig Versicherte (ab 35 Jahren) früher raus, zahlt dann aber 0,3 Prozent Abschlag pro Monat vor der Regelaltersgrenze (bis zu 14,4 Prozent).
Abschlagsfrei versus mit Abschlag: Varianten im Überblick
| Rentenart | Versicherungsjahre | Frühester Beginn | Abschläge |
|---|---|---|---|
| Regelaltersrente | mind. 5 Jahre | Regelaltersgrenze je Jahrgang | keine |
| Altersrente für langjährig Versicherte | mind. 35 Jahre | bis zu 5 Jahre vor Regelalter | bis 14,4% Abschlag |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | mind. 45 Jahre | max. 2 Jahre vor Regelalter | keine |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | mind. 35 Jahre + GdB ≥ 50 | vorverlegt je nach Jahrgang | ggf. Abschläge, je nach Beginn |
Für viele Jahrgänge ist die Kombination aus 45 Jahren + besonders langjährig versichert die attraktivste Variante, weil sie einen früheren Ausstieg ohne Abschläge und mit freiem Hinzuverdienst ermöglicht.
Was Versicherte jetzt konkret tun sollten
- Versicherungsverlauf prüfen: Bei der Deutschen Rentenversicherung einen aktuellen Versicherungsverlauf und eine Rentenauskunft anfordern; fehlende Zeiten (z.B. Kindererziehung, Pflege) nachmelden.
- Geburtsjahr & Altersgrenze klären: In der Rentenauskunft steht die persönliche Regelaltersgrenze und das früheste Datum für die Rente als besonders langjährig Versicherter.
- Strategie wählen: Durchrechnen lassen, ob sich ein früher, aber gekürzter Rentenbeginn (langjährig versichert) oder das Warten auf die 45-Jahres-Regel lohnt – am besten mit offizieller Beratung oder einem unabhängigen Rentenberater.
Kernbotschaft: 45 Jahre in die Rentenversicherung zu zahlen ist die Eintrittskarte für eine abschlagsfreie Frühverrentung – aber nicht ab beliebigem Alter, sondern höchstens zwei Jahre vor der individuellen Regelaltersgrenze.


