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Rente 2026: Hochrechnung im Rentenantrag – Ja oder Nein ankreuzen?

Wer 2026 einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellt, steht vor einer der kniffligsten Fragen im Formular R0100: „Soll das Arbeitsentgelt bis zum Rentenbeginn hochgerechnet werden – Ja oder Nein?" Die Antwort kann über tausende Euro im Laufe des Rentenlebens entscheiden, denn eine einmal getroffene Wahl ist dauerhaft bindend und lässt sich nachträglich kaum korrigieren. Ab 2027 soll ein neues Verfahren dieses Dilemma beenden – doch bis Ende 2026 bleibt die Entscheidung für Neurentner hochrelevant. Einzelheiten zur Hochrechnungsfrage im Rentenantrag mit Tipps zur Antwort in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Was ist die Hochrechnung im Rentenantrag?

Beim Rentenantrag (Formular R0100) fragt die Deutsche Rentenversicherung, ob das Arbeitsentgelt für die letzten bis zu drei Monate vor Rentenbeginn hochgerechnet werden soll. Das bedeutet: Die Rentenversicherung schreibt den Durchschnittsverdienst der letzten zwölf bekannten Monate fort, anstatt auf die tatsächlichen Entgeltmeldungen des Arbeitgebers zu warten.

Warum gibt es die Hochrechnung überhaupt?

  • Sie soll verhindern, dass sich die erste Rentenzahlung verzögert, weil der Arbeitgeber die letzten Lohndaten noch nicht gemeldet hat.
  • Ohne Hochrechnung kann es Wochen oder Monate dauern, bis der Rentenbescheid kommt und die erste Zahlung auf dem Konto landet.

Warum ist die Hochrechnungsfrage so heikel?

Die Hochrechnung kann sowohl Vor‑ als auch Nachteile bringen – je nachdem, wie das Einkommen in den letzten Monaten vor Rentenbeginn aussieht.

Problem 1: Einmalzahlungen werden ignoriert

Wer in den letzten drei Monaten vor Rentenbeginn Sonderzahlungen erhält (z. B. Boni, Urlaubs‑ oder Weihnachtsgeld, Überstundenauszahlungen, abgegoltene Urlaubstage), verliert diese bei der Hochrechnung. Die Rentenversicherung rechnet nur mit dem Durchschnitt der letzten zwölf Monate – Einmalzahlungen im Hochrechnungszeitraum fließen nicht ein.

Problem 2: Beitragsbemessungsgrenze des Vorjahres

Bei Gutverdienern, die nahe oder über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, kann die Hochrechnung auf Basis des Vorjahresverdienstes erfolgen. Da die Beitragsbemessungsgrenze jährlich steigt, werden in diesem Fall weniger Entgeltpunkte angerechnet als bei Nutzung der tatsächlichen, höheren Beitragszahlungen des laufenden Jahres.

Problem 3: Entscheidung ist endgültig

Wer einmal „Ja” ankreuzt, bleibt auch dann bei der hochgerechneten Rente, wenn die echten Zahlen später günstiger gewesen wären. Eine nachträgliche Korrektur ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, die Berechnungsgrundlage war nachweislich falsch.


Wann „Ja” zur Hochrechnung sinnvoll ist

Die Hochrechnung ist vorteilhaft, wenn das Einkommen in den letzten Monaten vor Rentenbeginn stabil bleibt und keine Sonderzahlungen anstehen.

  • Stabiles Monatsgehalt: Wer jeden Monat gleich viel verdient und keine Einmalzahlungen erwartet, kann bedenkenlos „Ja” ankreuzen.
  • Schneller Rentenbescheid: Wer die Rente nahtlos ohne Wartezeit erhalten möchte, profitiert von der Hochrechnung, da der Bescheid früher ergeht.
  • Kein Vermögenspuffer: Wer finanziell auf die pünktliche erste Rentenzahlung angewiesen ist und keine Rücklagen hat, sollte die Hochrechnung wählen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden.

Wann „Nein” zur Hochrechnung klüger ist

In bestimmten Situationen kann ein „Nein” bares Geld wert sein – auch wenn der Rentenbescheid dann später kommt.

Sonderzahlungen in den letzten Monaten

  • Einmalzahlungen wie Boni, Prämien, Abfindungen, Überstundenvergütungen oder abgegoltene Urlaubstage erhöhen das tatsächliche Einkommen.
  • Wird stattdessen der Durchschnitt der Vormonate hochgerechnet, gehen diese Zahlungen für die Rentenberechnung verloren.

Beispielrechnung

Ein Arbeitnehmer erhält in den letzten drei Monaten vor Rentenbeginn 12.000 € statt der hochgerechneten 9.187,50 € (Durchschnitt). Der Unterschied von 2.812,50 € führt zu einer um ca. 2,40 € höheren Monatsrente. Über 20 Rentenjahre summiert sich das auf mindestens 580 € – ohne Rentenerhöhungen eingerechnet.

Einkommen nahe der Beitragsbemessungsgrenze

  • Gutverdiener, deren Gehalt an oder über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sollten prüfen, ob die Hochrechnung auf Basis der niedrigeren Vorjahresgrenze erfolgt.
  • In diesem Fall kann der Verzicht auf die Hochrechnung monatlich rund 50 Cent mehr Rente bringen – lebenslang.

Tipp: Hochrechnung nur für ein oder zwei Monate

Es ist möglich, auf dem Rentenantrag handschriftlich zu vermerken, dass nur für einen oder zwei Monate hochgerechnet werden soll. So lässt sich ein Kompromiss zwischen schnellem Bescheid und korrekter Berechnung finden.


Checkliste: So entscheiden Sie richtig

SituationEmpfehlung
Stabiles Gehalt, keine Sonderzahlungen„Ja” ankreuzen
Boni, Prämien, Überstunden in letzten 3 Monaten„Nein” ankreuzen
Abgegoltene Urlaubstage vor Rentenbeginn„Nein” ankreuzen
Einkommen über BeitragsbemessungsgrenzePrüfen, ggf. „Nein”
Finanzielle Engpässe, schnelle Zahlung nötig„Ja” ankreuzen
Unsicherheit, kein Beratungstermin möglichIm Zweifel 2026 „Nein”

Ab 2027: Das Dilemma entfällt

Das SGB VI‑Anpassungsgesetz sieht vor, dass ab 1. Januar 2027 ein neues Verfahren gilt.

So funktioniert das neue Verfahren

  • Die Rentenversicherung rechnet künftig bei allen Versicherten zunächst automatisch hoch.
  • Sobald der Arbeitgeber die tatsächlichen Entgeltdaten meldet, erfolgt ein automatischer Abgleich.
  • Ergibt die Hochrechnung eine höhere Rente, bleibt es dabei.
  • Ist die tatsächliche Rente höher, wird nachträglich korrigiert und die Differenz nachgezahlt.

Vorteile für Rentner ab 2027

  • Kein Risiko mehr, sich falsch zu entscheiden.
  • Der Rentenbescheid kommt pünktlich, und bei höherem tatsächlichen Verdienst gibt es eine Nachzahlung.
  • Das Ausfüllen des Rentenantrags wird deutlich einfacher.

Was Betroffene 2026 beachten sollten

Für alle, die 2026 in Rente gehen, gelten noch die alten Regeln. Deshalb ist eine sorgfältige Prüfung der eigenen Situation unerlässlich.

Konkrete Handlungsempfehlungen

  • Gehaltsabrechnungen prüfen: Welche Sonderzahlungen stehen in den letzten drei Monaten vor Rentenbeginn an?
  • Beratung nutzen: Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Beratungstermine an, bei denen die Hochrechnung individuell durchgerechnet werden kann.
  • Im Zweifel „Nein”: Wer Sonderzahlungen erwartet und finanziell überbrücken kann, sollte 2026 lieber „Nein” ankreuzen und auf die tatsächliche Meldung warten.
  • Handschriftlichen Vermerk nutzen: Wer nur für einen oder zwei Monate hochrechnen lassen möchte, kann dies im Antrag vermerken.

Fazit für Neurentner 2026

Die Hochrechnungsfrage im Rentenantrag bleibt 2026 eine der wichtigsten Entscheidungen für künftige Rentner. Wer Sonderzahlungen erwartet, sollte „Nein” ankreuzen und die dreimonatige Wartezeit in Kauf nehmen. Ab 2027 entfällt dieses Risiko durch das neue automatische Verfahren – bis dahin lohnt sich eine genaue Prüfung oder ein Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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