Was bedeutet Arbeitslosengeld kurz vor der Rente?
Wer kurz vor der Regelaltersgrenze seinen Job verliert oder freiwillig beendet, kann bei erfüllter Anwartschaft Arbeitslosengeld (ALG I) beziehen, statt sofort in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen zu gehen. Der Anspruch besteht, solange die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist und innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung vorlagen.
- Ab dem 58. Lebensjahr kann ALG I bis zu 24 Monate gezahlt werden.
- Wichtig: Arbeitslosengeld und Rente müssen nicht gleichzeitig beantragt werden; ein möglicher Rentenanspruch zwingt nicht automatisch in den Ruhestand.
Vorteil 1: Höheres Einkommen statt früher Rente
Eine vorgezogene Altersrente (z. B. mit 63) führt zu dauerhaften Abschlägen von 0,3 % pro Monat vor dem regulären Rentenalter, also bis zu 14,4 % bei 48 Monaten. In vielen Fällen liegt das ALG I netto über der vorgezogenen Rente, weil es sich aus dem früheren Bruttoarbeitslohn berechnet
- Rund 60 % (mit Kind 67 %) des pauschalierten Nettoentgelts als ALG I sind üblich, oft deutlich mehr als eine gekürzte Frührente.
- So können Betroffene den Lebensstandard besser halten und müssen weniger Rücklagen angreifen.
Vorteil 2: Rentenabschläge verringern oder vermeiden
Jeder Monat, in dem statt vorgezogener Rente ALG I bezogen wird, verschiebt den Rentenbeginn nach hinten und reduziert damit die Abschläge. Wer den Ruhestand geschickt plant, kann durch ein oder zwei Jahre ALG I die Kürzung deutlich drücken – im Idealfall sogar ganz vermeiden.
- Beispiel: Statt mit 63 mit 14,4 % Abschlag in Rente zu gehen, zwei Jahre ALG I beziehen und erst mit 65 ohne oder mit deutlich geringeren Abschlägen starten.
- Das Ergebnis sind dauerhaft höhere monatliche Rentenzahlungen für den gesamten Ruhestand.
Vorteil 3: Arbeitslosigkeit zählt (oft) für die Rente
Zeiten mit ALG I werden in der gesetzlichen Rentenversicherung als Pflichtbeitrags- oder Anrechnungszeiten berücksichtigt. Dadurch kann der Rentenanspruch steigen oder wichtige Wartezeiten erfüllt werden.
- Die Rentenversicherung behandelt ALG‑I-Zeiten so, als würde weiter gearbeitet, allerdings mit teils geringeren fiktiven Entgelten als bei vollem Gehalt.
- Für die Wartezeit von 45 Jahren (Rente für besonders langjährig Versicherte) gelten Besonderheiten: Die letzten 24 Monate vor Rentenbeginn mit ALG I werden in der Regel nicht angerechnet, außer bei Insolvenz oder vollständiger Betriebsaufgabe.
Vorteil 4: Flexibler Übergang in die Rente
Arbeitslosengeld verschafft Zeit, um den optimalen Rentenstart zu planen und Alternativen zu prüfen. So lassen sich Teilrente, Flexi-Rente oder ein späterer, abschlagsfreier Eintritt besser kombinieren.
- Wer „arbeitslos mit 61, Rente mit 63/65“ plant, kann häufig günstiger in den Ruhestand starten als bei sofortiger Frührente.
- Die Phase kann für Bewerbungen auf Teilzeitjobs, Weiterbildung oder gesundheitliche Stabilisierung genutzt werden.
Weitere Vorteile
Zusätzlich zu höherem Einkommen, weniger Abschlägen und mehr Rentenpunkten gibt es noch mehrere strategische Vorteile, wenn vor der Rente ALG I bezogen wird.
Kranken- und Pflegeversicherung gesichert
Während des Bezugs von ALG I bleiben Betroffene ganz normal in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert, die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit. Das verhindert Versicherungslücken in den letzten Jahren vor der Rente und erspart oft hohe freiwillige Beiträge aus eigener Tasche.
Schonung von Ersparnissen und Vermögen
ALG I ist eine Versicherungsleistung ohne Vermögensprüfung; Ersparnisse oder Wohneigentum müssen im Gegensatz zum Bürgergeld nicht zuerst aufgebraucht werden. So lassen sich Rücklagen für späteren Ruhestand, Renovierung, Pflegekosten oder unerwartete Ausgaben erhalten.
Zeitgewinn für Planung und Neuorientierung
Die Phase mit ALG I kann genutzt werden, um in Ruhe den optimalen Rentenbeginn, Rentenart (Voll‑ oder Teilrente) und mögliche Ausgleichszahlungen für Abschläge zu planen.
Gleichzeitig bleibt Zeit, Alternativen wie Teilzeitjob, Minijob oder selbstständige Nebentätigkeit zu prüfen, ohne sofort eine endgültige Rentenentscheidung treffen zu müssen.
Möglichkeit, Wartezeiten noch zu erfüllen
In Einzelfällen kann ALG I helfen, fehlende Monate für die 35‑‑jährige Wartezeit noch zu erreichen, etwa wenn nur wenige Monate zur Rente für langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen fehlen:
Wichtig: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld zählen aber nicht für die 45-jährigen Wartezeit für besonders langjährig Versicherte – wenn sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn liegen!!
Psychologischer und gesundheitlicher Entlastungseffekt
Der Ausstieg aus einem belastenden Job bei gleichzeitig gesichertem Einkommen und Versicherungsschutz kann Stress reduzieren und die Gesundheit stabilisieren.Eine entlastete Übergangsphase verbessert oft die Ausgangslage für den Start in die Rente – gerade bei Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Wichtige Punkte: Sperrzeit, Meldepflichten, Tücken
Bei freiwilliger Kündigung oder Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in der kein ALG I gezahlt wird und sich die Bezugsdauer verkürzt. Daher sollte jede Trennung vom Arbeitgeber vorab mit Fachleuten geprüft werden.
- Frühzeitige Arbeitslosmeldung (spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses) ist Pflicht, sonst drohen Leistungskürzungen.
- Für die 45‑Jahres-Wartezeit können ALG‑I‑Zeiten unmittelbar vor Rentenbeginn problematisch sein; hier ist eine individuelle Rentenberatung dringend sinnvoll, s. o.!
Fazit: Wer kurz vor der Rente steht und arbeitslos wird oder den Ausstieg plant, sollte deshalb immer durchrechnen (lassen), ob ALG I vor der Rente zu mehr Netto-Einkommen, weniger Abschlägen und einer höheren Lebensrente führt.


