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Auszahlung Rente 2026 – Warum eine Ungleichbehandlung kraft Gesetz: vorschüssige -nachschüssige Zahlung?

Millionen Rentner fragen sich 2026 „Wann kommt meine Rente?“, „Warum bekomme ich das Geld später?“ oder „Ist das gerecht?“. Die Rentenauszahlung 2026 erfolgt für Millionen Rentner unterschiedlich – einige bekommen ihre Rente vorschüssig, andere nachschüssig. Diese Ungleichbehandlung ist kein Versehen, sondern ausdrücklich im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) und in Übergangsregelungen seit 1. April 2004 so angelegt. Der rechtliche Hintergrund mit §§ 118 ff. und § 272a SGB VI, die historisch-politische Weichenstellung 2004 und die praktischen Folgen für die Haushaltskasse erklären, warum diese Ungleichbehandlung „kraft Gesetz“ besteht – und warum sie trotz Kritik bislang nicht abgeschafft wurde. Nachlesen können Sie dies in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Grundprinzip: Was heißt vorschüssig und nachschüssig?

Bei der gesetzlichen Rente regeln die §§ 118 bis 120 SGB VI, wann Renten fällig werden und ausgezahlt werden dürfen. Für die Praxis entscheidend ist, ob die Zahlung als vorschüssige oder nachschüssige Rente erfolgt.

Vorschüssige Rentenzahlung bedeutet: Die Rente für den kommenden Monat steht bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats auf dem Konto bereit, zum Beispiel die Februar-Rente Ende Januar. Nachschüssige Rentenzahlung heißt: Die Rente wird am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats überwiesen, also die Februar-Rente erst Ende Februar.

Wichtig ist: Beide Zahlungsweisen betreffen nur den Zeitpunkt der Überweisung, nicht die Anzahl der Rentenmonate oder die Höhe des Rentenanspruchs. Langfristig erhalten Rentner in beiden Systemen gleich viele Monatsrenten, lediglich der zeitliche Cashflow verschiebt sich.

Rechtsgrundlage: SGB VI und die Umstellung 2004

Die Fälligkeit der Renten bestimmt § 118 SGB VI, der festlegt, dass Renten monatlich gezahlt werden und zum Ende des jeweiligen Kalendermonats fällig sind. Die Details des Zahlungszeitpunkts – insbesondere die Verschiebung auf den Monatsletzten – sind zudem in § 272a SGB VI und dazugehörigen Verwaltungsvorschriften konkretisiert.

Zum 1. April 2004 wurde der Rentenzahlungstermin für Neurentner gesetzlich auf das Monatsende verschoben; Grundlage waren insbesondere Änderungen durch das Dritte Gesetz zur Änderung des SGB VI (BGBl. I 2003, S. 3022). Dieses Reformpaket zielte auf eine Vereinheitlichung der Rentenzahlverfahren, eine bessere Steuerung der Rentenkasse und eine engere Verknüpfung mit Beitragsänderungen in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Die gesetzliche Regelung bewirkt, dass Renten als laufende Geldleistung am Ende des Anspruchsmonats gezahlt werden, was haushalterisch und verwaltungstechnisch besser steuerbar ist. Ergänzend verweist die Rechtsprechung zur Verzinsung von Geldleistungen (§ 44 SGB I) darauf, dass für vorschüssige und nachschüssige Zahlungen der Beginn der Fälligkeit entscheidend ist, was in internen DRV-Richtlinien konkret beschrieben wird.

Wer bekommt 2026 vorschüssig, wer nachschüssig?

Bis März 2004 begann eine Rente mit vorschüssiger Zahlung, das heißt: Die erste Rentenzahlung erfolgte bereits zu Beginn der ersten Rentenperiode. Für diese Alt-Renten gilt Bestandschutz – sie werden weiterhin vorschüssig gezahlt, obwohl das Recht später geändert wurde.

Ab dem 1. April 2004 beginnende Renten werden nachschüssig gezahlt, also am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats; diese Systematik ist heute Standard. Laut Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung hat sich im Laufe der Jahre das Verhältnis zugunsten der nachschüssigen Zahlungen verschoben: 2018 waren erstmals mehr Renten nachschüssig als vorschüssig.

Besonders heikel ist die sogenannte Folgerente: Stirbt ein Rentner, der vorschüssig bezogen hat, wird eine anschließende Witwen- oder Witwerrente häufig nachschüssig gezahlt, selbst wenn der ursprüngliche Rentenbeginn vor dem 1. April 2004 lag, was für Angehörige zu weiterer Verwirrung führen kann. Gleichzeitig bleibt die vorschüssige Zahlung bei einigen Bestands-Konstellationen, etwa beim Übergang von Erwerbsminderungsrente zur Altersrente, wenn der ursprüngliche EM-Rentenbeginn vor dem Stichtag lag.

Ungleichbehandlung „kraft Gesetz“: Warum zwei Systeme nebeneinander existieren

Die Ungleichbehandlung zwischen vorschüssiger und nachschüssiger Rentenzahlung ist nicht zufällig, sondern das Ergebnis einer bewussten Gesetzesentscheidung. Der Gesetzgeber wollte das Rentenzahlverfahren modernisieren und vereinheitlichen, gleichzeitig aber die Vertrauensposition der bereits laufenden Renten wahren.

Für Neurentner ab April 2004 wurde per Gesetz die nachschüssige Zahlung am Monatsende eingeführt – dies stabilisiert die Liquidität der Rentenversicherung und ermöglicht es, Beitrags- und Anpassungsänderungen schneller im System zu verarbeiten. Für Bestandsrentner wurde ein gesetzlicher Bestandschutz geschaffen: Wer bereits vor dem Stichtag vorschüssig Rente bezog, durfte nicht durch eine Umstellung „ins Minus“ rutschen und behielt daher die frühere Zahlungsweise.

So entsteht eine rechtlich zulässige Ungleichbehandlung: Rentner mit gleichem Rentenbetrag, aber unterschiedlichem Rentenbeginn, bekommen ihr Geld zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Sozialgerichte und das Bundessozialgericht haben vergleichbare Konstellationen – etwa die volle Tragung des Pflegeversicherungsbeitrags ab 2004 – im Grundsatz als verfassungsgemäß bestätigt, solange der Kern des Rentenanspruchs unberührt bleibt und sachliche Gründe vorliegen.

Finanzielle Wirkung: Kein Rentenmonat geht verloren, aber Startschock

Die nachschüssige Rentenzahlung führt nicht zu weniger Rentenmonaten, sondern die Auszahlung wird lediglich zeitlich verschoben. Beispiel: Erhält jemand 20 Jahre Rente nachschüssig, so kommt die erste Zahlung erst nach Ablauf des ersten Jahres, die letzte jedoch direkt nach Ende des zwanzigsten Jahres – in der Summe bleiben es 20 Zahlungen.

Der große Kritikpunkt ist der Start in die Rente: Wer heute nachschüssig in Rente geht, muss eine Periode länger auf die erste Rentenüberweisung warten, während Einkommen aus Arbeit, Arbeitslosengeld oder Krankengeld oft schon vorher endet. Viele Neurentner empfinden diese Lücke als „versteckte Kürzung“, obwohl rechtlich kein Rentenmonat entfällt, sondern sich lediglich der Zahlungsrhythmus verschiebt.​

Zudem wirkt die Kombination mehrerer Reformen: Zum 1. April 2004 wurde nicht nur der Auszahlungstermin verschoben, sondern auch die volle Tragung des Pflegeversicherungsbeitrags auf Rentner übertragen, was das Netto zusätzlich gedrückt hat. Dieser Reformmix hat das Vertrauen vieler Rentner erschüttert und verstärkt das Gefühl, gegenüber älteren Bestandsrentnern schlechter gestellt zu sein.

Praktische Folgen 2026: Liquidität, Planung

Für das Jahr 2026 listen Banken, Medien und Rentenportale detaillierte Auszahltermine, unterscheiden dabei aber ausdrücklich zwischen vorschüssiger und nachschüssiger Rente. Wer vorschüssig bezahlt wird, sieht die Rente in der Regel schon kurz vor Monatsbeginn auf dem Konto und kann Miete, Strom und andere Fixkosten frühzeitig abdecken; nachschüssig Bezogene erhalten die Zahlung dagegen erst zum Monatsende.

Neurentner 2026 mit nachschüssiger Zahlung sollten eine Überbrückungsphase einplanen, etwa durch Rücklagen, Abfindungen oder Lohnnachzahlungen, um die erste Rentenlücke zu schließen. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten trifft die Verschiebung des Zahlungstermins Menschen mit geringem Einkommen besonders hart, was auch Umfragen zur empfundenen Ungleichbehandlung bei der Rente zeigen.

Überblick über die Auszahlung der Rente 2026

Einen tabellarischen Überblick über die Auszahlung der Rente 2026 finden Sie hier: Rente Auszahlung 2026

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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