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Ausbildung und Rente: So werden deine Ausbildungsjahre wirklich gewertet

Ausbildungszeiten können deine spätere Rente erhöhen und als sogenannte Anrechnungszeiten zählen, werden aber je nach Art der Ausbildung und Rentenart unterschiedlich gewertet. Entscheidend ist, ob du Pflichtbeiträge zahlst (z.B. betriebliche Ausbildung) oder „nur“ schulisch lernst (z.B. Schule, Studium). Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben erklärt im Einzelnen, wie Ausbildungszeiten für die Rente gewertet werden.

Grundprinzip: Welche Zeiten zählen für die Rente?

  • Pflichtbeitragszeiten (z.B. duale Ausbildung mit Gehalt) erhöhen direkt die Rentenpunkte und zählen für fast alle Wartezeiten.
  • Schulische Zeiten ab dem 17. Geburtstag (Schule, Fachschule, Hochschule) sind Anrechnungszeiten, die vor allem für die Wartezeit von 35 Jahren wichtig sind.
  • Für Schul- und Studienzeiten zusammen können maximal acht Jahre als Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Schulische Ausbildung & Studium – so wird für die Rente gezählt

  • Schulzeiten, Fachschulen und Hochschulen ab dem 17. Lebensjahr werden als Anrechnungszeit geführt, wenn du sie nachweist (z.B. Zeugnisse, Bescheinigungen).
  • Diese Zeiten zählen in der Regel nicht direkt mit eigenen Beiträgen, verbessern aber den Gesamtleistungswert und helfen z.B. bei der Wartezeit von 35 Jahren für bestimmte Rentenarten.
  • Mehr als acht Jahre Schule/Studium ab 17 werden nicht mehr als Anrechnungszeit berücksichtigt; alles darüber bleibt für die gesetzliche Rente „unbelegt“.

Betriebliche Ausbildung (Lehre) und Rentenpunkte

  • In einer dualen/betrieblichen Ausbildung bist du rentenversicherungspflichtig, dein Azubi-Gehalt bringt Pflichtbeiträge und damit Rentenpunkte.
  • Weil Azubi-Gehälter niedrig sind, werden bis zu drei Ausbildungsjahre höher bewertet: Entgelt und damit Entgeltpunkte werden auf bis zu 75% des Durchschnittsverdienstes angehoben.
  • Dadurch kann ein Ausbildungsjahr für die Rente fast dreieinhalb Mal so viel wert sein wie der reale Verdienst, was deine spätere Monatsrente spürbar verbessert.

Wartezeiten: 35 vs. 45 Jahre

  • Für Renten, die eine Wartezeit von 35 Jahren verlangen (z.B. Rente für langjährig Versicherte), zählen auch Anrechnungszeiten durch Schule/Studium mit.
  • Für die abschlagsfreie Rente mit 45 Versicherungsjahren („besonders langjährig Versicherte“) zählen schulische Anrechnungszeiten wie Fachschule oder Hochschule ausdrücklich nicht; hier sind fast nur Pflichtbeitragszeiten und bestimmte andere rentenrechtliche Zeiten relevant.
  • Wer 45 Jahre erreichen will, sollte Lücken früh erkennen, z.B. Nebenjobs mit Versicherungspflicht während der Ausbildung nutzen und das Versicherungskonto regelmäßig prüfen lassen.​

Typische Stolperfallen & Praxistipps

  • Schulzeit vor dem 17. Geburtstag zählt nicht als Anrechnungszeit für die gesetzliche Rente.
  • Wer länger als acht Jahre ab dem 17. Geburtstag Schule/Studium absolviert, sollte prüfen, ob freiwillige Beiträge (bis 45 Jahre) sinnvoll sind, um Lücken zu schließen.
  • Wird eine berufliche Ausbildung im Rentenkonto nicht explizit als „berufliche Ausbildung“ geführt, solltest du Nachweise nachreichen, damit die Höherbewertung (bis zu 0,75 Entgeltpunkte/Jahr) greift.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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