Was bedeutet „höhere Rente durch Abfindung“?
Eine Abfindung selbst ist in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig, es werden also keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Entscheidend für die Höhe der gesetzlichen Rente sind Ihre Entgeltpunkte, die sich aus versicherungspflichtigem Einkommen ergeben. Eine höhere Rente entsteht nur dann, wenn ein Teil der Abfindung gezielt in die gesetzliche Rentenversicherung als zusätzliche Beiträge oder Ausgleichszahlungen fließt.
Modell 1: Freiwillige Sonderzahlungen aus der Abfindung
Viele Versicherte ab etwa 50 Jahren können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen oder zusätzliche Entgeltpunkte zu kaufen. Hierfür wird bei der Deutschen Rentenversicherung zunächst eine Berechnung angefordert, wie hoch die Ausgleichszahlung sein muss, um bestimmte Rentenabschläge zu kompensieren. Nutzen Sie Ihre Abfindung für eine solche Sonderzahlung, erhalten Sie im Gegenzug eine lebenslang höhere Monatsrente, von der im Todesfall meist auch Hinterbliebene profitieren.
Modell 2: Arbeitgeber zahlt direkt in die Rentenversicherung
Statt die Abfindung vollständig auf Ihr Konto zu überweisen, kann der Arbeitgeber vereinbaren, einen Teil unmittelbar als Ausgleichszahlung an die Deutsche Rentenversicherung zu leisten. Ziel ist häufig, einen früheren Rentenbeginn ohne oder mit geringeren Abschlägen zu ermöglichen. Für Beschäftigte kann diese Variante besonders attraktiv sein, wenn im Aufhebungsvertrag klar geregelt ist, welcher Teil der Abfindung in die Rentenversicherung fließt und welcher Teil als Barabfindung ausgezahlt wird.
Rechtliche Grundlage und Altersgrenzen
Rechtsgrundlage für Ausgleichszahlungen zur Minderung von Rentenabschlägen ist § 187a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Danach dürfen Versicherte bis zur Regelaltersgrenze zusätzliche Beiträge zahlen, um die Kürzungen einer vorgezogenen Rente ganz oder teilweise auszugleichen. Voraussetzung ist in der Praxis, dass Sie ein bestimmtes Mindestalter – in der Regel 50 Jahre – erreicht haben und ein vorzeitiger Rentenbeginn realistisch geplant ist.
Steuern: Abfindung, Fünftelregelung und Sonderausgaben
Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig, allerdings sozialversicherungsfrei, sofern sie als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden. Häufig kommt die sogenannte Fünftelregelung zum Einsatz, bei der das Finanzamt die Steuerlast so berechnet, als ob die Abfindung auf fünf Jahre verteilt wäre, was die Progression abmildert. Zahlen Sie aus der Abfindung zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, können diese als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, was die Gesamtbelastung weiter senken kann.
Wann lohnt sich eine Rente-aufstocken-Strategie mit Abfindung?
Besonders interessant ist die Strategie für Personen, die früher aus dem Job aussteigen wollen und mit Hilfe der Abfindung eine vorgezogene Altersrente ohne oder mit deutlich geringeren Abschlägen erreichen möchten. Auch für Gutverdiener oder Beschäftigte mit sehr hoher Abfindung kann es sinnvoll sein, einen Teil in die gesetzliche Rentenversicherung umzuleiten, um die lebenslange Rente zu erhöhen und gleichzeitig Steuervorteile zu nutzen. Ob sich das im Einzelfall lohnt, hängt von der Höhe der Abfindung, dem geplanten Rentenbeginn, dem persönlichen Steuersatz und der übrigen Altersvorsorge ab – eine individuelle Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung und eine steuerliche Beratung sind daher dringend empfehlenswert.


