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Unterhaltsvorschuss im Februar 2026: So wird er wirklich auf das Bürgergeld angerechnet!

Unterhaltsvorschuss wird auch im Februar 2026 vollständig als Einkommen des Kindes auf das Bürgergeld angerechnet. Entscheidend ist der Monat des tatsächlichen Zuflusses auf dem Konto (Zuflussprinzip). Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklärt die Zusammenhänge.

Was ist Unterhaltsvorschuss 2026?

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Kinder, deren anderer Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, das den Vorschuss zahlt und sich das Geld später – soweit möglich – vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt.

2026 gelten folgende monatliche Beträge:

  • Kinder bis 5 Jahre: 227 Euro
  • Kinder 6–11 Jahre: 299 Euro
  • Kinder 12–17 Jahre: 394 Euro

Die Erhöhungen beim Mindestunterhalt zum 1. Januar 2026 (486 €, 558 €, 653 €) und beim Kindergeld (jetzt 259 €) haben sich rechnerisch ausgeglichen. Es werden weiterhin die vollen Beträge des Kindergeldes vom Unterhaltvorschuss abgezogen!

Der Unterhaltsvorschuss soll die finanzielle Basis des Kindes sichern und ist damit eine vorrangige Sozialleistung gegenüber dem Bürgergeld.

Bürgergeld 2026: Kurzüberblick

Bürgergeld nach dem SGB II deckt den Regelbedarf und angemessene Wohnkosten hilfebedürftiger Menschen. Im Jahr 2026 liegen die monatlichen Regelbedarfe unter anderem bei:

  • Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
  • Volljährige Partner: 506 Euro
  • Jugendliche 14–17 Jahre: 471 Euro
  • Kinder 6–13 Jahre: 390 Euro
  • Kinder bis 5 Jahre: 357 Euro

Beim Bürgergeld Ihres Kindes werden daneben Kosten der Unterkunft (Miet- und Heizanteil) sowie ggf. Mehrbedarfe berücksichtigt. Alle Einnahmen des Kindes – zum Beispiel Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss – werden dann als Einkommen gegengerechnet.

So wird Unterhaltsvorschuss angerechnet

Unterhaltsvorschuss gilt rechtlich als Einkommen des Kindes und wird auf den Bürgergeldanspruch dieses Kindes voll angerechnet. Es gibt bei Unterhaltsvorschuss keine Freibeträge wie bei Erwerbseinkommen; jeder Euro mindert den Anspruch des Kindes auf Bürgergeld im Zuflussmonat.

Wichtig ist das Zuflussprinzip:

  • Der Monat zählt, in dem das Geld auf dem Konto eingeht.
  • Kommt der Unterhaltsvorschuss z.B. verspätet erst im Februar 2026 an, wird er im Februar als Einkommen berücksichtigt – nicht rückwirkend im Januar.

Das Jobcenter behandelt Unterhaltsvorschuss genauso wie „normalen“ Kindesunterhalt: Beide werden in voller Höhe als Einkommen des Kindes verrechnet.

Konkretes Rechenbeispiel Februar 2026

Angenommen, eine alleinerziehende Person lebt mit einem 4‑jährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft, Warmmiete 600 Euro.

  • Regelbedarf Kind 0–5 Jahre: 357 Euro
  • Mietanteil Kind (50 % von 600 Euro): 300 Euro
  • Gesamtbedarf Kind: 657 Euro

Einkommen des Kindes im Februar 2026:

  • Kindergeld: 259 Euro (ab 2025 einheitlich)
  • Unterhaltsvorschuss (0–5 Jahre): 227 Euro
  • Gesamteinkommen: 486 Euro

Das Jobcenter zahlt für das Kind im Februar 2026 nur die Differenz:

  • 657 Euro Bedarf – 486 Euro Einkommen = 171 Euro Bürgergeld-Anteil für das Kind.
    Ohne Unterhaltsvorschuss wäre das Einkommen nur das Kindergeld (259 Euro), sodass das Jobcenter 398 Euro für das Kind zahlen müsste.

Übersicht: Bedarf vs. Einkommen des Kindes im Februar 2026

PositionMit UnterhaltsvorschussOhne Unterhaltsvorschuss
Regelbedarf Kind (4 Jahre)357 €357 €
Mietanteil Kind300 €300 €
Gesamtbedarf Kind657 €657 €
Kindergeld259 € ​259 €
Unterhaltsvorschuss227 € 0 €
Gesamteinkommen des Kindes486 € 259 €
Bürgergeld-Anteil fürs Kind171 € 398 €

Die Familie hat in beiden Fällen in Summe die gleichen Mittel für das Kind zur Verfügung, aber die Struktur der Zahlungen verschiebt sich vom Jobcenter hin zum Jugendamt.

Praxis-Tipps für Februar 2026

  • Unterhaltsvorschuss immer angeben: Informieren Sie das Jobcenter schriftlich, sobald ein Bescheid des Jugendamts vorliegt, damit es im Februar 2026 keine Rückforderungen gibt.
  • Kontoauszüge aufbewahren: Da der Zuflussmonat zählt, sollten Sie Zahlungseingänge im Februar exakt nachweisen können.
  • Bescheide prüfen: Kontrollieren Sie, ob das Jobcenter den Unterhaltsvorschuss nur dem Kind und nicht fälschlich dem Elternteil zurechnet.
  • Fristen beachten: Bei fehlerhafter Anrechnung können Sie Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid einlegen; Frist ist in der Regel ein Monat nach Bekanntgabe.
  • Hilfsangebote nutzen: Sozialberatungen und Fachanwälte für Sozialrecht helfen, wenn Unterhaltsvorschuss oder Bürgergeld im Februar 2026 falsch berechnet wurden.

Auszahlung des Unterhaltsvorschusses im Februar 2026

Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses für Februar 2026 erfolgt in der Regel monatlich im Voraus durch die zuständige Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt. Dabei wird der Betrag meist zusammen mit den übrigen laufenden Leistungen zum Beginn oder in den ersten Tagen des Monats auf das angegebene Konto überwiesen.

Für die Anrechnung auf das Bürgergeld gilt das Zuflussprinzip: Entscheidend ist, wann der Unterhaltsvorschuss im Februar 2026 tatsächlich auf dem Konto eingeht. Geht die Zahlung verspätet ein, etwa Mitte oder Ende Februar, wird sie trotzdem vollständig als Einkommen des Kindes im Monat Februar berücksichtigt und mindert in diesem Monat den Bürgergeldanspruch des Kindes.

Wichtig ist, jede Änderung oder erstmalige Bewilligung des Unterhaltsvorschusses dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen und die entsprechenden Bescheide sowie Kontoauszüge vorzulegen. Nur so kann das Jobcenter die Auszahlung im Februar 2026 korrekt berücksichtigen und Rückforderungen oder Nachzahlungen vermeiden.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins "Für soziales Leben e.V.", der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem Autor und Redakteur beim Nachrichtenmagazin Bürger & Geld, das der Verein "Für soziales Leben e.V." herausgibt. Ingo hat sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Nachrichtenmagazins Bürger & Geld, das der Verein herausgibt und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von Bürger & Geld gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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