Was ist Unterhaltsvorschuss 2026?
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für Kinder, deren anderer Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, das den Vorschuss zahlt und sich das Geld später – soweit möglich – vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholt.
2026 gelten folgende monatliche Beträge:
- Kinder bis 5 Jahre: 227 Euro
- Kinder 6–11 Jahre: 299 Euro
- Kinder 12–17 Jahre: 394 Euro
Die Erhöhungen beim Mindestunterhalt zum 1. Januar 2026 (486 €, 558 €, 653 €) und beim Kindergeld (jetzt 259 €) haben sich rechnerisch ausgeglichen. Es werden weiterhin die vollen Beträge des Kindergeldes vom Unterhaltvorschuss abgezogen!
Der Unterhaltsvorschuss soll die finanzielle Basis des Kindes sichern und ist damit eine vorrangige Sozialleistung gegenüber dem Bürgergeld.
Bürgergeld 2026: Kurzüberblick
Bürgergeld nach dem SGB II deckt den Regelbedarf und angemessene Wohnkosten hilfebedürftiger Menschen. Im Jahr 2026 liegen die monatlichen Regelbedarfe unter anderem bei:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro
- Volljährige Partner: 506 Euro
- Jugendliche 14–17 Jahre: 471 Euro
- Kinder 6–13 Jahre: 390 Euro
- Kinder bis 5 Jahre: 357 Euro
Beim Bürgergeld Ihres Kindes werden daneben Kosten der Unterkunft (Miet- und Heizanteil) sowie ggf. Mehrbedarfe berücksichtigt. Alle Einnahmen des Kindes – zum Beispiel Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss – werden dann als Einkommen gegengerechnet.
So wird Unterhaltsvorschuss angerechnet
Unterhaltsvorschuss gilt rechtlich als Einkommen des Kindes und wird auf den Bürgergeldanspruch dieses Kindes voll angerechnet. Es gibt bei Unterhaltsvorschuss keine Freibeträge wie bei Erwerbseinkommen; jeder Euro mindert den Anspruch des Kindes auf Bürgergeld im Zuflussmonat.
Wichtig ist das Zuflussprinzip:
- Der Monat zählt, in dem das Geld auf dem Konto eingeht.
- Kommt der Unterhaltsvorschuss z.B. verspätet erst im Februar 2026 an, wird er im Februar als Einkommen berücksichtigt – nicht rückwirkend im Januar.
Das Jobcenter behandelt Unterhaltsvorschuss genauso wie „normalen“ Kindesunterhalt: Beide werden in voller Höhe als Einkommen des Kindes verrechnet.
Konkretes Rechenbeispiel Februar 2026
Angenommen, eine alleinerziehende Person lebt mit einem 4‑jährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft, Warmmiete 600 Euro.
- Regelbedarf Kind 0–5 Jahre: 357 Euro
- Mietanteil Kind (50 % von 600 Euro): 300 Euro
- Gesamtbedarf Kind: 657 Euro
Einkommen des Kindes im Februar 2026:
- Kindergeld: 259 Euro (ab 2025 einheitlich)
- Unterhaltsvorschuss (0–5 Jahre): 227 Euro
- Gesamteinkommen: 486 Euro
Das Jobcenter zahlt für das Kind im Februar 2026 nur die Differenz:
- 657 Euro Bedarf – 486 Euro Einkommen = 171 Euro Bürgergeld-Anteil für das Kind.
Ohne Unterhaltsvorschuss wäre das Einkommen nur das Kindergeld (259 Euro), sodass das Jobcenter 398 Euro für das Kind zahlen müsste.
Übersicht: Bedarf vs. Einkommen des Kindes im Februar 2026
| Position | Mit Unterhaltsvorschuss | Ohne Unterhaltsvorschuss |
|---|---|---|
| Regelbedarf Kind (4 Jahre) | 357 € | 357 € |
| Mietanteil Kind | 300 € | 300 € |
| Gesamtbedarf Kind | 657 € | 657 € |
| Kindergeld | 259 € | 259 € |
| Unterhaltsvorschuss | 227 € | 0 € |
| Gesamteinkommen des Kindes | 486 € | 259 € |
| Bürgergeld-Anteil fürs Kind | 171 € | 398 € |
Die Familie hat in beiden Fällen in Summe die gleichen Mittel für das Kind zur Verfügung, aber die Struktur der Zahlungen verschiebt sich vom Jobcenter hin zum Jugendamt.
Praxis-Tipps für Februar 2026
- Unterhaltsvorschuss immer angeben: Informieren Sie das Jobcenter schriftlich, sobald ein Bescheid des Jugendamts vorliegt, damit es im Februar 2026 keine Rückforderungen gibt.
- Kontoauszüge aufbewahren: Da der Zuflussmonat zählt, sollten Sie Zahlungseingänge im Februar exakt nachweisen können.
- Bescheide prüfen: Kontrollieren Sie, ob das Jobcenter den Unterhaltsvorschuss nur dem Kind und nicht fälschlich dem Elternteil zurechnet.
- Fristen beachten: Bei fehlerhafter Anrechnung können Sie Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid einlegen; Frist ist in der Regel ein Monat nach Bekanntgabe.
- Hilfsangebote nutzen: Sozialberatungen und Fachanwälte für Sozialrecht helfen, wenn Unterhaltsvorschuss oder Bürgergeld im Februar 2026 falsch berechnet wurden.
Auszahlung des Unterhaltsvorschusses im Februar 2026
Die Auszahlung des Unterhaltsvorschusses für Februar 2026 erfolgt in der Regel monatlich im Voraus durch die zuständige Unterhaltsvorschusskasse beim Jugendamt. Dabei wird der Betrag meist zusammen mit den übrigen laufenden Leistungen zum Beginn oder in den ersten Tagen des Monats auf das angegebene Konto überwiesen.
Für die Anrechnung auf das Bürgergeld gilt das Zuflussprinzip: Entscheidend ist, wann der Unterhaltsvorschuss im Februar 2026 tatsächlich auf dem Konto eingeht. Geht die Zahlung verspätet ein, etwa Mitte oder Ende Februar, wird sie trotzdem vollständig als Einkommen des Kindes im Monat Februar berücksichtigt und mindert in diesem Monat den Bürgergeldanspruch des Kindes.
Wichtig ist, jede Änderung oder erstmalige Bewilligung des Unterhaltsvorschusses dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen und die entsprechenden Bescheide sowie Kontoauszüge vorzulegen. Nur so kann das Jobcenter die Auszahlung im Februar 2026 korrekt berücksichtigen und Rückforderungen oder Nachzahlungen vermeiden.


