Aktivrente: was 2026 erlaubt ist
Die Aktivrente ermöglicht es Rentnern ab Erreichen der Regelaltersgrenze, bis zu 2.000 Euro im Monat bzw. 24.000 Euro im Jahr aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung steuerfrei zu verdienen.
Der Freibetrag gilt zusätzlich zur gesetzlichen Rente und zusätzlich zum allgemeinen Grundfreibetrag; es greift kein Progressionsvorbehalt, der Steuersatz auf andere Einkünfte bleibt unverändert.
Minijob-Regeln 2026 für Rentner
Die Minijob‑Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich (7.236 Euro jährlich), gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde.
Für Rentner wird der Minijob in der Regel pauschal versteuert; bei reinem Minijob‑Verdienst bis 603 Euro monatlich bleibt das Einkommen häufig faktisch steuerfrei, solange keine hohen weiteren Einkünfte hinzukommen.
Aktivrente plus Minijob in Kombination möglich?
Ein Aktivrentner kann parallel zur steuerfreien Aktivrenten‑Beschäftigung einen Minijob ausüben und so zusätzlich bis zu 603 Euro monatlich geringfügig verdienen.
Damit sind 2026 rechnerisch bis zu 2.603 Euro monatlicher Zuverdienst zur Rente möglich: 2.000 Euro steuerfrei aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung plus 603 Euro aus dem Minijob, wobei der Minijob nach Minijob‑Regeln behandelt wird.
Steuerliche Einordnung Minijob und Aktivrente
Der Aktivrenten‑Freibetrag bezieht sich ausdrücklich nur auf Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung; Minijobs sind von dieser speziellen Steuerbefreiung ausgenommen.
Die Steuerfreiheit des Minijobs ergibt sich daher nicht aus der Aktivrente, sondern aus der pauschalen Versteuerung über den Arbeitgeber bzw. aus der meist fehlenden individuellen Einkommensteuer bei niedrigen Gesamteinkünften.
Sozialversicherung bei den beiden Steuermodellen
Für die Aktivrenten‑Tätigkeit fallen weiterhin Beiträge zur Kranken‑ und Pflegeversicherung an; auf Arbeitgeberseite kommen Renten‑ und Arbeitslosenversicherungsbeiträge hinzu, während der steuerfreie Betrag selbst nicht besteuert wird.
Im Minijob zahlen Rentner üblicherweise keine eigenen Kranken‑ und Pflegeversicherungsbeiträge; wer auf die Befreiung von der Rentenversicherung verzichtet, kann mit eigenen Beiträgen sogar noch zusätzliche Rentenpunkte erwerben.


