Ein 88-jähriger, finanziell bestens abgesicherter Rentner beantragt eine Kreditkarte – und bekommt eine Absage, nur weil er „zu alt“ ist. Ein Gericht hat diese Altersgrenze jetzt zerpflückt und ein Signal gesetzt, das Banken, Sparkassen und andere Dienstleister bundesweit aufhorchen lässt. Wer ältere Menschen pauschal von Finanzprodukten ausschließt, riskiert künftig nicht nur Image-Schäden, sondern saftige Entschädigungszahlungen. Was hinter dem spektakulären Urteil steckt, was es für Seniorinnen und Senioren konkret bedeutet und welche Rechte Kundinnen und Kunden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haben – alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.
Der Fall: Bank bremst Top-Rentner aus
Der Mann, um den es geht, ist kein typischer „Risiko-Kunde“: 88 Jahre alt, pensionierter Bundesrichter, monatliche Versorgung rund 6.400 Euro – ein Einkommen, von dem viele nur träumen. Über ein Online-Portal beantragt er bei einer Bank eine Kreditkarte mit einem Limit von 2.500 Euro. Eine klassische Standardkarte, kein Luxuskredit, kein wildes Spekulationsprodukt.
Doch statt PIN und Plastik im Briefkasten kommt die Abfuhr: Die Bank spricht von einer „ungünstigen Rückzahlungsprognose“ – und begründet diese ausschließlich mit dem hohen Alter des Antragstellers. Eine individuelle Bonitätsprüfung findet erst gar nicht statt, laufende Schulden oder Zahlungsausfälle liegen nicht vor. Für den Senior ist klar: Das ist keine seröse Risikoabwägung, das ist Altersdiskriminierung. Er zieht vor Gericht – und bekommt Recht.
Das Urteil: Altersdiskriminierung ist rechtswidrig
Zunächst entscheidet das Amtsgericht Kassel zugunsten des Rentners, später bestätigt das Landgericht Kassel das Urteil (Aktenzeichen: 4 S 139/23) und spricht eine Entschädigung von 3.000 Euro zu. Rechtsgrundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), insbesondere § 19 AGG, der Benachteiligungen beim Zugang zu Massengeschäften – also typischen Standardverträgen wie Konten, Karten oder Versicherungen – verbietet.
Die Richter stellen klar:
- Eine pauschale Ablehnung allein wegen des Alters verstößt gegen das AGG.
- Entscheidend ist die tatsächliche Bonität, nicht das Geburtsdatum.
- Die Verweigerung einer Kreditkarte kann eine „erhebliche Beeinträchtigung der alltäglichen Lebensführung“ darstellen, etwa bei Reisen, Hotelbuchungen oder internationalen Zahlungen.
Besonders deutlich fällt die Bewertung der Persönlichkeitsverletzung aus: Die Bank habe den Kläger allein als „zu alt“ abgestempelt und ihm ein wichtiges Alltagsinstrument vorenthalten. Genau deshalb sei eine Entschädigung in vierstelliger Höhe angemessen – ein klares Signal an die Branche.
Was Banken noch dürfen – und was nicht
Das Urteil bedeutet nicht, dass Banken jede Kreditkarte an jeden ausgeben müssen. Sie dürfen weiterhin Risiken prüfen – aber anders.
Zulässig bleiben zum Beispiel:
- Bonitätsprüfung auf Basis von Einkommen, Vermögen, Schufa-Daten und laufenden Verpflichtungen.
- Anpassung des Kreditrahmens, etwa geringere Limits für Kunden mit knappem Budget.
- Zusätzliche Sicherheiten oder strengere Konditionen, wenn objektive Risiken bestehen.
Unzulässig ist hingegen:
- Starre Altersgrenzen („keine Kreditkarte ab 75“), ohne individuelle Prüfung.
- Standardabsagen mit dem Hinweis auf „Sterberisiko“ oder „Lebenserwartung“ ohne Bezug zur realen Zahlungsfähigkeit.
- Verdeckte Altersfilter in Scoring- oder Entscheidungsmodellen, die faktisch Seniorinnen und Senioren ausschließen.
Juristisch fällt das unter die verbotene Benachteiligung wegen des Alters nach § 1 und § 19 AGG. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes betont seit Jahren, dass Banken und Händler beim Zugang zu Massengeschäften keine pauschalen Altersgrenzen setzen dürfen. Das Kasseler Urteil schärft diese Linie nun deutlich nach.
Rechte von Betroffenen: So kann man sich wehren
Wer als älterer Kunde plötzlich vor geschlossenen Türen steht, ist dem nicht hilflos ausgeliefert. Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, Schritte systematisch zu dokumentieren.
Empfohlen wird:
- Schriftliche Begründung einfordern: Wer abgelehnt wird, sollte die Bank um eine nachvollziehbare, möglichst schriftliche Erklärung bitten.
- Indizien sammeln: Formulierungen, die ausdrücklich oder erkennbar auf das Alter abstellen, sind wichtige Beweisanzeichen für eine AGG-Benachteiligung.
- Fristen beachten: Ansprüche nach dem AGG müssen in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach der Benachteiligung geltend gemacht werden (§ 21 AGG).
- Beratung nutzen: Verbraucherzentralen, Anwaltskanzleien mit Schwerpunkt Bank- und Antidiskriminierungsrecht sowie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes können unterstützen.
Im Fall aus Kassel spielten gerade die gute Einkommenslage des Rentners und der moderate Kreditrahmen eine wichtige Rolle. Das Gericht stellte klar: Hier bestand objektiv kein besonderes Ausfallrisiko, das eine Ablehnung rechtfertigen könnte. Für viele normale Rentnerinnen und Rentner heißt das aber auch: Je sauberer die eigenen Finanzen aufgestellt sind, desto größer die Chance, erfolgreich gegen eine diskriminierende Praxis vorzugehen.
Signalwirkung für Millionen Rentner
Der Einzelfall aus Hessen hat das Potenzial, den Umgang mit älteren Kundinnen und Kunden in Banken grundlegend zu verändern. Die Botschaft: Wer jahrzehntelang eingezahlt, gespart und sein Leben finanziell im Griff hatte, darf im hohen Alter nicht plötzlich wie ein Risiko zweiter Klasse behandelt werden.
Kreditkarten, digitale Bezahldienste, Online-Banking – all das ist längst Teil des normalen Alltags, auch für Seniorinnen und Senioren. Wenn hier Altersgrenzen greifen, trifft das nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Selbstständigkeit und Würde der Betroffenen. Genau deshalb werten Juristen das Urteil als „wegweisend“ für den gesamten Markt der Finanzdienstleistungen.
Gleichzeitig bleibt eine offene Flanke: Das Gericht hat betont, dass der Kläger im konkreten Fall finanziell besonders gut abgesichert war. Ob auch Seniorinnen und Senioren mit deutlich geringeren Renten künftig einfacher an Kreditkarten kommen, bleibt damit rechtlich noch nicht endgültig geklärt. Klar ist aber: Pauschale „Zu alt“-Absagen werden für Banken deutlich riskanter.


