Vorschuss auf die Witwenrente: So bekommt man das Geld aus dem Sterbevierteljahr schnell ausgezahlt

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Was der Vorschuss auf die Witwenrente ist

Der Vorschuss ist eine einmalige Überbrückungshilfe aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Witwen und Witwer.
Er basiert auf dem sogenannten Sterbevierteljahr, also den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat, in denen die volle Rente des Verstorbenen weitergezahlt wird.

Wichtige Punkte:

  • Der Vorschuss wird in einer Summe im Voraus gezahlt.
  • Er entspricht in der Regel drei Monatsrenten der Rente, die der Verstorbene zuletzt bezogen hat.
  • Er wird später mit der endgültigen Witwen‑ bzw. Witwerrente verrechnet.

Wer Anspruch auf den Vorschuss hat

Den Vorschuss können nur bestimmte Hinterbliebene bekommen:

Voraussetzungen im Überblick:

  • Die verstorbene Person hat bereits eine gesetzliche Rente bezogen (z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente).
  • Es bestand eine gültige Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft; in der Regel muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben (Ausnahmen z. B. bei Unfalltod).
  • Die allgemeine Wartezeit für die Rente ist erfüllt (meist mindestens fünf Jahre mit Beiträgen in der Rentenversicherung), falls der Verstorbene noch keine laufende Rente hatte – es gibt aber Sonderfälle.
  • Die Witwe oder der Witwer erfüllt grundsätzlich die Kriterien für eine Hinterbliebenenrente (kleine oder große Witwen/Witwerrente).

Wichtig: Geschiedene bekommen in der Regel keinen Vorschuss aus dem Sterbevierteljahr; bei einer Geschiedenen-Witwenrente gibt es das Sterbevierteljahr nicht.

Die entscheidende Frist: 30 Tage nach dem Tod

Der Vorschuss kommt nicht automatisch – er muss fristgerecht beantragt werden.

  • Die Frist beträgt 30 Tage ab dem Todestag.
  • Der Antrag muss innerhalb dieser Frist beim Rentenservice der Deutschen Post eingehen.
  • Wird die Frist verpasst, ist der Vorschuss weg – die Hinterbliebenenrente kann zwar später noch beantragt werden, aber ohne die einmalige Vorauszahlung.

Viele Bestatter weisen inzwischen aktiv auf diese Frist hin oder helfen beim Antrag, damit das Geld rechtzeitig fließen kann.

Wo und wie du den Vorschuss beantragst

Der Vorschuss wird nicht bei der eigentlichen Rentenversicherung, sondern beim Rentenservice beantragt.

So funktioniert es:

  1. In eine Filiale der Deutschen Post gehen oder das entsprechende Formular (Änderungsanzeige) online im Downloadbereich des Rentenservice nutzen.
  2. Formular „Änderungsanzeige zur Rentenzahlung“ ausfüllen – dort wird der Tod des Rentners gemeldet und der Vorschuss für die Witwen-/Witwerrente angekreuzt.
  3. Sterbeurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie vorlegen oder einreichen.
  4. Nachweis, dass der Verstorbene tatsächlich eine Rente bezogen hat (bzw. Angabe der Versicherungsnummer, Bankverbindung).

Der Rentenservice zahlt den Vorschuss in der Regel zeitnah auf das angegebene Konto aus – häufig innerhalb weniger Tage bis Wochen.

Wie hoch ist der Vorschuss genau?

Die Faustregel:

  • Der Vorschuss entspricht dem Dreifachen der letzten Monatsrente, die der Verstorbene bekommen hat.

Beispiel:

  • Zuletzt gezahlte Rente: 1.400 Euro brutto im Monat.
  • Vorschussbetrag: 3 × 1.400 Euro = 4.200 Euro einmalig.

Diese Zahlung deckt das Sterbevierteljahr ab – also die ersten drei Monate nach dem Todesmonat.

Wichtig:

  • Eigenes Einkommen der Witwe oder des Witwers wird auf das Sterbevierteljahr nicht angerechnet.
  • Der Vorschuss wird später mit der regulären Hinterbliebenenrente verrechnet, damit es nicht zu einer Doppelzahlung dieser drei Monate kommt.

Vorschuss ersetzt nicht den Rentenantrag

Der Vorschuss sichert nur die ersten Monate; die eigentliche Witwenrente /Witwerrente musst du zusätzlich beantragen.

  • Parallel oder direkt im Anschluss an den Vorschussantrag solltest du einen formellen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
  • Wird die Witwen‑ oder Witwerrente innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod beantragt, kann sie rückwirkend gezahlt werden; danach nur noch ab dem Monat der Antragstellung.

Der Vorschuss „sichert“ den Anspruch auf die Hinterbliebenenrente nicht vollständig – ohne regulären Antrag fällst du nach dem Sterbevierteljahr finanziell ins Leere.

Kurz zusammengefasst: Vorschuss auf die Witwenrente

  • Ein Vorschuss auf die Witwen-/Witwerrente ist möglich, wenn der verstorbene Partner bereits Rente bezogen hat und die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente erfüllt sind.
  • Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod kann beim Rentenservice der Deutschen Post ein Vorschuss in Höhe von drei Monatsrenten beantragt werden – als Überbrückung für das Sterbevierteljahr.
  • Wichtig sind: Frist einhalten, Sterbeurkunde und Daten des verstorbenen Rentners bereithalten und zusätzlich die reguläre Witwen- oder Witwerrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen

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