Witwenrente gilt 2026 sowohl bei der Grundsicherung im Alter als auch beim Bürgergeld grundsätzlich als Einkommen – wird also angerechnet, allerdings mit Freibeträgen und Sonderregeln, die wir in folgendem Beitrag auf Bürger & Geld, dem News-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erklären.
Grundregel 2026: Wird die Witwenrente angerechnet?
- Bei Bürgergeld und Grundsicherung im Alter zählt die Witwen- oder Witwerrente als zu berücksichtigendes Einkommen, das den Leistungsanspruch mindert.
- Das Jobcenter bzw. das Sozialamt prüft: Bedarf minus anrechenbares Einkommen = Höhe von Bürgergeld oder Grundsicherung.
- Wichtig: Nicht die Brutto-Witwenrente wird angesetzt, sondern ein bereinigtes Einkommen nach den Regeln des Sozialrechts.
Für viele Verwitwete ist entscheidend, welche Teile der Rente durch Freibeträge geschützt sind – und ab wann die Leistungen deutlich sinken.
Anrechnung auf Bürgergeld: Das gilt 2026
- Bürgergeld orientiert sich am Bedarf der Bedarfsgemeinschaft (Regelsatz, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft).
- Die Witwenrente wird als laufendes Einkommen angerechnet, soweit sie den Bedarf übersteigt; Freibeträge nach SGB II können leichte Entlastung bringen, aber sie schützen die Witwenrente nicht vollständig.
- Wer Witwenrente und zusätzlich Erwerbseinkommen hat, muss mit einer kombinierten Anrechnung beider Einkommensarten auf das Bürgergeld rechnen.
Praxisbeispiel: Reicht die Witwenrente allein nicht für Miete und Lebensunterhalt, stockt das Jobcenter mit Bürgergeld auf – steigt die Witwenrente (z.B. durch Rentenanpassung im Juli 2026), sinkt das Bürgergeld entsprechend.
Anrechnung auf Grundsicherung im Alter: Freibetrag durch Grundrente
Bei der Grundsicherung im Alter ist die Witwenrente ebenfalls relevantes Einkommen – hier wirkt zusätzlich der Grundrentenzuschlag und sein Freibetrag.
- Witwenrente und ggf. eigene Altersrente werden als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet, aber: Ein Teil kann als Freibetrag anrechnungsfrei bleiben.
- Der Freibetrag für Renten (inkl. Grundrentenzuschlag) liegt 2026 bei mehreren hundert Euro; nur der darüber liegende Teil mindert die Grundsicherung.
- Beispiel aus den DRV-FAQ: Bei 750 Euro Rente und einem Freibetrag von 281,50 Euro werden nur 468,50 Euro auf die Grundsicherung oder auf Wohngeld angerechnet.
Für Verwitwete heißt das: Die Witwenrente kann zwar die Grundsicherung reduzieren, aber durch Freibeträge bleibt ein Teil des Renteneinkommens effektiv zusätzlich im Portemonnaie.
Neue Freibeträge und Grenzen 2026
2026 bringen mehrere Anpassungen bei Hinterbliebenenrenten und Freibeträgen spürbare Veränderungen.
- Freibetrag bei der Einkommensanrechnung auf die Witwenrente (also anderes Einkommen, das die Witwenrente kürzen kann) liegt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 bei 1.076,86 Euro pro Monat.
- Einkommen über 1.076,86 Euro wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet; pro waisenberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag um 228,42 Euro.
- Gleichzeitig steigen Anspruchsaltersgrenzen und Zurechnungszeiten bei der großen Witwenrente, was oft zu höheren Rentenansprüchen führt.
Wichtig: Diese Freibeträge regeln in erster Linie, wie eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet wird – indirekt beeinflusst das aber auch, welche Summen später bei Bürgergeld oder Grundsicherung als Einkommen auftauchen.
Typische Stolperfallen 2026
- Doppelanrechnung übersehen: Viele Verwitwete wissen nicht, dass ihr Einkommen zuerst auf die Witwenrente und dann die Witwenrente selbst auf Bürgergeld oder Grundsicherung angerechnet werden kann.
- Rentenerhöhung im Juli 2026: Die reguläre Rentenanpassung kann zu leicht höheren Witwenrenten führen – damit fällt bei gleichen Bedarfen manchmal ein Teil der Grundsicherung oder des Bürgergeldes weg.
- Grundrente und Witwenrente: Der Grundrentenzuschlag wird als Einkommen berücksichtigt, hat aber eigene Freibeträge; die Abgrenzung zur Anrechnung der Witwenrente ist komplex und führt schnell zu Missverständnissen.
Gerade 2026 mit neuen Freibeträgen und geänderten Altersgrenzen lohnt sich eine individuelle Berechnung, statt nur pauschal „alles wird angerechnet“ zu unterstellen.
Was Bezieher einen Hinterbliebenenrente konkret tun sollten
- Bescheide prüfen: In Leistungs- und Rentenbescheiden genau nachlesen, welcher Betrag wie als Einkommen angesetzt wurde.
- Freibeträge nachrechnen lassen: Sozialverbände, Beratungsstellen oder spezialisierte Rentenberater können prüfen, ob alle gesetzlichen Freibeträge korrekt berücksichtigt wurden.
- Änderungen sofort melden: Rentenerhöhungen, Nebenjobs, Minijobs oder Änderungen der Bedarfsgemeinschaft (z.B. Auszug eines Kindes) müssen zeitnah an Jobcenter oder Sozialamt gemeldet werden, sonst drohen Rückforderungen.
Wer 2026 Witwenrente bezieht und zusätzlich auf Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld angewiesen ist, sollte seine Unterlagen bündeln und aktiv prüfen lassen – gerade die neuen Freibeträge können darüber entscheiden, wie viel Geld am Monatsende tatsächlich bleibt.

