Neuer Rückenwind für die Elektromobilität – und erstmals steht klar im Fokus, wer bislang oft nur zuschauen konnte: Familien mit kleinem Einkommen. Seit 1. Januar 2026 greift ein neuer, sozial gestaffelter E‑Auto‑Bonus, der rückwirkend ausgezahlt wird und für Haushalte mit Kindern schnell mehrere tausend Euro wert sein kann. Wie die Staffelung funktioniert, welche Einkommensgrenzen gelten, wie viel Geld konkret für Wenigverdiener mit Nachwuchs drin ist und ab wann der Antrag gestellt werden kann – alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Was hinter dem neuen E‑Auto‑Bonus steckt
Die Bundesregierung hat zum Jahreswechsel ein neues Förderprogramm für Elektroautos gestartet, das den 2023 abrupt beendeten Umweltbonus ersetzt. Die neue Prämie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit kleinen und mittleren Einkommen und soll bis 2029 den Kauf oder das Leasing von bis zu rund 800.000 Fahrzeugen unterstützen.
Herzstück der Förderung ist eine soziale Staffelung: Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, nicht das Bruttogehalt auf der Lohnabrechnung. Zugleich knüpft der Staat die Zuschüsse an klare technische Mindeststandards, etwa bei CO₂‑Ausstoß und elektrischer Reichweite von Plug‑in‑Hybriden.
Rückwirkend seit 1. Januar 2026
Der Clou des Programms: Der Bonus gilt rückwirkend. Förderfähig sind alle Elektroautos und förderfähigen Plug‑in‑Hybride, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden – auch wenn der eigentliche Antrag erst Monate später gestellt wird.
Das zuständige Online‑Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll nach aktueller Planung im Mai 2026 öffnen. Bis dahin können Käufer ihr Fahrzeug bereits anmelden und die Rechnung sowie Unterlagen sammeln, um den Antrag später nachzureichen – die Förderung lässt sich bis zu ein Jahr nach Zulassung rückwirkend geltend machen.
Wichtig: Maßgeblich ist laut Bundesumweltministerium (BMUV) das Datum der Neuzulassung, nicht das Bestelldatum. Wer seinen Wagen Ende 2025 bestellt, ihn aber erst im Januar 2026 zugelassen hat, kann daher trotzdem profitieren.
So ist der Bonus aufgebaut
Die neue Förderung besteht aus drei Bausteinen: Basisförderung, Kinderbonus und Einkommensbonus.
- Basisförderung:
- 3.000 Euro für rein batteriebetriebene Elektroautos.
- 1.500 Euro für förderfähige Plug‑in‑Hybride oder Fahrzeuge mit Range‑Extender.
- Kinderbonus:
- 500 Euro pro Kind, maximal 1.000 Euro pro Haushalt (also bis zu zwei Kinder).
- Voraussetzung ist, dass die Kinder im selben Haushalt leben.
- Einkommensbonus für niedrige Einkommen:
- +1.000 Euro bei zu versteuerndem Einkommen unter 60.000 Euro pro Jahr.
- +2.000 Euro bei zu versteuerndem Einkommen unter 45.000 Euro.
In der Spitze kann die Förderung für ein reines Elektroauto damit auf bis zu 6.000 Euro steigen, für einen Plug‑in‑Hybrid auf bis zu 4.500 Euro.
Einkommensgrenzen und Familienzuschlag
Grundsätzlich gilt eine Einkommensgrenze von 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Familien mit Kindern bekommen mehr Spielraum: Für jedes Kind steigt die Grenze um 5.000 Euro, maximal bis 90.000 Euro (also bis zu zwei Kinder werden gezählt).
Damit sind explizit auch Haushalte mit mittlerem Einkommen im Blick, die in Ballungsräumen häufig hohe Wohnkosten haben und sich ohne Förderung kein neues E‑Auto leisten könnten.
Warum vor allem Familien mit kleinem Einkommen profitieren
Für Familien mit kleinem Budget ist die Kombination aus Einkommensbonus und Kinderbonus besonders attraktiv. Ein Beispiel: Ein Haushalt mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 45.000 Euro kann sich für ein reines Elektroauto die maximale Förderung von 6.000 Euro sichern.
Die wichtigsten Vorteile für einkommensschwache Familien:
- Höchste Zuschläge am unteren Ende der Einkommensskala: Wer unter 45.000 Euro zvE liegt, erhält den größtmöglichen Einkommensbonus.
- Zusätzlicher Kinderbonus pro Kind, der das Förderpaket gerade für größere Familien spürbar erhöht.
- Höhere Einkommensgrenzen mit Kindern: Haushalte mit Nachwuchs rutschen nicht so schnell aus der Förderung heraus, selbst wenn ein Partner in Vollzeit arbeitet.
Gerade im Vergleich zum alten Umweltbonus, der keinen expliziten Familien‑ oder Einkommensfokus kannte, ist die neue Konstruktion ein klarer sozialpolitischer Kurswechsel. Ziel der Bundesregierung ist es laut BMUV, Klimaschutz und soziale Entlastung stärker zu verbinden und auch Haushalten den Umstieg zu ermöglichen, die „sich ohne Unterstützung noch kein Elektroauto leisten konnten“.
Technische Voraussetzungen und Haltefrist
Gefördert werden ausschließlich Neuwagen, die erstmals zugelassen werden; junge Gebrauchte sind nicht umfasst. Das Programm gilt für reine Elektroautos, förderfähige Plug‑in‑Hybride und Fahrzeuge mit Range‑Extender, sofern sie bestimmte Effizienzvorgaben erfüllen.
Für Plug‑in‑Hybride und Range‑Extender gelten dabei klare Hürden:
- Maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer im Typgenehmigungswert oder
- mindestens 80 Kilometer rein elektrische Reichweite.
Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate im Besitz des Antragstellers bleiben; vorzeitiger Verkauf oder Abmeldung kann dazu führen, dass die Prämie anteilig zurückgezahlt werden muss. Rechtsgrundlage sind entsprechende Förderrichtlinien des BMUV in Verbindung mit den Zuständigkeiten des BAFA, die sich an ähnliche Vorgaben aus früheren Programmen wie der Umweltbonus‑Richtlinie (ehemals § 3 Umweltbonus‑Richtlinie) anlehnen.
Wie und ab wann der Antrag gestellt wird
Zuständig für die Abwicklung ist – wie beim früheren Umweltbonus – das BAFA. Der Antrag soll ausschließlich online gestellt werden können, voraussichtlich ab Mai 2026.
Benötigt werden voraussichtlich:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Nachweis der Neuzulassung ab 1. Januar 2026.
- Kaufvertrag oder Leasingvertrag mit ausgewiesener Bruttosumme.
- Steuerbescheid(e) als Nachweis des zu versteuernden Einkommens und der Kinderzahl im Haushalt.
Das Programm ist budgetiert: Insgesamt stehen drei Milliarden Euro aus dem Klima‑ und Transformationsfonds zur Verfügung. Sind die Mittel ausgeschöpft, können keine neuen Anträge mehr bewilligt werden – ein Risiko, das Interessenten kennen sollten.
Kritische Stimmen und offene Fragen
Während die Autoindustrie den Neustart der Förderung ausdrücklich begrüßt, kommt von Umweltverbänden scharfe Kritik. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) lobt insbesondere den rückwirkenden Start, die Einbeziehung von Plug‑in‑Hybriden und den Verzicht auf harte Preisobergrenzen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält dagegen viele Hybrid‑Modelle trotz technischer Mindestanforderungen weiterhin für klimapolitisch problematisch und fordert eine stärkere Ausrichtung an realen Emissionen. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, für die Zeit ab dem 1. Juli 2027 zu prüfen, ob die Förderung stärker an den tatsächlichen CO₂‑Werten im Alltagsbetrieb ausgerichtet werden soll.
Für Verbraucher bleiben zudem Detailfragen, etwa zur genauen Nachweisführung des Einkommens oder zur Kombination mit regionalen Programmen der Länder, die von offiziellen Stellen wie BMUV und BAFA in FAQ‑Katalogen nach und nach konkretisiert werden.
Quellen:
- Bundesumweltministerium (BMUV): Infos und FAQ zum neuen E‑Auto‑Förderprogramm 2026
- Bundesregierung: Überblick über das Förderprogramm mit sozialer Staffelung
- Verbraucherzentrale: Hinweise zur E‑Auto‑Prämie 2026 und Einkommensgrenzen
- ADAC, Finanztip: Praxisnahe Aufbereitung der Förderbedingungen und Rechenbeispiele
