BGH stoppt heimliche Renten-Kürzungen: Was Riester- und Betriebsrentner jetzt wissen müssen

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Versicherer kürzen seit Jahren die Auszahlungen aus Riester- und Betriebsrenten – oft leise, oft unbemerkt, aber mit massiven Folgen für Millionen Vorsorgesparer. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) zentrale Klauseln zur Senkung des Rentenfaktors bei fondsgebundenen Riester-Verträgen gekippt und damit ein Machtwort gesprochen. Was das konkret für laufende Verträge, künftige Renten und mögliche Nachzahlungen bedeutet, welche Rechte Sparer jetzt haben – und wie sich parallel die Rahmenbedingungen bei der betrieblichen Altersvorsorge verändern –, alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..

Wie Versicherer bei Riester und Betriebsrenten kürzen

Über Jahre haben viele Lebensversicherer den sogenannten Rentenfaktor gesenkt – also jenen Umrechnungswert, der bestimmt, wie viel monatliche Rente es später pro 10.000 Euro angespartem Kapital gibt. Selbst kleine Korrekturen nach unten summieren sich im Ruhestand zu dreistelligen Einbußen pro Monat, insbesondere bei lang laufenden Riester- oder Betriebsrentenverträgen. Begründet wurden diese Einschnitte meist mit der Niedrigzinsphase, geänderten Lebenserwartungen und gestiegenen Sicherungskosten, oft gestützt auf allgemeine Anpassungsklauseln in den Versicherungsbedingungen.

Besonders betroffen sind fondsgebundene Riester-Renten, bei denen das Kapital am Aktienmarkt investiert wird und der Rentenfaktor bei Vertragsschluss als „garantiert“ oder „zugesagt“ erschien. Gleichzeitig wurden auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Pensionskassen und Direktversicherungen laufende oder künftige Leistungen reduziert, wenn die Aufsichtsbehörden aufgrund von Unterdeckung Leistungskürzungen zuließen.

Das BGH-Urteil: Verbot einseitiger Rentenfaktor-Kürzungen

Der BGH hat eine zentrale Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen fondsgebundener Riester-Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Demnach dürfen Versicherer einen im Versicherungsschein genannten Rentenfaktor nicht einseitig nach unten anpassen, wenn sie sich nicht zugleich verpflichten, ihn bei verbesserten Rahmenbedingungen wieder zu erhöhen (Urteil vom 10.12.2025, Az. IV ZR 34/25). Die Karlsruher Richter werteten solche einseitigen Anpassungsrechte als unangemessene Benachteiligung der Kunden nach § 307 BGB, weil sie in der Praxis nur zu Lasten der Versicherten wirken.

Betroffene sind vor allem ältere fondsgebundene Riester-Verträge, bei denen der Rentenfaktor schon in der Police ausgewiesen und später über AGB-Klauseln reduziert wurde. Verbraucherschützer wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatten gegen solche Klauseln geklagt und jetzt endgültig Recht bekommen, was der Branche erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken beschert.

Was Riester-Sparer jetzt konkret tun sollten

Expertinnen und Experten raten, bestehende Riester-Verträge jetzt sorgfältig zu prüfen – insbesondere, ob der Rentenfaktor im Laufe der Jahre gesenkt wurde und auf welche Vertragsgrundlagen sich der Versicherer beruft. Hinweise liefern Police, Nachträge und jährliche Standmitteilungen, in denen teils neue, niedrigere Rentenfaktoren oder abweichende Rentenprognosen auftauchen. Wer feststellt, dass sein Rentenfaktor ohne klare, transparente und ausgewogene Anpassungsregel gesenkt wurde, kann sich auf das BGH-Urteil berufen und Nachberechnungen verlangen.

Je nach Einzelfall kommen Forderungen auf Wiederherstellung des ursprünglichen Rentenfaktors, Nachzahlung zu niedrig berechneter Rentenraten oder eine Anpassung der künftigen Renten in Betracht. Unterstützung bieten Verbraucherzentralen, spezialisierte Fachanwälte für Versicherungsrecht sowie unabhängige Rentenexperten, die Vertragsunterlagen prüfen und mögliche Ansprüche bewerten.

Betriebsrenten: Zwischen Kürzungen und politischer Stärkung

Auch bei der betrieblichen Altersversorgung mussten viele Beschäftigte in den vergangenen Jahren Leistungskürzungen hinnehmen, insbesondere bei Pensionskassen, die aufgrund der Zinsentwicklung in Schieflage geraten sind. In solchen Fällen konnten Aufsichtsbehörden Leistungskürzungen genehmigen, sofern Arbeitgeber oder Trägerunternehmen die Lücken nicht vollständig schließen konnten, was rechtlich vor allem über das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und arbeitsrechtliche Zusagen gesteuert wird. Gleichzeitig zahlt sich eine Betriebsrente für viele Beschäftigte weiterhin aus, weil Beiträge steuer- und sozialabgabenbegünstigt in die bAV fließen können (§ 3 Nr. 63 EStG, § 1a BetrAVG).

Die Bundesregierung versucht mit einem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersvorsorge als „zweite Säule“ neben der gesetzlichen Rente auszubauen. Geplant sind unter anderem höhere Förderbeträge für Geringverdienende, eine Anhebung der Einkommensgrenzen für den bAV-Förderbetrag (§ 100 EStG) sowie mehr Spielraum bei der Kapitalanlage, um langfristig höhere Renditen zu ermöglichen.

Was sich 2026 in der bAV ändert

Zum Jahreswechsel 2026 werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung höhere Beitragsbemessungsgrenzen wirksam, was auch den Spielraum für Entgeltumwandlung in der bAV vergrößern kann. Arbeitgeber müssen bei neueren Entgeltumwandlungsvereinbarungen in der Regel einen Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags leisten, wenn sie Sozialversicherungsbeiträge sparen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG, verpflichtet seit 2022 flächendeckend). Wer den maximal sozialversicherungsfreien Umwandlungsbetrag nutzt, profitiert so automatisch von einem zusätzlichen Arbeitgeberzuschuss – ein Punkt, den viele Beschäftigte laut Experten noch unterschätzen.

Neu eingeführt wird 2026 außerdem die sogenannte Aktivrente, die sozialversicherungspflichtig beschäftigten Rentnerinnen und Rentnern ein steuerfreies Erwerbseinkommen von bis zu 2.000 Euro im Monat ermöglicht. Dieser Freibetrag wird nicht auf die Betriebsrente angerechnet, dennoch fallen auf die ausgezahlte Betriebsrente und das Arbeitseinkommen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Politische Debatte um Riester-Reform und Garantien

Parallel zum BGH-Urteil läuft eine politische Grundsatzdebatte darüber, wie die geförderte private Altersvorsorge modernisiert werden soll. Diskutiert wird insbesondere eine Absenkung der bisherigen 100-Prozent-Garantie bei Riester-Produkten, bei der bislang am Ende der Ansparphase mindestens alle Einzahlungen und Zulagen garantiert sein müssen, hin zu einem Garantieniveau von etwa 80 Prozent. Befürworter argumentieren, geringere Garantien ermöglichten mehr Aktienanteil und damit langfristig höhere Renditechancen, Kritiker warnen vor zusätzlicher Unsicherheit für Sparer mit kleinem Einkommen.

In der Branche wird außerdem über ein neues „Altersvorsorgedepot“ als kostengünstigere und transparentere Alternative zu klassischen Riester-Versicherungen diskutiert. Ein modernisiertes Produkt müsste nach Ansicht vieler Fachleute vor allem leichter verständlich sein, mehr Flexibilität bei Garantien bieten und klare, rechtssichere Regeln enthalten, die einseitige Kürzungen wie beim Rentenfaktor künftig ausschließen.

Rechte kennen, Unterlagen prüfen, Beratung nutzen

Wer heute auf Riester- oder Betriebsrente setzt, sollte die eigenen Verträge regelmäßig überprüfen und zentrale Kennzahlen wie Garantiekapital, Rentenfaktor und prognostizierte Monatsrente im Blick behalten. Bei Unklarheiten lohnt sich der Abgleich mit dem ursprünglichen Antrag und der ersten Police, denn dort steht häufig der ursprünglich zugesagte Rentenfaktor oder eine Leistungszusage, die später stillschweigend verwässert wurde.

Rechtlich gestärkt werden Verbraucher durch das Bürgerliche Gesetzbuch (AGB-Kontrolle nach § 305 ff. BGB), die Aufsicht über Lebensversicherer durch BaFin sowie durch Musterklagen und Verbandsklagen von Verbraucherzentralen. Wer den Verdacht hat, unzulässige Kürzungen hinnehmen zu müssen, sollte Fristen beachten, Unterlagen sichern und im Zweifel frühzeitig unabhängigen Rechtsrat einholen – denn im Streit um die eigene Zusatzrente geht es schnell um viele tausend Euro im Ruhestand.

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